6167/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der
Bellen und Genossen vom 18. Juni 1999, Nr. 6507/J, betreffend Situation des
Bundesbudgets, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass für das laufende Finanzjahr derzeit noch keine
„tatsächlichen“ Erfolge, sondern nur Schätzwerte (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) bekannt
gegeben werden können.
Zu 1.:
Im ersten Halbjahr 1998 konnte auf Grund der damaligen Entwicklung von einem deutlich
besseren Umsatzsteueraufkommen ausgegangen werden, als es sich dann letztlich ergab.
Da damit - wie auch in der Anfrage ausgeführt - die Ausgangsbasis für die Schätzung 1999
höher war, liegt auch der Bundesvoranschlag (BVA) 1999 über dem nunmehr zu
erwartenden Ergebnis.
In Anbetracht der monatlichen Aufkommenszahlen bis Jahresmitte ist mit einem Ausfall in
ähnlicher Größenordnung wie im Jahr 1998 zu rechnen, wobei zusätzlich zur üblichen
statistischen Schwankungsbreite einige Sonderfaktoren wie z.B. die USt - Sondervoraus -
zahlung zu beachten sind, die, wegen des im Rahmen der Steuerreform 2000 normierten
Wegfalls niedrigerer Beträge (unter
10.000 S) voraussichtlich geringer sein wird.
Zu 2.:
Bei der KESt II ist mit einem Ausfall in der Größenordnung des Vorjahres zu rechnen.
Zu 3. und 5.:
Voraussichtlich werden die Einnahmenausfälle bei der Umsatz - und Kapitalertragsteuer II
durch Mehreinnahmen bei anderen Abgaben - vor allem der Lohn-, Körperschaft - und
Kapitalertragsteuer I - wettgemacht. Nach dem derzeitigem Informationsstand ist daher
damit zu rechnen, dass die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben 1999 den BVA 1999
erreichen werden.
Zu 4.:
Bei der Verbuchung von Gutschriften die zu Abgabenguthaben führen, wurde 1998 auf das
Kassenprinzip umgestellt. Die Art der Verbuchung wurde - wie bereits in der
parlamentarischen Diskussion über das Budget 1999 ausgeführt - im BVA 1999 nicht ver -
ändert. Es liegt in der Logik einer solchen Umstellung, dass es dabei im Umstellungsjahr zu
einer Umbuchung des Bestandes kommt, in den folgenden Jahren jedoch nur mehr die
Bestandsänderungen verbucht werden.
Hinsichtlich der Maastrichtrelevanz ist festzustellen, dass das Maastricht - Defizit durch diese
Buchung nicht berührt wurde, weil bei der Ermittlung der Steuern lt. volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnung (VGR) das "Accrual - Prinzip" (Einnahmen bereinigt um Veränderung der
Steuerschulden und - guthaben) angewendet wird
Außerdem möchte ich auf die Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen
Anfrage vom 25. Februar 1998, Nr. 3702/J, betreffend Verbuchung von Steuerguthaben im
Bundesvoranschlag 1998 verweisen.
Zu 6.:
Im Jahr 1998 hat der EU - Beitrag inkl. Einhebungsvergütung rd. 26,2 Mrd. S - das sind
rd. 4 Mrd. S weniger als im BVA 1998 vorgesehen waren - betragen, wobei folgende Gründe
dafür vorliegen:
• Späte Beschlussfassung des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltes 1/98, sodass die
diesbezüglichen Gutschriften an die EU erst im Jänner 1999 erfolgten (rd. 1,1 Mrd. S).
• Berichtigung der Mehrwertsteuer- und Bruttosozialprodukt - Bemessungsgrundlagen
(gemäß Art 10 Abs. 5 - 9 VO 1552/89) für die Vorjahre zu Gunsten Österreichs
(rd. 0,6 Mrd. S).
• Zahlung der EU gem. Art. 12 Abs. 4 VO
1552/89 iHv. rd. 2,3 Mrd. S.
Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, kann die Höhe des EU - Beitrages für das
jeweils laufende Jahr - im vorliegenden Fall 1999 - zur Jahresmitte noch schwer abgeschätzt
werden. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass die EU von ihrem Guthaben je nach
Liquiditätsbedarf Zahlungen abruft, sodass die endgültige Höhe auch deshalb nicht
prognostiziert werden kann.
Im Zusammenhang mit dem EU - Beitrag erfolgt keine rückwirkende Berücksichtigung im
Gebarungserfolg 1998.
