6161/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Kollegen haben am

18. Juni 1999 unter der Nr. 6455/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats -

Studiums im öffentlichen Dienst gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Es ist festzuhalten, daß es derzeit verfrüht ist, Aussagen darüber zu treffen, für

welche Berufsfelder ein Bedarf nach universitären Abschlüssen auf Bakka -

laureatsebene seitens der nach dem Universitätsstudiengesetz zuständigen

Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für Berufsfelder im

öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Absolventen sol -

cher Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesdienst bewerben, bieten

die Bestimmungen des neuen Vertragsbedienstetengesetzes nunmehr generell

die Möglichkeit, Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den Anforde -

rungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die Bestimmungen

des Gesetzes lassen es zu, daß Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von Ab -

solventen von Diplomstudien besetzt werden, von Bediensteten wahrgenom -

men werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa einen Fachhochschulab -

schluß) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am besten

geeignet erweisen.

 

Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in

Bakkalaureats- und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Plan -

stellen entstehen und auch keine Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in

Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen und die Wertigkeit der Arbeitsplätze

haben sich an den von dem jeweiligen Ressort zu erfüllenden Aufgaben und

den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze, nicht jedoch an der Änderung all -

fälliger Vorbildungen zu orientieren.