6186/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, Dr. Graf,
Dl Schöggl und Kollegen haben am 18.6.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit
der Nr. 6465/J betreffend „künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalau -
reats - Studiums im öffentlichen Dienst“ gerichtet. Ich beehre mich, diese im Hinblick
auf den engen Konnex der Teilfragen unter einem zu beantworten:
Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Be -
darf nach universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem
Universitäts - Studiengesetz zuständigen Organe festgelegt werden wird.
Sollten Bakkalaureatsstudien für Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten wer -
den und sich in der Folge Absolventen solcher Studien um ausgeschriebene Stellen in
meinem Ressort bewerben, bieten die Bestimmungen des neuen Vertragsbedienste -
tengesetzes nunmehr generell die Möglichkeit, Bewerber mit unterschiedlichen Vorbil -
dungen an den Anforderungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu messen.
Die Bestimmungen des Gesetzes lassen es zu, dass Arbeitsplätze, die derzeit regel -
mäßig mit Absolventen von Diplomstudien besetzt werden, von Bediensteten wahrge -
nommen werden, die ein Bakkalaureat oder etwa einen Fachhochschulabschluss
erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am besten geeignet erwei -
sen.
im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalau -
reats - und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen
und auch keine Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die
Zahl der Planstellen und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den von
meinem Ressort zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeits -
plätze, nicht jedoch an der Änderung allfälliger Vorbildungen, zu orientieren.