Zu 7.:
Für den Aktivitätsaufwand sind im BVA 1999 106,3 Mrd. S budgetiert. Der in der Anfrage
genannte Betrag von 107 Mrd. S entspricht nicht dem endgültigen BVA und beinhaltet
vermutlich noch den Personalaufwand der ausgegliederten Bereiche Bundessportheime,
Umweltbundesamt und Bundestheater (letztere ab 1. September 1999). Im Vergleich zum
Erfolg 1998 bedeutet dies eine Erhöhung um 1 Mrd. S.
Bei der Voranschlagserstellung für 1999 wurde unter dem Titel einer allgemeinen
Bezugserhöhung vorsorglich eine Ausgabensteigerung im Ausmaß von etwa 1%
angenommen. Die Gehaltsverhandlungen mit der Gewerkschaft für öffentliche Bedienstete
wurden erst einige Monate nach der parlamentarischen Behandlung des
Bundesvoranschlages begonnen und mit einer Erhöhung von 2,5% abgeschlossen. Auf
Grund der allgemeinen Bezugserhöhung und anderer besoldungsrechtlicher
Verbesserungen (z.B. Reform des Vertragsbedienstetengesetzes) wird auf Basis der
bisherigen Entwicklung beim Aktivitätsaufwand mit einer Voranschlagsabweichung von
annähernd 2% gerechnet.
Zur Bedeckung dieser Mehrausgaben wurde gemäß Art. XVI Bundesfinanzgesetz
(BFG) 1999 bei den Ermessensausgaben eine Bindung im Ausmaß von 5% verfügt und
somit budgetär vorgesorgt.
Zu 8.:
Da das Bundeshaushaltsgesetz den Begriff „außerordentliche“ Personalaufwendungen nicht
kennt, wurden die bezugsähnlichen Zahlungen an Personen, die nicht in einem
Dienstverhältnis zum Bund stehen, herangezogen. Dazu zählen vor allem Lehrer von
Religionsgesellschaften, Austauschlehrer, Unterrichtspraktikanten, weiters Oberste Organe,
Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Abgeordnete, Gastprofessoren, Lehrbeauftragte,
Rechtspraktikanten, Theaterstatisten sowie
Geldleistungen für Arbeitsleihverhältnisse und
Tätigkeiten auf Grund spezieller gesetzlicher Bestimmungen und Ähnliches. Diese
Ausgaben werden bei den Sachausgaben unter den VA - Posten 7294 und 7295 verrechnet.
Die Aufschlüsselung nach Ressorts (Erfolg 1998 und BVA 1999) stellt sich wie folgt dar:
„Bezugsähnliche" Zahlungen (\1A - Posten 7294 u. 7295):
|
|
Erf. 1998 |
BVA 1999 |
Kap. |
|
In Mill.S |
|
01 |
Präsidentschaftskanzlei |
3,876 |
3,961 |
02 |
Bundesgesetzgebung |
474,783 |
500,397 |
03 |
Verfassungsgerichtshof |
27,020 |
27,711 |
04 |
Verwaltungsgerichtshof |
0,635 |
0,920 |
05 |
Volksanwaltschaft |
6,811 |
6,820 |
06 |
Rechnungshof |
2,504 |
3,374 |
10 |
Bundeskanz. mit Dienststellen |
92,317 |
71,559 |
11 |
Inneres |
1,132 |
1,076 |
12 |
Unterr. u. kulturelle Angelegenheiten |
1.030,017 |
1.103,863 |
14 |
Wissenschaft und Forschung |
927,379 |
971,453 |
15 |
Soziales |
13,984 |
14,665 |
17 |
Gesundheit |
30,710 |
30,300 |
18 |
Umwelt |
11,409 |
9,851 |
20 |
Äußeres |
1,235 |
1,002 |
30 |
Justiz |
246,858 |
282,140 |
40 |
Milit. Angelegenheiten |
361,104 |
382,587 |
50 |
Finanzverwaltung |
24,778 |
17,712 |
60 |
Land - u. Forstwirtschaft |
7,213 |
6,855 |
63 |
Handel, Gew. , Ind. und Fremdenverkehr |
4,786 |
2,522 |
64 |
Bauten und Technik |
0,000 |
0,013 |
65 |
Verkehr und Telekom |
39,165 |
32,322 |
71 |
Bundestheater |
54,117 |
39,986 |
|
Summe |
3.361,833 |
3.511,089 |
Zu 9.:
Hinsichtlich des Aktivitätsaufwandes für Landeslehrer wird im Jahr 1999 ein Erfolg in Höhe
von ca. 37,0 Mrd. S erwartet, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass es bei den
Pensionen der Landeslehrer voraussichtlich zu einer geringeren Inanspruchnahme der
Budgetmittel als budgetiert kommen wird.
