6183/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Verbreitung neonazistischer und

rassistischer Propaganda im Internet“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

In dem beim Landesgericht Salzburg gegen Peter Kurt W. anhängigen Strafverfah -

ren hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nach Abschluss der gegen den Genannten

anhängigen Voruntersuchung Anklage nach § 3 g Verbotsgesetz erhoben. In die -

sem Verfahren haben sich keine gesicherten Anhaltspunkte ergeben, dass Peter

Kurt W. mit Veröffentlichungen auf der „OSTARA - Homepage" in Verbindung

stehen könnte.

 

In den beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängigen Strafverfahren gegen

Dipl. - Ing. Franz S. und Dipl. - Ing. Wolfgang F. wurden die Voruntersuchungen be -

reits geschlossen. Während die Endantragstellung bei Dipl. - Ing. F. unmittelbar be -

vorsteht, nimmt die Staatsanwaltschaft Wien in Aussicht, die Ergänzung der Vorun -

tersuchung gegen Dipl. - Ing. S. zu beantragen. Mit einem Abschluss der umfangrei -

chen Erhebungen, die auch die aktuellen Aktivitäten auf der „OSTARA - Homepage“

umfassen, ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Wien in den nächsten Mo -

naten nicht zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat auch abgeklärt, inwieweit

bei Dipl. - Ing. F. Erkenntnisse über aktuelle, nach den §§ 3 g bzw. 3 h Verbotsgesetz

zu beurteilende Internetveröffentlichungen vorliegen.

Zu 5:

Im innerstaatlichen Bereich ist das Bundesministerium für Justiz im ständigen Kon -

takt mit dem Verband der österreichischen Internet - Service Provider (ISPA). Das

Bundesministerium für Justiz wirkt durch Teilnahme an der Arbeitsgruppe „Straf -

recht" der ISPA und dem Beirat zur Unterstützung der Internet - Hotline der ISPA, die

zur Entgegennahme von Meldungen über illegale Inhalte im Internet eingerichtet

wurde, in beratender Funktion darauf hin, dass illegale Inhalte durch Maßnahmen

der Industrie möglichst frühzeitig und in möglichst enger Zusammenarbeit mit den

Strafverfolgungsbehörden bekämpft werden. Das Hauptaugenmerk gilt dabei - ne -

ben der Kinderpornographie im Internet - nationalsozialistischen und rassistischen

Inhalten.

 

Auf Ebene der Europäischen Union sind umfangreiche Arbeiten zur Verbesserung

der strafrechtlichen Zusammenarbeit im Allgemeinen im Gange. Für den hier rele -

vanten Bereich ist besonders hervorzuheben, dass der Rat der Justizminister - nicht

zuletzt auf Grund der Bemühungen Österreichs - im Jahr 1996 eine Gemeinsame

Maßnahme betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

angenommen hat. Dieses Rechtsinstrument verpflichtet die Mitgliedstaaten der Eu -

ropäischen Union zur Verbesserung der Zusammenarbeit in diesem Gebiet. Zu die -

sem Zweck haben die EU - Mitgliedstaaten entweder Strafbestimmungen für be -

stimmte Verhaltensweisen einzuführen oder aber bei der Rechtshilfe und Ausliefe -

rung auf die Geltendmachung des Grundsatzes der beiderseitigen Strafbarkeit zu

verzichten.

 

Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird ausgeschlossen, dass

Rechtshilfe unter Berufung auf die politische Natur einer rassistischen oder frem -

denfeindlichen Handlung verweigert werden kann.

 

Folgende Verhaltensweisen sind durch diese Verpflichtung erfasst:

   - die öffentliche Aufstachelung zu Diskriminierung, Gewalt oder Rassenhass ge -

     genüber Gruppen oder Einzelpersonen anderer Hautfarbe, Rasse, Religion oder

     nationaler oder ethnischer Herkunft,

-   die öffentliche Verteidigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von

     Menschenrechtsverletzungen,

-  die öffentliche Leugnung des Holocausts,

-  die Weitergabe und Verbreitung von Schriften, Bildern und anderem Material mit

    rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten in der Öffentlichkeit sowie

-  die Beteiligung an Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen, bei denen es zu

   Diskriminierung, Gewalt, Rassenhass, ethnischem oder religiösem Hass kommt.

