6171/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben

am 18. Juni 1999 unter der Nr. 6475 /J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "neonazistische Aktivitäten“

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Zu den genannten Personen liegen keine weiteren Erkenntnisse aus jüngster Zeit

über rechtsextremistische Aktivitäten vor.

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die „Neue Jugend Offensive“ (NJO) trat lediglich 1998 im Zusammenhang mit der

beabsichtigten Veranstaltung eines Skinheadkonzertes in Mönchhof/Bgld. in

Erscheinung. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich hierbei um keine rechtlich

existente Organisation handelte. Inhaber des angegebenen Postfaches der NJO war

ein bekannter Skinhead. Anlaß zu weiteren Erhebungen hinsichtlich der NJO war

bisher nicht gegeben.

 

Zu Frage 4:

 

Auf Grund der Erkenntnislage ist es geboten, den Aktivitäten dieser Person seitens

der Sicherheitsbehörden weiterhin ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.

 

Zu Frage 5:

 

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 01. März 1983, B 195/82,

VfSlg 9648/1983 ausgesprochen, dass alle Verwaltungsbehörden und Gerichte für

Zwecke der bei ihnen anhängigen Verfahren incidenter zu beurteilen hatten, ob die

Behauptung einer dort auftretenden Personengruppe, als politische Partei

Rechtspersönlichkeit zu besitzen, zutrifft oder nicht. Für eine solche Feststellung

durch das Bundesministerium für Inneres fehlte es in der Vergangenheit an einem

entsprechenden Anlass. Die im Jahr 1995 hinterlegte Satzung der PNO wurde am

20.08. 1998 zurückgezogen.