6187/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am

18.6.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6495/J betreffend

„Verwendung von Abfall als Material im Landschaftsbau“ gerichtet. Ich beehre mich

diese wie folgt zu beantworten:

 

 

ad 1

 

In Österreich existierte eine ÖNORM (S 2024) betreffend die Qualität und Anwen -

dung von Müllkompost, die jedoch am 1.10.1991 ersatzlos zurückgezogen wurde. In

einigen Landesverordnungen zum Bodenschutz wurde die Verwendung von Müll -

kompost in der Landwirtschaft geregelt. Bei sachgerechter Anwendung von Müll -

kompost sind keine nachgewiesenen Schädigungen der Umwelt bekannt. Auf Grund

des gegenüber der Verwendung von Kompost aus getrennt gesammelten biogenen

Abfällen höheren Schadstoffinputs bei Müllkompost ist aus Sicht eines vorsorgenden

Bodenschutzes die unkontrollierte Anwendung von Müllkompost jedenfalls abzuleh -

nen. Das Aufbringen von Müllkompost sollte daher nur auf sehr beschränkten

Standorten und nur für eingeschränkte Anwendungsbereiche (z.B. Biofilter) unter

Einhaltung strenger Normen erfolgen. Um dies sicherzustellen, werden von meinem

Ressort strenge Anforderungen an das Produkt Müllkompost im Rahmen der Korn -

postverordnung erarbeitet. Darüber hinaus ist geplant, eine Studie über den Ver -

gleich des Schadstoffinputs bei Verwendung von Bioabfallkompost und Müllkompost

ausarbeiten zu lassen.

 

ad 2

 

Im Rahmen der geplanten Kompostverordnung, die gemäß § 7 Abs. 12 AWG erlas -

sen werden soll, soll dieses Material speziell als Müllkompost klassifiziert werden

und nur sehr eingeschränkt, nämlich für Deponieoberflächenabdeckung, als

Methanoxidationsschicht und im Biofilterbau Anwendung finden. Die kompostver -

ordnung soll die Herstellung von Müllkompost für die Verwendung im Landschafts -

bau oder gar in der Landwirtschaft in Zukunft ausschließen.

 

ad 3

 

Eine Information und Beratung von möglichen Herstellern und Anwendern, insbeson -

dere auch der Gemeinden, betreffend die zukünftigen Rahmenbedingungen zur Ver -

wendung von Müllkompost ist als begleitende Maßnahme zur Umsetzung der Korn -

postverordnung unbedingt erforderlich. Dies ist sowohl über die Betreuung durch die

Länder als auch in Form von lnformationsveranstaltungen durch Institutionen wie

z.B. das Österreichische Normungsinstitut oder den Österreichischen Wasser - und

Abfallwirtschaftsverband geplant. Anlagen zur Herstellung von Müllkompost sind

nicht Gegenstand der Umweltförderung und fallen daher derzeit nicht in den Aufga -

benbereich der Österreichischen Kommunalkredit AG (ÖKK) als Abwicklungsstelle;

ein Ansatzpunkt ist aber die ordnungsgemäße Klärschlammbehandlung, die vielfach

in Verbindung mit der Müllkompostierung steht. Eine diesbezügliche Einbeziehung

der ÖKK ist vorgesehen.

ad 4

 

Ja, ich halte dies für sehr sinnvoll. In diesem Zusammenhang wurde von meinem

Ressort zur Absicherung der EU - Konformität der strengen Beschränkung des

Müllkompostes in der Kompostverordnung bereits eine entsprechende Arbeit beauf -

tragt.