6163/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Sonja Moser und

Kollegen vom 17. Juni 1999, Nr. 6446/J, betreffend ungerechtfertigte Begünstigungs -

praktiken mit Hilfe der Relikte der früher weltweit als österreichisches Paradeunternehmen

geltenden Reederei aller Binnenschifffahrtsunternehmungen, der Donaudampfschiffahrts -

gesellschaft, hernach als I. DDSG bezeichnet, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Der seinerzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrates der DDSG, Dr. Zandler, hat seine Funktion

als Mitglied des Aufsichtsrates mit Schreiben vom 7. Mai 1998 zurückgelegt. Eine Nachbe -

setzung ist nicht erfolgt. Die Kontrollfunktion im Aufsichtsrat haben in der Folge

Dr. Braumann, Dr. Mazurkiewicz und Dr. Stiegler wahrgenommen.

 

Nach Umwandlung der DDSG von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit be-

schränkter Haftung durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 1999 war eine

weitere Bestellung des Aufsichtsrates im Hinblick auf die nach der Neustrukturierung ver -

bleibende Geschäftstätigkeit nicht mehr erforderlich.

 

Zu 2.:

 

Die Frage der Rechtmäßigkeit der Konzession des ehemaligen Vorstandsdirektors

Dr. Binder fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Seine Tätig -

keit bei der DDSG - Blue Danube ist aber auch nicht Angelegenheit der DDSG, da er zum

fraglichen Zeitpunkt bereits im Ruhestand war. Dr. Binder bezieht von der DDSG keine

Pension, sodass sich die Frage nach einer entsprechenden Berücksichtigung allfällig

bezogener Entgelte erübrigt.

 

Zu 3.:

 

Wie mir berichtet wird, liegt ein rechtswidriges Verhalten des derzeitigen Geschäftsführers

der DDSG, Ing. Benold, im Zusammenhang mit der Frage der Konzession für die Tullner

Schiffahrt nicht vor.