6167/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der

Bellen und Genossen vom 18. Juni 1999, Nr. 6507/J, betreffend Situation des

Bundesbudgets, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass für das laufende Finanzjahr derzeit noch keine

„tatsächlichen“ Erfolge, sondern nur Schätzwerte (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) bekannt

gegeben werden können.

 

Zu 1.:

 

Im ersten Halbjahr 1998 konnte auf Grund der damaligen Entwicklung von einem deutlich

besseren Umsatzsteueraufkommen ausgegangen werden, als es sich dann letztlich ergab.

Da damit - wie auch in der Anfrage ausgeführt - die Ausgangsbasis für die Schätzung 1999

höher war, liegt auch der Bundesvoranschlag (BVA) 1999 über dem nunmehr zu

erwartenden Ergebnis.

 

In Anbetracht der monatlichen Aufkommenszahlen bis Jahresmitte ist mit einem Ausfall in

ähnlicher Größenordnung wie im Jahr 1998 zu rechnen, wobei zusätzlich zur üblichen

statistischen Schwankungsbreite einige Sonderfaktoren wie z.B. die USt - Sondervoraus -

zahlung zu beachten sind, die, wegen des im Rahmen der Steuerreform 2000 normierten

Wegfalls niedrigerer Beträge (unter 10.000 S) voraussichtlich geringer sein wird.

Zu 2.:

 

Bei der KESt II ist mit einem Ausfall in der Größenordnung des Vorjahres zu rechnen.

 

Zu 3. und 5.:

 

Voraussichtlich werden die Einnahmenausfälle bei der Umsatz - und Kapitalertragsteuer II

durch Mehreinnahmen bei anderen Abgaben - vor allem der Lohn-, Körperschaft - und

Kapitalertragsteuer I - wettgemacht. Nach dem derzeitigem Informationsstand ist daher

damit zu rechnen, dass die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben 1999 den BVA 1999

erreichen werden.

 

Zu 4.:

 

Bei der Verbuchung von Gutschriften die zu Abgabenguthaben führen, wurde 1998 auf das

Kassenprinzip umgestellt. Die Art der Verbuchung wurde - wie bereits in der

parlamentarischen Diskussion über das Budget 1999 ausgeführt - im BVA 1999 nicht ver -

ändert. Es liegt in der Logik einer solchen Umstellung, dass es dabei im Umstellungsjahr zu

einer Umbuchung des Bestandes kommt, in den folgenden Jahren jedoch nur mehr die

Bestandsänderungen verbucht werden.

 

Hinsichtlich der Maastrichtrelevanz ist festzustellen, dass das Maastricht - Defizit durch diese

Buchung nicht berührt wurde, weil bei der Ermittlung der Steuern lt. volkswirtschaftlicher

Gesamtrechnung (VGR) das "Accrual - Prinzip" (Einnahmen bereinigt um Veränderung der

Steuerschulden und - guthaben) angewendet wird

 

Außerdem möchte ich auf die Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen

Anfrage vom 25. Februar 1998, Nr. 3702/J, betreffend Verbuchung von Steuerguthaben im

Bundesvoranschlag 1998 verweisen.

 

Zu 6.:

 

Im Jahr 1998 hat der EU - Beitrag inkl. Einhebungsvergütung rd. 26,2 Mrd. S - das sind

rd. 4 Mrd. S weniger als im BVA 1998 vorgesehen waren - betragen, wobei folgende Gründe

dafür vorliegen:

 

• Späte Beschlussfassung des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltes 1/98, sodass die

  diesbezüglichen Gutschriften an die EU erst im Jänner 1999 erfolgten (rd. 1,1 Mrd. S).

• Berichtigung der Mehrwertsteuer- und Bruttosozialprodukt - Bemessungsgrundlagen

   (gemäß Art 10 Abs. 5 - 9 VO 1552/89) für die Vorjahre zu Gunsten Österreichs

   (rd. 0,6 Mrd. S).

• Zahlung der EU gem. Art. 12 Abs. 4 VO 1552/89 iHv. rd. 2,3 Mrd. S.

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, kann die Höhe des EU - Beitrages für das

jeweils laufende Jahr - im vorliegenden Fall 1999 - zur Jahresmitte noch schwer abgeschätzt

werden. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass die EU von ihrem Guthaben je nach

Liquiditätsbedarf Zahlungen abruft, sodass die endgültige Höhe auch deshalb nicht

prognostiziert werden kann.

 

Im Zusammenhang mit dem EU - Beitrag erfolgt keine rückwirkende Berücksichtigung im

Gebarungserfolg 1998.

