6185/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm, Dr. Irmtraut Karlsson und

Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „vorurteilsbeladene

Zitate einer Staatsanwältin“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Nach der Stellungnahme der angesprochenen Staatsanwältin hat sie die im erwähn -

ten Artikel des Standard vom 4. Mai 1999 wiedergegebenen Äußerungen soweit sie

sich noch erinnern könne - im Rahmen des Vortrages des Strafantrages im Wesent -

lichen tatsächlich gemacht.

 

Soweit diese Äußerungen darauf Bezug nehmen, dass in den angesprochenen Fäl -

len sehr häufig auch Widerstand gegen die Staatsgewalt gemäß § 269 StGB zur An -

zeige gebracht wird, vermag ich darin keine vorurteilsbeladene Aussage zu erken -

nen, wenn lediglich belegbare Fakten zitiert wurden.

 

Soweit daraus allerdings der Schluss gezogen wurde, dass dies „etwas mit der

Mentalität dieser Leute“ zu tun habe, und gemeint wurde, dass der "Angeklagte ein

Problem habe, in einem Land zu leben, wo primär Weißhäutige leben“ und dieser

sich „immerzu rassistisch verfolgt fühle“, halte ich solche Aussagen für unange -

bracht.

 

Zu 2:

Nein. Mir sind lediglich zwei Gerichtsverfahren bekannt, in deren Folge in Zeitungs -

artikeln und parlamentarischen Anfragen der Vorwurf gegen Richterinnen erhoben

wurde, sie hätten rassistische Äußerungen abgegeben. Ich weise in diesem Zusam -

menhang auf meine schriftlichen Anfragebeantwortungen vom 22. Dezember 1998,

zur Zahl 5066/J - NR/1998, sowie vom 22. April 1999, zur Zahl 5875/J - NR/1999 hin.

 

Der Vollständigkeit halber betone ich in diesem Zusammenhang, dass sich meine

Antwort nur auf Äußerungen von Justizfunktionären im Zusammenhang mit ihrer Be -

rufsausübung beziehtund nicht auch auf Äußerungen, die beispielsweise eine Rich -

terin in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete zu einer gesetzgebenden Körperschaft

abgibt.

 

Mir sind auch im Bereich der Staatsanwaltschaften keine weiteren Vorwürfe rassisti -

scher Äußerungen bekannt.

 

Zu 3 bis 5:

Das Bundesministerium für Justiz hat die Thematik von Rassismus und Fremden -

feindlichkeit in den vergangenen Jahren, auch im Hinblick auf das von der Europäi -

schen Union zum Jahr gegen Rassismus ausgerufene Jahr 1997, verstärkt in seine

Überlegungen zur Gestaltung des Fortbildungsangebotes für Richter und Staatsan -

wälte einbezogen.

 

Demzufolge war bereits das 12. Symposium „Justiz und Zeitgeschichte“ im Jahr

1997 dem Thema „Justiz und Fremdenfeindlichkeit“ gewidmet. Bei diesem Symposi -

um, das traditionsgemäß vom Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit dem für

Wissenschaft zuständigen Bundesministerium als Forum zur Diskussion justizrele -

vanter Gesellschaftsphänomene veranstaltet wird, haben sich Juristen, Historiker

und Vertreter anderer Disziplinen mit Fragen des Umgangs der Justiz mit Fremden

und mit Fremdenfeindlichkeit auseinandergesetzt. Die Ergebnisse der Veranstaltung

werden publiziert.

 

In Vorbereitung der Durchführung von sonstigen Fortbildungsveranstaltungen zu

dieser Thematik hat das Bundesministerium für Justiz im Frühjahr 1998 in Zusam -

menarbeit mit der Asylkoordination Österreich und dem Internationalen Studienzen -

trum für wissenschaftliche Erwachsenenbildung und Demokratieforschung im Ver -

band Wiener Volksbildung eine dieses Thema betreffende Fragebogenerhebung bei

allen Richtern und Staatsanwälten im Sprengel des Oberlandesgerichtes bzw. der

Oberstaatsanwaltschaft Wien durchgeführt. Die Befragung war darauf gerichtet, die

Aufmerksamkeit von Richtern und Staatsanwälten auf die im Justizalltag vielfach ge -

gebenen Berührungspunkte mit dem Thema Fremdenfeindlichkeit zu lenken und -

darüber hinaus - Interesse an den geplanten Fortbildungsveranstaltungen zu wek -

ken.

 

Im Hinblick auf das in einer Rücklaufquote der Fragebögen von fast 40 % zum Aus -

druck gekommene hohe Interesse wurde am 22. und 23. Juni 1998 ein vom Bun -

desministerium für Justiz gemeinsam mit den zuvor angeführten Stellen konzipiert es

Seminar zum Thema „Rassismus und Menschenrechte“ durchgeführt, bei dem Mit -

glieder dieser Organisation, ein Rechtsanwalt sowie eine Vertreterin des Instituts für

Migrations -  und Rassismusforschung in Hamburg referierten.

 

Am 14. Dezember 1998 wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz ein

Seminar veranstaltet, bei dem das Thema Fremdenfeindlichkeit sowie der Aspekt

der Entwicklung der Strafprozessordnung auf Grund von Erkenntnissen des Euro -

päischen Gerichtshofes für Menschenrechte behandelt wurden.

 

Am 1. Dezember 1999 wird eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Rassis -

mus“ für die Richter und Staatsanwälte im Sprengel des Oberlandesgerichtes bzw.

der Oberstaatsanwaitschaft Linz durchgeführt werden. Dieser Veranstaltung liegt ein

von der Asylkoordination Österreich und dem Interationalen Studienzentrum für wis -

senschaftliche Erwachsenenbildung und Demokratieforschung im Verband Wiener

Volksbildung nach den Erfahrungen der bereits durchgeführten Veranstaltung über -

arbeitetes Seminarkonzept zu Grunde.

 

Zusätzlich zu diesem justizeigenen Fortbildungsangebot zur Thematik „Rassismus

und Fremdenfeindlichkeit“ werden Richter und Staatsanwälte auch laufend über ent -

sprechende Fortbildungsangebote externer Anbieter informiert.

 

Auf Grund dessen haben etwa zahlreiche Richter und Staatsanwälte an einer von

der Grazer Juristischen Gesellschaft am 29. April 1999 durchgeführten Veranstal -

tung teilgenommen, in deren Rahmen ein Vertreter der Richterschaft einen Vortrag

zum Thema „Richterliches Rollenverständnis im Blickwinkel der MRK“ gehalten hat,

bei dem Fragen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit behandelt wurden.

 

Das vom Bundesministerium für Justiz herausgegebene Fortbildungsprogramm für

Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 1999/2000 weist im

Übrigen auch auf eine Veranstaltung der Europäischen Rechtsakademie in Trier

(ERA) vom 4. bis 5. Dezember 1999 zum Thema „Menschenrechte und Rassismus -

bekämpfung in der Europäischen Union“ hin. Für die Teilnahme an dieser Veranstal -

tung ist die Gewährung von Sonderurlaub vorgesehen.

 

Dem Thema wird im Übrigen bei der Gestaltung des Fortbildungsangebots für Rich -

ter und Staatsanwälte auch in Zukunft gebührende Beachtung geschenkt werden.