6198/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Kollegen haben am 18. Juni 1999
unter der Nr. 6463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „künftige
Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf nach
universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem Universitäts -
Studiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für
Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Absolventen
solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesministerium für Landesverteidigung
bewerben, bietet das neue Vertragsbedienstetengesetz nunmehr generell die Möglichkeit,
Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu
besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes
lassen es zu, daß Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien
besetzt werden, von Bediensteten wahrgenommen werden können, die ein Bakkalaureat
(aber auch einen Fachhochschulabschluß) erworben haben, wenn sie sich im
Auswahlverfahren als am besten geeignet
erweisen.
Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats -
und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch keine
Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen
und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den von meinem Ressort zu erfüllenden
Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze, nicht jedoch an der Änderung
allfälliger Vorbildungen zu orientieren.