6183/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Verbreitung neonazistischer und
rassistischer Propaganda im Internet“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
In dem beim Landesgericht Salzburg gegen Peter Kurt W. anhängigen Strafverfah -
ren hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nach Abschluss der gegen den Genannten
anhängigen Voruntersuchung Anklage nach § 3 g Verbotsgesetz erhoben. In die -
sem Verfahren haben sich keine gesicherten Anhaltspunkte ergeben, dass Peter
Kurt W. mit Veröffentlichungen auf der „OSTARA - Homepage" in Verbindung
stehen könnte.
In den beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängigen Strafverfahren gegen
Dipl. - Ing. Franz S. und Dipl. - Ing. Wolfgang F. wurden die Voruntersuchungen be -
reits geschlossen. Während die Endantragstellung bei Dipl. - Ing. F. unmittelbar be -
vorsteht, nimmt die Staatsanwaltschaft Wien in Aussicht, die Ergänzung der Vorun -
tersuchung gegen Dipl. - Ing. S. zu beantragen. Mit einem Abschluss der umfangrei -
chen Erhebungen, die auch die aktuellen Aktivitäten auf der „OSTARA - Homepage“
umfassen, ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Wien in den nächsten Mo -
naten nicht zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat auch abgeklärt, inwieweit
bei Dipl. - Ing. F. Erkenntnisse über aktuelle, nach den §§ 3 g bzw. 3 h Verbotsgesetz
zu beurteilende
Internetveröffentlichungen vorliegen.
Zu 5:
Im innerstaatlichen Bereich ist das Bundesministerium für Justiz im ständigen Kon -
takt mit dem Verband der österreichischen Internet - Service Provider (ISPA). Das
Bundesministerium für Justiz wirkt durch Teilnahme an der Arbeitsgruppe „Straf -
recht" der ISPA und dem Beirat zur Unterstützung der Internet - Hotline der ISPA, die
zur Entgegennahme von Meldungen über illegale Inhalte im Internet eingerichtet
wurde, in beratender Funktion darauf hin, dass illegale Inhalte durch Maßnahmen
der Industrie möglichst frühzeitig und in möglichst enger Zusammenarbeit mit den
Strafverfolgungsbehörden bekämpft werden. Das Hauptaugenmerk gilt dabei - ne -
ben der Kinderpornographie im Internet - nationalsozialistischen und rassistischen
Inhalten.
Auf Ebene der Europäischen Union sind umfangreiche Arbeiten zur Verbesserung
der strafrechtlichen Zusammenarbeit im Allgemeinen im Gange. Für den hier rele -
vanten Bereich ist besonders hervorzuheben, dass der Rat der Justizminister - nicht
zuletzt auf Grund der Bemühungen Österreichs - im Jahr 1996 eine Gemeinsame
Maßnahme betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
angenommen hat. Dieses Rechtsinstrument verpflichtet die Mitgliedstaaten der Eu -
ropäischen Union zur Verbesserung der Zusammenarbeit in diesem Gebiet. Zu die -
sem Zweck haben die EU - Mitgliedstaaten entweder Strafbestimmungen für be -
stimmte Verhaltensweisen einzuführen oder aber bei der Rechtshilfe und Ausliefe -
rung auf die Geltendmachung des Grundsatzes der beiderseitigen Strafbarkeit zu
verzichten.
Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird ausgeschlossen, dass
Rechtshilfe unter Berufung auf die politische Natur einer rassistischen oder frem -
denfeindlichen Handlung verweigert werden kann.
Folgende Verhaltensweisen sind durch diese Verpflichtung erfasst:
- die öffentliche Aufstachelung zu Diskriminierung, Gewalt oder Rassenhass ge -
genüber Gruppen oder Einzelpersonen anderer Hautfarbe, Rasse, Religion oder
nationaler oder ethnischer Herkunft,
- die öffentliche Verteidigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von
Menschenrechtsverletzungen,
- die öffentliche Leugnung des Holocausts,
- die Weitergabe und Verbreitung von Schriften, Bildern und anderem Material mit
rassistischen oder
fremdenfeindlichen Inhalten in der Öffentlichkeit sowie
- die Beteiligung an Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen, bei denen es zu
Diskriminierung, Gewalt, Rassenhass, ethnischem oder religiösem Hass kommt.