 

Zu 7.:

 

Für den Aktivitätsaufwand sind im BVA 1999 106,3 Mrd. S budgetiert. Der in der Anfrage

genannte Betrag von 107 Mrd. S entspricht nicht dem endgültigen BVA und beinhaltet

vermutlich noch den Personalaufwand der ausgegliederten Bereiche Bundessportheime,

Umweltbundesamt und Bundestheater (letztere ab 1. September 1999). Im Vergleich zum

Erfolg 1998 bedeutet dies eine Erhöhung um 1 Mrd. S.

 

Bei der Voranschlagserstellung für 1999 wurde unter dem Titel einer allgemeinen

Bezugserhöhung vorsorglich eine Ausgabensteigerung im Ausmaß von etwa 1%

angenommen. Die Gehaltsverhandlungen mit der Gewerkschaft für öffentliche Bedienstete

wurden erst einige Monate nach der parlamentarischen Behandlung des

Bundesvoranschlages begonnen und mit einer Erhöhung von 2,5% abgeschlossen. Auf

Grund der allgemeinen Bezugserhöhung und anderer besoldungsrechtlicher

Verbesserungen (z.B. Reform des Vertragsbedienstetengesetzes) wird auf Basis der

bisherigen Entwicklung beim Aktivitätsaufwand mit einer Voranschlagsabweichung von

annähernd 2% gerechnet.

 

Zur Bedeckung dieser Mehrausgaben wurde gemäß Art. XVI Bundesfinanzgesetz

(BFG) 1999 bei den Ermessensausgaben eine Bindung im Ausmaß von 5% verfügt und

somit budgetär vorgesorgt.

 

Zu 8.:

 

Da das Bundeshaushaltsgesetz den Begriff „außerordentliche“ Personalaufwendungen nicht

kennt, wurden die bezugsähnlichen Zahlungen an Personen, die nicht in einem

Dienstverhältnis zum Bund stehen, herangezogen. Dazu zählen vor allem Lehrer von

Religionsgesellschaften, Austauschlehrer, Unterrichtspraktikanten, weiters Oberste Organe,

Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Abgeordnete, Gastprofessoren, Lehrbeauftragte,

Rechtspraktikanten, Theaterstatisten sowie Geldleistungen für Arbeitsleihverhältnisse und

Tätigkeiten auf Grund spezieller gesetzlicher Bestimmungen und Ähnliches. Diese

Ausgaben werden bei den Sachausgaben unter den VA - Posten 7294 und 7295 verrechnet.

Die Aufschlüsselung nach Ressorts (Erfolg 1998 und BVA 1999) stellt sich wie folgt dar:

 

„Bezugsähnliche" Zahlungen (\1A - Posten 7294 u. 7295):

 

 

 

Erf. 1998

 BVA 1999

Kap.

 

In Mill.S

01

Präsidentschaftskanzlei

 3,876

 3,961

02

 Bundesgesetzgebung

 474,783

 500,397

03

 Verfassungsgerichtshof

 27,020

 27,711

04

 Verwaltungsgerichtshof

 0,635

 0,920

05

 Volksanwaltschaft

 6,811

 6,820

06

 Rechnungshof

 2,504

 3,374

10

 Bundeskanz. mit Dienststellen

 92,317

 71,559

11

 Inneres

 1,132

 1,076

12

 Unterr. u. kulturelle Angelegenheiten

 1.030,017

 1.103,863

14

 Wissenschaft und Forschung

 927,379

 971,453

15

 Soziales

 13,984

 14,665

17

 Gesundheit

 30,710

 30,300

18

 Umwelt

 11,409

 9,851

20

 Äußeres

 1,235

 1,002

30

 Justiz

 246,858

 282,140

40

 Milit. Angelegenheiten

 361,104

 382,587

50

 Finanzverwaltung

 24,778

 17,712

60

 Land - u. Forstwirtschaft

 7,213

 6,855

63

 Handel, Gew. , Ind. und Fremdenverkehr

 4,786

 2,522

64

 Bauten und Technik

 0,000

 0,013

65

 Verkehr und Telekom

 39,165

 32,322

71

 Bundestheater

 54,117

 39,986

 

Summe

 3.361,833

 3.511,089

 

Zu 9.:

 

Hinsichtlich des Aktivitätsaufwandes für Landeslehrer wird im Jahr 1999 ein Erfolg in Höhe

von ca. 37,0 Mrd. S erwartet, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass es bei den

Pensionen der Landeslehrer voraussichtlich zu einer geringeren Inanspruchnahme der

Budgetmittel als budgetiert kommen wird.

 

Die FAG - Verhandlungen haben noch nicht begonnen und es ist daher nicht möglich, ein

bestimmtes Ergebnis vorwegzunehmen. Nach Meinung des Bundesministeriums für

Finanzen erscheint es aber im Hinblick auf das Prinzip der Zusammenführung von Kosten -

und Aufgabenverantwortung erforderlich, die Finanzierung der Landeslehrer zu

thematisieren.