Die FAG - Verhandlungen haben noch nicht begonnen und es ist daher nicht möglich, ein
bestimmtes Ergebnis vorwegzunehmen. Nach Meinung des Bundesministeriums für
Finanzen erscheint es aber im Hinblick auf das Prinzip der Zusammenführung von Kosten -
und Aufgabenverantwortung erforderlich, die Finanzierung der Landeslehrer zu
thematisieren.
Zu 10.:
Der Pensionsaufwand für Personal wird voraussichtlich rd. 32,1 Mrd. S betragen und somit
rd. 1,3 Mrd. S unter dem BVA 1999 liegen. Die zu erwartende Ersparung ist vor allem auf
den Rückgang der Ruhestandsversetzungen und den daraus resultierenden Stand an
Pensionisten zurückzuführen.
Zu 11.:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist im Kapitel 16 „Sozialversicherung“ mit keiner
Saldoverschlechterung zu rechnen. Allfällig notwendig werdende Überschreitungen können
durch entsprechende Mehreinnahmen abgedeckt werden.
Zu 12.:
a) Artikel VAbs. 2 Ziffer 6 BFG 1999 i.d.F. der 6. BFG - Novelle 1999 sieht bei den
VA - Ansätzen 1/40008 und 1/40108 eine Überschreitungsermächtigung bis zu einem
Betrag von insgesamt 955,5 Mill. S für Auslandseinsätze gemäß
Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von
Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE - BVG) vor. Von diesem Betrag
entfallen - wie aus der Regierungsvorlage und dem Bericht des Budgetausschusses betr.
6. BFG - Novelle 1999 ersichtlich - bis zu insgesamt 589,5 Mill. S für Auslandseinsätze in
der Westsahara (MINURSO), in Bosnien - Herzegowina (SFOR - einschließlich
Brandschutztruppe) sowie für humanitäre Hilfseinsätze im Zusammenhang mit dem
Kosovo - Krieg.
Die Teilnahme des österreichischen Bundesheeres am humanitären Hilfseinsatz im
Rahmen des Österreich - Camps zur Betreuung von Kosovo - Vertriebenen in Albanien
machte die Aufnahme einer budgetären Vorsorge zur Abdeckung der aus diesem Einsatz
erwachsenden Mehrkosten erforderlich. Die gesetzliche Grundlage für den humanitären
Hilfseinsatz des österreichischen Bundesheeres ist das KSE - BVG. Dazu möchte ich auch
auf die nunmehr in der Fassung des Abänderungsantrages in zweiter Lesung zur 6. BFG -
Novelle 1999 beschlossene Fassung des Artikel V Abs. 2 Z 6 BFG 1999, die ausdrücklich
diese Rechtsgrundlage nennt, verweisen.
b) Neben der unter Punkt 12 a dargelegten Vorsorge für den humanitären Hilfseinsatz des
österreichischen Bundesheeres wurde für Kapitel 40 eine weitere Überschreitungs -
ermächtigung bei Art. VAbs. 2 Z 6 BFG 1999 bis zu einem Betrag von 366 Mill. S zur
Bedeckung der Ausgaben für den Auslandseinsatz des österreichischen Bundesheeres
im Rahmen von KFOR
aufgenommen.
Die in der Stammfassung des BFG 1999 in Art. VII Z 6 enthaltene Überschreitungs -
ermächtigung von bis zu 200 Mill. S für Voranschlagsansätze des Kapitel 11 „Inneres“ für
Maßnahmen der Flüchtlingsbetreuung wurde für flüchtlingsbezogene Maßnahmen des
Bundes im Zusammenhang mit der Kosovo - Krise auf nunmehr 398,8 Mill. S aufgestockt.
Im Zusammenhang mit den aus der Kosovo - Krise erforderlich werdenden Entsendungen
zu den zivilen Kosovo - Missionen der UNO und der OSZE sowie sonstigen weiteren
Aktivitäten stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
• Für die Mission UNMIK zur Entsendung von bis zu 50 Polizeibeamten und bis zu
10 Militärbeobachtern in den Kosovo für Kapitel 11 „Inneres“ bis zu einem Betrag von
14,8 Mill. S und für Kapitel 40 "Militärische Angelegenheiten" bis zu einem Betrag von
3,25 Mill. S.
• Für die Entsendung von bis zu 5 Angehörigen des Bundesministeriums für
Landesverteidigung zur OSZE - Mission im Kosovo im Kapitel 40 „Militärische
Angelegenheiten“ bis zu einem Betrag von 1 Mill. S.
• Für die Entsendung von bis zu 5 forensischen Experten des Bundesministeriums für
Inneres zur Beweisaufnahme für das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den
Haag bei Kapitel 11 „Inneres“ bis zu einem Betrag von 1,54 Mill. S.
