6170/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am

18. Juni 1999 unter der Nr. 6474/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftli -

che parlamentarische Anfrage betreffend „Anderl - Feiern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die „Anderl - Feiern" sind grundsätzlich eine innerkirchliche Angelegenheit. An den

Prozessionen nehmen durchwegs ältere Menschen, die das Anderl von Rinn wegen

der ihm zugesprochenen Fürbittenwirkungen verehren, teil. Bisher ergab sich kein

gesetzlicher Grund, der in diesem Zusammenhang ein Sammeln von staatspolizeili -

chen Erkenntnissen im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes rechtfertigen würde.

Zu Frage 2:

 

Zu rechtsextremistischen Bestrebungen bzw. rechtsextrem ausgerichteten Druck -

werken werden solche gezählt, die aufgrund einer nationalistischen, rassistischen

oder staatsautoritären bzw. - totalitären Weltanschauung entsprechende Ziele ver -

folgen. Der Inhalt der bei den Sicherheitsbehörden vorliegenden Ausgaben des zi -

tierten Druckwerkes ließ keine Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des Verbotsgesetzes

erkennen.

 

Zu Frage 3:

 

Die "Volksbewegung für sittliche und soziale Erneuerung“ besitzt als Verein mit Sitz

in Salzburg Rechtspersönlichkeit.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die Vereinsaktivitäten entsprachen bisher den der Vereinsbehörde vorgelegten Sta -

tuten. Einige dem Verein angehörende Personen sind zwar wegen rechtsrevisionisti -

scher und antisemitischer Aktionen bekannt, doch sind diese Aktivitäten nicht in Zu -

sammenhang mit dem Verein zu bringen.