Zu 10.:

 

Der Pensionsaufwand für Personal wird voraussichtlich rd. 32,1 Mrd. S betragen und somit

rd. 1,3 Mrd. S unter dem BVA 1999 liegen. Die zu erwartende Ersparung ist vor allem auf

den Rückgang der Ruhestandsversetzungen und den daraus resultierenden Stand an

Pensionisten zurückzuführen.

 

Zu 11.:

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist im Kapitel 16 „Sozialversicherung“ mit keiner

Saldoverschlechterung zu rechnen. Allfällig notwendig werdende Überschreitungen können

durch entsprechende Mehreinnahmen abgedeckt werden.

 

Zu 12.:

 

a) Artikel VAbs. 2 Ziffer 6 BFG 1999 i.d.F. der 6. BFG - Novelle 1999 sieht bei den

    VA - Ansätzen 1/40008 und 1/40108 eine Überschreitungsermächtigung bis zu einem

    Betrag von insgesamt 955,5 Mill. S für Auslandseinsätze gemäß

    Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von

    Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE - BVG) vor. Von diesem Betrag

    entfallen - wie aus der Regierungsvorlage und dem Bericht des Budgetausschusses betr.

    6. BFG - Novelle 1999 ersichtlich - bis zu insgesamt 589,5 Mill. S für Auslandseinsätze in

    der Westsahara (MINURSO), in Bosnien - Herzegowina (SFOR - einschließlich

    Brandschutztruppe) sowie für humanitäre Hilfseinsätze im Zusammenhang mit dem

    Kosovo - Krieg.

 

    Die Teilnahme des österreichischen Bundesheeres am humanitären Hilfseinsatz im

    Rahmen des Österreich - Camps zur Betreuung von Kosovo - Vertriebenen in Albanien

    machte die Aufnahme einer budgetären Vorsorge zur Abdeckung der aus diesem Einsatz

    erwachsenden Mehrkosten erforderlich. Die gesetzliche Grundlage für den humanitären

    Hilfseinsatz des österreichischen Bundesheeres ist das KSE - BVG. Dazu möchte ich auch

    auf die nunmehr in der Fassung des Abänderungsantrages in zweiter Lesung zur 6. BFG -

    Novelle 1999 beschlossene Fassung des Artikel V Abs. 2 Z 6 BFG 1999, die ausdrücklich

    diese Rechtsgrundlage nennt, verweisen.

 

b) Neben der unter Punkt 12 a dargelegten Vorsorge für den humanitären Hilfseinsatz des

    österreichischen Bundesheeres wurde für Kapitel 40 eine weitere Überschreitungs -

    ermächtigung bei Art. VAbs. 2 Z 6 BFG 1999 bis zu einem Betrag von 366 Mill. S zur

    Bedeckung der Ausgaben für den Auslandseinsatz des österreichischen Bundesheeres

    im Rahmen von KFOR aufgenommen.

Die in der Stammfassung des BFG 1999 in Art. VII Z 6 enthaltene Überschreitungs -

ermächtigung von bis zu 200 Mill. S für Voranschlagsansätze des Kapitel 11 „Inneres“ für

Maßnahmen der Flüchtlingsbetreuung wurde für flüchtlingsbezogene Maßnahmen des

Bundes im Zusammenhang mit der Kosovo - Krise auf nunmehr 398,8 Mill. S aufgestockt.

 

Im Zusammenhang mit den aus der Kosovo - Krise erforderlich werdenden Entsendungen

zu den zivilen Kosovo - Missionen der UNO und der OSZE sowie sonstigen weiteren

Aktivitäten stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

 

• Für die Mission UNMIK zur Entsendung von bis zu 50 Polizeibeamten und bis zu

   10 Militärbeobachtern in den Kosovo für Kapitel 11 „Inneres“ bis zu einem Betrag von

   14,8 Mill. S und für Kapitel 40 "Militärische Angelegenheiten" bis zu einem Betrag von

   3,25 Mill. S.

• Für die Entsendung von bis zu 5 Angehörigen des Bundesministeriums für

   Landesverteidigung zur OSZE - Mission im Kosovo im Kapitel 40 „Militärische

   Angelegenheiten“ bis zu einem Betrag von 1 Mill. S.

• Für die Entsendung von bis zu 5 forensischen Experten des Bundesministeriums für

   Inneres zur Beweisaufnahme für das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den

   Haag bei Kapitel 11 „Inneres“ bis zu einem Betrag von 1,54 Mill. S.