• Dem BKA wurden für Sondermaßnahmen der Bundesregierung im Ausland gemäß
bundesfinanzgesetzlicher Überschreitungsermächtigung für humanitäre
Sofortmaßnahmen 1 Million Euro (rd. 13,760 Mill. S) und für Hilfsmaßnahmen in
Mazedonien, Montenegro und dem Kosovo 40 Mill. S zur Verfügung gestellt.
• Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden für die Ausweitung
der Aktivitäten der OSZE bzw. die Entsendung von 20 Experten zur
Verifizierungsmission für den Kosovo mit Budgetüberschreitungsgesetz (BÜG) 1999
beim VA - Ansatz 1120008 14,5 Mill. S bewilligt.
c) Die nunmehr im BFG 1999 vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen sind nicht zu
überschreitende Höchstbeträge, die damit auch den maximalen Ausgabenrahmen für
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kosovo - Krise darstellen. Die tatsächlich
erforderlichen Zahlungen, die insofern „zusätzlich“ sein werden, als sie in der
ursprünglichen Budgetveranschlagung wegen der Unvorhersehbarkeit der Ereignisse im
Kosovo nicht enthalten waren, sind derzeit wegen des sich raschen ändernden Szenarios
im Zusammenhang mit dem Kosovo nicht exakt bestimmbar und werden erst im
Auslaufzeitraum des
Budgetjahres 1999 feststehen.
Zu 13.:
Wie auch aus meinen vierteljährlichen Berichten über die von mir genehmigten
überplanmäßigen Ausgaben im 1. und 2. Quartal 1999 an den mit der Vorberatung von
Bundesfinanzgesetzen betrauten Ausschuss des Nationalrates entnommen werden kann,
wurden bisher rd. 1,0 Mrd. S im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales und rd. 15,6 Mill. S im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten genehmigt.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist davon auszugehen, dass die im
Bundesfinanzgesetz 1999 vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen in Anspruch
genommen werden, wobei angenommen wird, dass für die Besondere
Eingliederungsbeihilfe gemäß § 34a Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) bis zu 1 Mrd. S
durch Umschichtungen bereitgestellt wird.
Zu 14.:
Von den in der ersten Tranche des Zweckzuschusses für die Jahre 1997 und 1998
bewilligten 600 Mill. S sind bis Ende des Verrechnungsjahres 1998 rund 571 Mill. S
ausbezahlt worden. Die restlichen 29 Mill. S werden voraussichtlich im Laufe des Jahres
1999 zur Gänze ausbezahlt.
Bezüglich des für die Jahre 1999 und 2000 grundsätzlich zur Verfügung stehenden Betrages
in Höhe von 600 Mill. S kann über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme und der Verteilung
dieser Mittel gegenwärtig noch nicht Stellung genommen werden, da die Sammelanträge der
Länder erst kürzlich vorgelegten wurden.
Zu 15.:
Die Zahlungen gemäß Gesundheits - und Sozialbereich Beihilfengesetz (GSBG) entwickelten
sich bisher ähnlich den Vorjahreszahlen, sodass für 1999 letztlich mit etwa gleich hohen
Ausgaben wie im Vorjahr gerechnet werden kann.
Zu 16.:
Nach derzeitigen Gesichtspunkten ergeben sich keine anderen Überschreitungen. Dies gilt
auch hinsichtlich der beiden konkret genannten Bereiche.
Zu 17.:
Die Gewinnabfuhr der Oesterreichischen Nationalbank an den Bund beträgt 1999 rund
10,3 Mrd. S. Davon können rund 3,5 Mrd. S nicht als maastrichtdefizitsenkend verrechnet
werden.
Zu 18.:
Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den ÖBB obliegt dem Bundesministerium
für Wissenschaft und Verkehr, dem auch der Vollzug des Bundesbahngesetzes zukommt.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.
Zu 19.:
Es ist davon auszugehen, dass die im österreichischen Stabilitätsprogramm enthaltenen
Defizitwerte sowohl für das Defizit des Bundes (2,5% des BIP) als auch für jenes der
öffentlichen Haushalte (2,0% des BIP) eingehalten werden.
Zu 20.:
Am 5. November 1998 hat der Ministerrat das österreichische Stabilitätsprogramm für die
Jahre 1998 bis 2002 genehmigt. Darin wird - allerdings ohne Berücksichtigung der nunmehr
beschlossenen Steuerreform 2000 - für das Jahr 2002 ein Defizitziel von 1,4% des
Bruttoinlandsproduktes vorgegeben. Dieses mittelfristige Budgetziel der Bundesregierung
soll insbesondere durch Sparsamkeit und wachstums - und beschäftigungssteigernde
Reformen erreicht werden.