616/AB

 

 

,Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing.  Monika Langthaler und Genossen vom 23.  Mai 1996, Nr. 663/J, betreffend Kosten der Lawinenschutzbauten, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Nach den Zuständigkeitsregelungen des Bundesministeriengesetzes fällt die Angelegenheit in die Kompetenz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft.  Ich ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich die gegenständliche Anfrage nicht beantworten kann und verweise auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft gerichteten gleichlautenden Anfrage Nr. 691/J.

 

Anlage