 

Weiters enthält die Gemeinsame Maßnahme Vorschriften zur Förderung des Infor -

mationsaustausches sowie zur Erleichterung der Beschlagnahme von Schriften, Bil -

dern und sonstigen Materialien mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit sind Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten

einzurichten.

 

Zu erwähnen ist auch die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und

Fremdenfeindlichkeit mit Sitz in Wien, die ihre Tätigkeit vor rund einem Jahr aufge -

nommen hat. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist die Erhebung von Daten über ras -

sistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene auf europäischer Ebe -

ne, die Untersuchung von Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen sowie die Prüfung

der Effizienz ihrer Bekämpfung. Die Einrichtung der Rassismus - Beobachtungsstelle

wurde durch die Bundesregierung durch einen Beitrag in der Höhe von 1 Million S

zu den Adaptierungskosten der Räumlichkeiten der Beobachtungsstelle und durch

eine 50%ige Beteiligung an den Nettomietkosten (vorerst für 3 Jahre) gefördert.

 

Außerhalb der Europäischen Union ist die Ausarbeitung von verpflichtenden Instru -

menten zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch den Wider -

stand einiger Staaten erschwert, die auf Grund ihrer verfassungsrechtlichen Vor -

schriften über die Meinungsfreiheit ein Vorgehen gegen rassistische und fremden -

feindliche Inhalte weitgehend ablehnen; Österreich nimmt zur Verabschiedung ver -

pflichtender Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeind -

lichkeit stets eine grundsätzlich positive Haltung ein.

 

Zu 6:

Im Rahmen des Fortbildungsangebotes für Richter und Staatsanwälte werden auch

die mit dem Internet verbundenen Aspekte behandelt.

 

So wurden zuletzt drei Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Staatsanwälte

zur Thematik „Internet - Kriminalität“ bzw. „Internet für Richter“ durchgeführt.

 

Weiters fand am 15. April 1999 ein vom Bundesministerium für Justiz veranstaltetes

Seminar zum Thema „Software - Piraterie“ statt, bei dem auch Fragen des Internets

mitbehandelt wurden.

Darüber hinaus hat sich das Bundesministerium für Justiz durch die Entsendung von

zwei Teilnehmern zu einem vom European Institut of Public Administration (EIPA)

vom 26. bis 27. März 1998 in Luxemburg abgehaltenen Seminar zum Thema „Inter -

net und neue Medien“ beteiligt.

 

Für den Fortbildungszeitraum 1999/2000 sind weitere Fortbildungsangebote zum

Themenkomplex „Internet“ vorgesehen, wobei neben Fortbildungsveranstaltungen

in einzelnen Oberlandesgerichtssprengeln auch das vom 21. bis 22. Oktober 1999

stattfindende 13. Symposium „Justiz und Zeitgeschichte“ unter dem Titel „Die Infor -

mationsrevolution und ihre Auswirkungen auf Justiz und Gesellschaft“ dem Thema

gewidmet sein werden. Bei diesem Symposium, das traditionsgemäß vom Bundes -

ministerium für Justiz gemeinsam mit dem für Wissenschaft zuständigen Bundesmi -

nisterium als Forum zur Diskussion justizrelevanter Gesellschaftsphänomene veran -

staltet wird, werden sich Juristen, Historiker und Vertreter anderer Disziplinen mit

Fragen der Auswirkungen der Informationstechnologie, insbesondere auch auf den

Justizbereich, auseinandersetzen.

 

Die Europäische Rechtsakademie Trier (ERA) führt im Übrigen vom 13. bis

15. Oktober 1999 ebenfalls eine Veranstaltung durch, bei der Fragen des Internet

behandelt werden. Auf dieses Fortbildungsangebot werden Richter und Staatsan -

wälte im Fortbildungsprogramm 1999/2000 hingewiesen.

 

Um das Bewusstsein der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und

Staatsanwälte für die mit dem Internet zusammenhängenden Fragen, insbesonders

der Verfolgung strafbarer Handlungen, weiter zu schärfen, wird diesem Thema in -

nerhalb der Fortbildung auch in Zukunft entsprechende Beachtung geschenkt wer -

den.