6189/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6578/J - NR/1999 betreffend Anhalten des

desaströsen Zustands des Pathologisch - Anatomischen Bundesmuseums im Narrenturm, die

die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde am 13. Juli 1999 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Die Zuständigkeit für Bundesmuseen liegt beider Bundesministerin für Unterricht und kultu -

relle Angelegenheiten. Eigentümerin des Narrenturmes ist die Universität Wien. Das Patho -

logisch - Anatomische Bundesmuseum (PAM) ist aus den Sammlungen der Medizinischen

Fakultät der Universität Wien hervorgegangen und ein Bundesmuseum im Sinne des FOG,

das als einziges der zum Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

ressortierenden Bundesmuseen nicht als wissenschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechtes

des Bundes nach dem neuen Bundesmuseen - Gesetz, BGBl. I Nr. 115/98, organisiert wird.

 

Das PAM hat seit 1971 den Narrenturm schrittweise in Besitz genommen und ist seit 1993

der alleinige Nutzer auf Basis eines vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten mit der Gemeinde Wien als seinerzeitigem Liegenschaftseigentümer abge -

schlossenen Bestandvertrages, in den nach der Schenkung die Universität Wien an Stelle der

Gemeinde Wien als Bestandgeberin eingetreten ist. Das PAM bezahlt keinen Mietzins, le -

diglich Betriebskosten.

Entgegen einiger gegenteiliger Behauptungen ist die Bausubstanz des Narrenturmes im We -

sentlichen in Ordnung und es sind keine Maßnahmen wegen Gefahr in Verzug erforderlich,

was auch durch die in der Einleitung zur gegenständlichen Anfrage erwähnte, vom „Verein

der Freunde der Pathologisch - Anatomischen Museen Österreichs“ beauftragten Architekten -

studie zum Ausdruck kommt. Tatsache ist aber, dass der Narrenturm und sein Umfeld sanie -

rungsbedürftig sind und der Museumsbetrieb nicht unter optimalen Bedingungen stattfindet.

Weiters ist es wünschenswert, dass das Areal verstärkt für die Öffentlichkeit zugänglich ist

und von dieser auch angenommen wird.

 

Aus diesen Überlegungen heraus haben sich die Bundesministerien für Wissenschaft und

Verkehr sowie für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, die Universität Wien und das

PAM ressortübergreifend eine Verbesserung der bestehenden Situation zum Ziel gesetzt. Die

Universität Wien hat die Bereitschaft bekundet, das PAM mit ihren bedeutenden medizin -

historischen Sammlungen in einer noch festzulegenden Rechtsform zusammenzuführen,

soferne die entsprechenden räumlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen ge -

schaffen werden können.

 

Zur Abklärung dieser Voraussetzungen hat das Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr mehrere Studien beauftragt. Zum einen werden unter der Voraussetzung, dass das

PAM aussiedelt, andere universitäre Nutzungsmöglichkeiten für den Narrenturm untersucht

(die gegenteilige Position, nämlich der Verbleib des PAM im Narrenturm, ist bereits durch

die erwähnte vom Verein beauftragte Studie dokumentiert). Andererseits werden die Sanie -

rungs - und Nutzungserfordernisse für die Situierung der medizinhistorischen Sammlungen im

Bereich des Josefinums und Van Swieten - Trakts geprüft. Die Studien sind noch nicht abge -

schlossen und den Ergebnissen soll nicht vorgegriffen werden. Derzeit kann nur festgestellt

werden, dass vom Flächenerfordernis her gesehen, auch die Sammlungen des PAM im Be -

reich des Josefinums und Van Swieten - Trakts unter der Voraussetzung der Errichtung eines

neuen Tiefspeichers untergebracht werden könnten.

Da die Nutzungsüberlegungen noch im Gange sind, können auch noch keine Angaben zu den

Kosten, Kostenträgerschaft und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Organisationsformen

gemacht werden. Primäres Ziel aller Untersuchungen aber ist es, eine Sanierung sowohl des

Narrenturms als auch des Bereiches Josefinum - Van Swieten - Trakt zu erreichen, die Gebäude

für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten bzw. zu machen und die medizinhistorischen

Sammlungen der Universität Wien, wie auch die Sammlungen des PAM ihrer Bedeutung

entsprechend zu präsentieren.

 

Zu Frage 1:

 

Die Zuständigkeit für das PAM liegt - wie bereits einleitend dargelegt - beim Bundesministe -

rium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Über ein von diesem gestelltes Ansuchen

wurde die Frage der künftigen Unterbringung der im Narrenturm untergebrachten Samm -

lungen des PAM und ebenso die Frage einer allfälligen Umnutzung des Narrenturms zum

Gegenstand von zwei vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr beauftragten

Machbarkeitsstudien gemacht, deren Ergebnisse im Herbst 1999 vorliegen werden. Diese

werden gemeinsam mit der Universität Wien als Eigentümerin des Narrenturms und dem

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten als derzeitigem Erhalter

des Museums sowie mit den beteiligten Einrichtungen zu diskutieren und daraus die weiteren

Entscheidungen zu treffen sein.

 

Die unter den Absätzen 1. a) bis f) gestellten Fragen können daher zur Zeit noch nicht Punkt

für Punkt beantwortet werden.

 

Leitziel dieser Studien ist es, die jetzt zerstreuten medizinhistorischen Sammlungen zusam -

men zu führen und auch den Bereich des Narrenturms mit seinem Umfeld in die Neugestal -

tung des Universitätscampus miteinzubeziehen und im Sinne des Campusgedankens zu bele -

ben.

Zu Frage 2:

 

Das gesamte Campusareal bezieht auch die Bereiche des ehemaligen Garnisonspitales, jetzt

Universitätszahnklinik und das Josefinum mit ein. Die Medizinhistorischen Sammlungen der

Universität einschließlich des Bestandes des PAM bleiben am Campusareal. Die Erstellung

eines museologischen und architektonischen Gesamtkonzeptes ist Inhalt einer der in der

Beantwortung zur Frage 1 genannten Machbarkeitsstudien.