• Dem BKA wurden für Sondermaßnahmen der Bundesregierung im Ausland gemäß

   bundesfinanzgesetzlicher Überschreitungsermächtigung für humanitäre

   Sofortmaßnahmen 1 Million Euro (rd. 13,760 Mill. S) und für Hilfsmaßnahmen in

   Mazedonien, Montenegro und dem Kosovo 40 Mill. S zur Verfügung gestellt.

• Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden für die Ausweitung

   der Aktivitäten der OSZE bzw. die Entsendung von 20 Experten zur

   Verifizierungsmission für den Kosovo mit Budgetüberschreitungsgesetz (BÜG) 1999

   beim VA - Ansatz 1120008 14,5 Mill. S bewilligt.

 

c) Die nunmehr im BFG 1999 vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen sind nicht zu

    überschreitende Höchstbeträge, die damit auch den maximalen Ausgabenrahmen für

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kosovo - Krise darstellen. Die tatsächlich

    erforderlichen Zahlungen, die insofern „zusätzlich“ sein werden, als sie in der

    ursprünglichen Budgetveranschlagung wegen der Unvorhersehbarkeit der Ereignisse im

    Kosovo nicht enthalten waren, sind derzeit wegen des sich raschen ändernden Szenarios

    im Zusammenhang mit dem Kosovo nicht exakt bestimmbar und werden erst im

    Auslaufzeitraum des Budgetjahres 1999 feststehen.

Zu 13.:

 

Wie auch aus meinen vierteljährlichen Berichten über die von mir genehmigten

überplanmäßigen Ausgaben im 1. und 2. Quartal 1999 an den mit der Vorberatung von

Bundesfinanzgesetzen betrauten Ausschuss des Nationalrates entnommen werden kann,

wurden bisher rd. 1,0 Mrd. S im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und

Soziales und rd. 15,6 Mill. S im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten genehmigt.

 

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist davon auszugehen, dass die im

Bundesfinanzgesetz 1999 vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen in Anspruch

genommen werden, wobei angenommen wird, dass für die Besondere

Eingliederungsbeihilfe gemäß § 34a Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) bis zu 1 Mrd. S

durch Umschichtungen bereitgestellt wird.

 

Zu 14.:

 

Von den in der ersten Tranche des Zweckzuschusses für die Jahre 1997 und 1998

bewilligten 600 Mill. S sind bis Ende des Verrechnungsjahres 1998 rund 571 Mill. S

ausbezahlt worden. Die restlichen 29 Mill. S werden voraussichtlich im Laufe des Jahres

1999 zur Gänze ausbezahlt.

 

Bezüglich des für die Jahre 1999 und 2000 grundsätzlich zur Verfügung stehenden Betrages

in Höhe von 600 Mill. S kann über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme und der Verteilung

dieser Mittel gegenwärtig noch nicht Stellung genommen werden, da die Sammelanträge der

Länder erst kürzlich vorgelegten wurden.

 

Zu 15.:

 

Die Zahlungen gemäß Gesundheits - und Sozialbereich Beihilfengesetz (GSBG) entwickelten

sich bisher ähnlich den Vorjahreszahlen, sodass für 1999 letztlich mit etwa gleich hohen

Ausgaben wie im Vorjahr gerechnet werden kann.

 

Zu 16.:

 

Nach derzeitigen Gesichtspunkten ergeben sich keine anderen Überschreitungen. Dies gilt

auch hinsichtlich der beiden konkret genannten Bereiche.

 

Zu 17.:

 

Die Gewinnabfuhr der Oesterreichischen Nationalbank an den Bund beträgt 1999 rund

10,3 Mrd. S. Davon können rund 3,5 Mrd. S nicht als maastrichtdefizitsenkend verrechnet

werden.

Zu 18.:

 

Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den ÖBB obliegt dem Bundesministerium

für Wissenschaft und Verkehr, dem auch der Vollzug des Bundesbahngesetzes zukommt.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.

 

Zu 19.:

 

Es ist davon auszugehen, dass die im österreichischen Stabilitätsprogramm enthaltenen

Defizitwerte sowohl für das Defizit des Bundes (2,5% des BIP) als auch für jenes der

öffentlichen Haushalte (2,0% des BIP) eingehalten werden.

 

Zu 20.:

 

Am 5. November 1998 hat der Ministerrat das österreichische Stabilitätsprogramm für die

Jahre 1998 bis 2002 genehmigt. Darin wird - allerdings ohne Berücksichtigung der nunmehr

beschlossenen Steuerreform 2000 - für das Jahr 2002 ein Defizitziel von 1,4% des

Bruttoinlandsproduktes vorgegeben. Dieses mittelfristige Budgetziel der Bundesregierung

soll insbesondere durch Sparsamkeit und wachstums - und beschäftigungssteigernde

Reformen erreicht werden.