6155/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helga Konrad und Genossen haben am
16. Juni 1999 unter der Nr. 6414/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Sexistische Abbildungen und Kommentare in der Zeitschrift ,Heer aktiv‘"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorweg lege ich Wert auf die Feststellung, daß die Zeitschrift „HEER AKTIV!“ nicht vom
Bundesministerium für Landesverteidigung oder einer seiner nachgeordneten Dienststellen
herausgegeben wird. Medieninhaber dieser Publikation ist vielmehr die Aktions -
gemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF), der somit auch die uneingeschränkte
Verantwortung für die textliche und bildliche Gestaltung des Inhaltes zukommt. Der im
vorliegenden Zusammenhang unternommene Versuch, mein Ressort für eine sexuelle
Diskriminierung bzw. Belästigung von Frauen, wie sie nach Meinung der Anfragesteller in
der erwähnten Publikation zum Ausdruck kommt, verantwortlich zu machen, geht daher ins
Leere.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Mir ist die Existenz dieser Publikation bekannt. Die angesprochenen Abbildungen und Texte
wurden mir durch eine Stellungnahme der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlung meines Ressorts in der Tageszeitung DER STANDARD vom 22. Mai
1999 bekannt.
Zu 2:
Im Hinblick darauf, daß persönliche Einschätzungen keinen Gegenstand der Vollziehung
meines Ressorts bilden, ersuche ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung dieser
Frage Abstand nehme.
Im übrigen wurden diese Beiträge in einer Publikation veröffentlicht, die mit dem Ressort in
keinerlei Zusammenhang steht, sodaß das Bundesministerium für Landesverteidigung keine
Möglichkeit hätte, gegen derartige Abbildungen oder Kommentare rechtlich vorzugehen.
Zu 3:
Nein, hiefür bestand nach dem oben Gesagten keine Veranlassung.
Zu 4:
Nein. Die auf Seite 2 dieser Zeitschrift angebrachte Fußnote (nicht Impressum!) enthält
einige Namen von Kontaktpersonen, darunter den „Schriftleiter ADir Josef Eichmair,
AbtSanW“. Der Genannte ist Angehöriger der im Amtsgebäude Stiftgasse dislozierten
Abteilung Sanitätswesen und Personalvertreter; die Angabe seiner Dienstadresse dient
seiner Tätigkeit als Personalvertreter. Bei der beigefügten Telefonnummer handelt es sich
um jene seines privaten Mobiltelefons.
Zu 5:
Die durchgeführten Überprüfungen haben ergeben, daß die gegenständliche Zeitschrift
ausschließlich im ,,AUF - Büro: Bartensteingasse 14/9, 1010 Wien“, welches ebenfalls in der
vorerwähnten Fußnote ausgewiesen ist, hergestellt wird. Allenfalls daran beteiligte
Ressortangehörige üben diese
Tätigkeit nur außerhalb ihrer Dienstzeit aus.
Zu 6:
Woher die Namens - und Adressenlisten bezogen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich
gebe aber zu bedenken, daß die diesbezüglichen Daten allgemein zugänglich sind.
Zu 7:
In Entsprechung des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes (B - GBG), BGBl. Nr. 100/1993
wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 der Frauenförderungsplan für das BMLV für
1996 bis 2001 erlassen. Die Umsetzung der in diesem Frauenförderungsplan genannten
Maßnahmen zählt zu den Dienstpflichten der jeweils zuständigen Organwalter. Ferner
wurde die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz den Disziplinarbehörden
bis zur Ebene Einheitskommandant im Wege eines Informationsblattes näher gebracht, um
gegebenenfalls die unverzügliche disziplinäre Ahndung derartiger Vorfälle sicherzustellen