6172/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 13. Juli 1999 unter der Nr. 6594/J an den Bundesminister für Inneres
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Warnung der Kurden“ ge -
richtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Unmittelbar vor der zu erwarten gewesenen Urteilsverkündung im Fall Abdullah
ÖCALAN haben Angehörige der Sicherheitsbehörden mit Personen, die im Zusam -
menhang mit der Besetzung der Botschaften von Kenia und Griechenland am
16.02.1999 in Wien in Erscheinung getreten sind, Gespräche geführt.
Ziel war es dabei, diesen Personen verständlich zu machen, dass sie als Aktivisten
der PKK in Österreich bekannt sind und strafbare Handlungen im Zusammenhang
mit dem Prozeß gegen Abdullah
ÖCALAN keinesfalls toleriert werden können. Im
Falle des Nachweises der Beteiligung an unerlaubten Handlungen hätten sie mit ei -
nem Strafverfahren und allfälligen fremdenpolizeilichen Maßnahmen zu rechnen.
Zu Frage 2:
Da die Sicherheitsbehörden gemäß den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigeset -
zes (SPG) gefährlichen Angriffen auf Rechtsgüter vorbeugend entgegenzuwirken
haben und nicht auszuschließen war, dass es nach Bekanntgabe des Todesurteils
gegen Abdullah ÖCALAN zu ähnlichen Aktionen wie im Februar 1999 in Österreich
kommt, wurde mit bekannten Aktivisten der PKK ein präventives Gespräch geführt.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Eine Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft stand im gegenständli -
chen Zusammenhang nie zur Diskussion.