Weiters enthält die Gemeinsame Maßnahme Vorschriften zur Förderung des Infor -
mationsaustausches sowie zur Erleichterung der Beschlagnahme von Schriften, Bil -
dern und sonstigen Materialien mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit sind Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten
einzurichten.
Zu erwähnen ist auch die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit mit Sitz in Wien, die ihre Tätigkeit vor rund einem Jahr aufge -
nommen hat. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist die Erhebung von Daten über ras -
sistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene auf europäischer Ebe -
ne, die Untersuchung von Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen sowie die Prüfung
der Effizienz ihrer Bekämpfung. Die Einrichtung der Rassismus - Beobachtungsstelle
wurde durch die Bundesregierung durch einen Beitrag in der Höhe von 1 Million S
zu den Adaptierungskosten der Räumlichkeiten der Beobachtungsstelle und durch
eine 50%ige Beteiligung an den Nettomietkosten (vorerst für 3 Jahre) gefördert.
Außerhalb der Europäischen Union ist die Ausarbeitung von verpflichtenden Instru -
menten zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch den Wider -
stand einiger Staaten erschwert, die auf Grund ihrer verfassungsrechtlichen Vor -
schriften über die Meinungsfreiheit ein Vorgehen gegen rassistische und fremden -
feindliche Inhalte weitgehend ablehnen; Österreich nimmt zur Verabschiedung ver -
pflichtender Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeind -
lichkeit stets eine grundsätzlich positive Haltung ein.
Zu 6:
Im Rahmen des Fortbildungsangebotes für Richter und Staatsanwälte werden auch
die mit dem Internet verbundenen Aspekte behandelt.
So wurden zuletzt drei Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Staatsanwälte
zur Thematik „Internet - Kriminalität“ bzw. „Internet für Richter“ durchgeführt.
Weiters fand am 15. April 1999 ein vom Bundesministerium für Justiz veranstaltetes
Seminar zum Thema „Software - Piraterie“ statt, bei dem auch Fragen des Internets
mitbehandelt wurden.
Darüber hinaus hat sich das Bundesministerium für Justiz durch die Entsendung von
zwei Teilnehmern zu einem vom European Institut of Public Administration (EIPA)
vom 26. bis 27. März 1998 in Luxemburg abgehaltenen Seminar zum Thema „Inter -
net und neue Medien“ beteiligt.
Für den Fortbildungszeitraum 1999/2000 sind weitere Fortbildungsangebote zum
Themenkomplex „Internet“ vorgesehen, wobei neben Fortbildungsveranstaltungen
in einzelnen Oberlandesgerichtssprengeln auch das vom 21. bis 22. Oktober 1999
stattfindende 13. Symposium „Justiz und Zeitgeschichte“ unter dem Titel „Die Infor -
mationsrevolution und ihre Auswirkungen auf Justiz und Gesellschaft“ dem Thema
gewidmet sein werden. Bei diesem Symposium, das traditionsgemäß vom Bundes -
ministerium für Justiz gemeinsam mit dem für Wissenschaft zuständigen Bundesmi -
nisterium als Forum zur Diskussion justizrelevanter Gesellschaftsphänomene veran -
staltet wird, werden sich Juristen, Historiker und Vertreter anderer Disziplinen mit
Fragen der Auswirkungen der Informationstechnologie, insbesondere auch auf den
Justizbereich, auseinandersetzen.
Die Europäische Rechtsakademie Trier (ERA) führt im Übrigen vom 13. bis
15. Oktober 1999 ebenfalls eine Veranstaltung durch, bei der Fragen des Internet
behandelt werden. Auf dieses Fortbildungsangebot werden Richter und Staatsan -
wälte im Fortbildungsprogramm 1999/2000 hingewiesen.
Um das Bewusstsein der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte für die mit dem Internet zusammenhängenden Fragen, insbesonders
der Verfolgung strafbarer Handlungen, weiter zu schärfen, wird diesem Thema in -
nerhalb der Fortbildung auch in Zukunft entsprechende Beachtung geschenkt wer -
den.