620/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 709/J der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom 13.  Juni 1996, betreffend Aufhebung der Sparbuch-Anonymität, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Die Behauptung, in den letzten Monaten sei ein verstärkter Abfluß an Sparguthaben zu verzeichnen gewesen, ist nicht richtig.  Vielmehr ist aus einer vom Bundesministerium für Finanzen von der Österreichischen Nationalbank eingeholten Stellungnahme zu entnehmen, daß das Sparaufkommen der österreichischen Nichtbanken im Zeitraum 1. Jänner bis 30.  April 1996 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 48,5 Mrd.  S gestiegen ist (Schilling-Spareinlagen inländischer Nicht-Banken + 6,3 Mrd.  S, eigene Schilling­Emmissionen von Banken ohne Berücksichtigung von Beständen in Bankportfeuilles + 15,4 Mrd.  S sowie Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Beständen in Bankportfeuilles + 26,8 Mrd.  S).  Diese Entwicklung zeigt, daß eine insgesamt hohe, sogar zunehmende Sparneigung besteht und die etwas geringeren Zuwachsraten bei Spareinlagen durch den verstärkten Zuwachs bei höherrentierenden Anlageformen überkompensiert werden.  Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, daß es im ersten Halbjahr 1996 zu erhöhten Neuabschlüssen von Lebensversicherungsverträgen mit Einmalprämie gekommen ist.  Diese Kapitalbildung ist letztlich ebenfalls der Entwicklung des Sparaufkommens zuzuzählen.

 

Zu 2.:

Osterreich vertritt in seinem Antwortschreiben an die Europäische Kommission grundsätzlich eine positive Haltung zu den Zielen der Geldwäschereirichtlinie und anderen gleichgelagerten internationalen Bestrebungen.

Zu der Frage der Möglichkeit der Eröffnung anonymer Sparbücher durch Deviseninländer wurde insbesondere argumentiert, daß

·      Sparbücher nach österreichischem Recht für Zwecke der Geldwäscherei ungeeignet sind, weshalb bei teleologischer Auslegung der Geldwäschereirichtlinie diese auf solche Sparbücher daher nicht anzuwenden ist,

 

·      ab 1. August 1996 keine Möglichkeit der Eröffnung neuer anonymer Wertpapierkonten bzw. von anonymen Zukäufen auf bestehende anonyme Wertpapierkonten mehr besteht,

 

·      die Kredit- und Finanzinstitute in allen anderen Fällen bei Anknüpfung dauernder Geschäftsbeziehungen die Identität des Kunden überprüfen.müssen,

·      Giro- und Termingeldkonten nicht anonym eröffnet und geführt werden dürfen sowie

 

*      die Kontoinhaber und die Transaktionen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr bekannt sind.

 

Die österreichische Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, daß die Möglichkeit der Eröffnung anonymer Sparbücher durch Deviseninländer EU-rechtskonform ist.

 

Zu 3. bis 5.:

Die eingeleiteten Strukturmaßnahmen im Bereich des Bundeshaushaltes haben auch zu einer erheblichen Stärkung des österreichischen Kapitalmarktes geführt, was insbesondere in einem gesunkenen Zinsdifferenzial zu Deutschland zum Ausdruck kommt.  Für zehnjährige Laufzeiten ist der Zinsspread zu Deutschland, der im Herbst 1995 noch 45 bis 50 Basispunkte betragen hat, auf knapp 1 0 Basispunkte gesunken.  Diese Fakten belegen eindrucksvoll das Vertrauen der internationalen Kapitalmärkte in die österreichische Budgetpolitik und in den österreichischen Bankplatz.  Es ist daher derzeit weder ein Abwertungsdruck auf den Schilling gegeben noch besteht die Notwendigkeit für eine Änderung des Bankgeheimnisses.

 

Anlage