616/AB
,Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen vom 23. Mai 1996, Nr. 663/J, betreffend Kosten der Lawinenschutzbauten, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Nach den Zuständigkeitsregelungen des Bundesministeriengesetzes fällt die Angelegenheit in die Kompetenz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich die gegenständliche Anfrage nicht beantworten kann und verweise auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft gerichteten gleichlautenden Anfrage Nr. 691/J.
Anlage