6198/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Kollegen haben am 18. Juni 1999

unter der Nr. 6463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „künftige

Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst

gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 bis 9:

 

Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf nach

universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem Universitäts -

Studiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für

Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Absolventen

solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesministerium für Landesverteidigung

bewerben, bietet das neue Vertragsbedienstetengesetz nunmehr generell die Möglichkeit,

Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu

besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes

lassen es zu, daß Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien

besetzt werden, von Bediensteten wahrgenommen werden können, die ein Bakkalaureat

(aber auch einen Fachhochschulabschluß) erworben haben, wenn sie sich im

Auswahlverfahren als am besten geeignet erweisen.

Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats -

und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch keine

Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen

und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den von meinem Ressort zu erfüllenden

Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze, nicht jedoch an der Änderung

allfälliger Vorbildungen zu orientieren.