6155/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helga Konrad und Genossen haben am

16. Juni 1999 unter der Nr. 6414/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Sexistische Abbildungen und Kommentare in der Zeitschrift ,Heer aktiv‘"

gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg lege ich Wert auf die Feststellung, daß die Zeitschrift „HEER AKTIV!“ nicht vom

Bundesministerium für Landesverteidigung oder einer seiner nachgeordneten Dienststellen

herausgegeben wird. Medieninhaber dieser Publikation ist vielmehr die Aktions -

gemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF), der somit auch die uneingeschränkte

Verantwortung für die textliche und bildliche Gestaltung des Inhaltes zukommt. Der im

vorliegenden Zusammenhang unternommene Versuch, mein Ressort für eine sexuelle

Diskriminierung bzw. Belästigung von Frauen, wie sie nach Meinung der Anfragesteller in

der erwähnten Publikation zum Ausdruck kommt, verantwortlich zu machen, geht daher ins

Leere.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Mir ist die Existenz dieser Publikation bekannt. Die angesprochenen Abbildungen und Texte

wurden mir durch eine Stellungnahme der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für

Gleichbehandlung meines Ressorts in der Tageszeitung DER STANDARD vom 22. Mai

1999 bekannt.

Zu 2:

 

Im Hinblick darauf, daß persönliche Einschätzungen keinen Gegenstand der Vollziehung

meines Ressorts bilden, ersuche ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung dieser

Frage Abstand nehme.

 

Im übrigen wurden diese Beiträge in einer Publikation veröffentlicht, die mit dem Ressort in

keinerlei Zusammenhang steht, sodaß das Bundesministerium für Landesverteidigung keine

Möglichkeit hätte, gegen derartige Abbildungen oder Kommentare rechtlich vorzugehen.

 

Zu 3:

 

Nein, hiefür bestand nach dem oben Gesagten keine Veranlassung.

 

Zu 4:

 

Nein. Die auf Seite 2 dieser Zeitschrift angebrachte Fußnote (nicht Impressum!) enthält

einige Namen von Kontaktpersonen, darunter den „Schriftleiter ADir Josef Eichmair,

AbtSanW“. Der Genannte ist Angehöriger der im Amtsgebäude Stiftgasse dislozierten

Abteilung Sanitätswesen und Personalvertreter; die Angabe seiner Dienstadresse dient

seiner Tätigkeit als Personalvertreter. Bei der beigefügten Telefonnummer handelt es sich

um jene seines privaten Mobiltelefons.

 

Zu 5:

 

Die durchgeführten Überprüfungen haben ergeben, daß die gegenständliche Zeitschrift

ausschließlich im ,,AUF - Büro: Bartensteingasse 14/9, 1010 Wien“, welches ebenfalls in der

vorerwähnten Fußnote ausgewiesen ist, hergestellt wird. Allenfalls daran beteiligte

Ressortangehörige üben diese Tätigkeit nur außerhalb ihrer Dienstzeit aus.

Zu 6:

 

Woher die Namens -  und Adressenlisten bezogen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich

gebe aber zu bedenken, daß die diesbezüglichen Daten allgemein zugänglich sind.

 

Zu 7:

 

In Entsprechung des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes (B - GBG), BGBl. Nr. 100/1993

wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 der Frauenförderungsplan für das BMLV für

1996 bis 2001 erlassen. Die Umsetzung der in diesem Frauenförderungsplan genannten

Maßnahmen zählt zu den Dienstpflichten der jeweils zuständigen Organwalter. Ferner

wurde die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz den Disziplinarbehörden

bis zur Ebene Einheitskommandant im Wege eines Informationsblattes näher gebracht, um

gegebenenfalls die unverzügliche disziplinäre Ahndung derartiger Vorfälle sicherzustellen