6163/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Sonja Moser und
Kollegen vom 17. Juni 1999, Nr. 6446/J, betreffend ungerechtfertigte Begünstigungs -
praktiken mit Hilfe der Relikte der früher weltweit als österreichisches Paradeunternehmen
geltenden Reederei aller Binnenschifffahrtsunternehmungen, der Donaudampfschiffahrts -
gesellschaft, hernach als I. DDSG bezeichnet, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der seinerzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrates der DDSG, Dr. Zandler, hat seine Funktion
als Mitglied des Aufsichtsrates mit Schreiben vom 7. Mai 1998 zurückgelegt. Eine Nachbe -
setzung ist nicht erfolgt. Die Kontrollfunktion im Aufsichtsrat haben in der Folge
Dr. Braumann, Dr. Mazurkiewicz und Dr. Stiegler wahrgenommen.
Nach Umwandlung der DDSG von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 1999 war eine
weitere Bestellung des Aufsichtsrates im Hinblick auf die nach der Neustrukturierung ver -
bleibende Geschäftstätigkeit nicht mehr erforderlich.
Zu 2.:
Die Frage der Rechtmäßigkeit der Konzession des ehemaligen Vorstandsdirektors
Dr. Binder fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Seine Tätig -
keit bei der DDSG - Blue Danube ist aber auch nicht Angelegenheit der DDSG, da er zum
fraglichen Zeitpunkt bereits im Ruhestand war.
Dr. Binder bezieht von der DDSG keine
Pension, sodass sich die Frage nach einer entsprechenden Berücksichtigung allfällig
bezogener Entgelte erübrigt.
Zu 3.:
Wie mir berichtet wird, liegt ein rechtswidriges Verhalten des derzeitigen Geschäftsführers
der DDSG, Ing. Benold, im Zusammenhang mit der Frage der Konzession für die Tullner
Schiffahrt nicht vor.