6202/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.6577/J - NR/1999 betreffend Anhalten des desaströsen
Zustands des Pathologisch - Anatomischen Bundesmuseums im ,,Narrenturm“, die die Abgeordneten
MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Freundinnen und Freunde am 13. Juli 1999 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1., 2., 6. u. 7.:
Das Pathologisch - anatomische Bundesmuseum ist aus Sammlungen der Medizinischen Fakultät der
Universität Wien hervorgegangen, und ich halte aus sachlichen und lokalen Zusammenhängen eine
Zusammenführung mit den medizinhistorischen Sammlungen der Universität Wien in einer noch
festzulegenden Form für sinnvoll. Die Universität Wien und das Bundesministerium für Wissen -
schaft und Verkehr haben ihre grundsätzliche Bereitschaft dazu erklärt und in Abstimmung mit
meinem Hause zur Abklärung der räumlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zwei
Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben.
Die Position des Verbleibs des Pathologisch - anatomischen Bundesmuseums im Narrenturm ist
durch die von Ihnen erwähnte Studie dokumentiert, die vom Verein der Freunde der pathologisch -
anatomischen Museen Österreichs in Auftrag gegeben wurde. Andererseits werden die Sanierungs -
und Nutzungsmöglichkeiten im Bereich des Josefinums und Van Swieten - Traktes untersucht und
auch andere universitäre Nutzungsmöglichkeiten für den Narrenturm geprüft.
Die Studienergebnisse liegen voraussichtlich im Herbst 1999 vor und sollen zwischen den beiden
Ressorts und der Universität Wien als Gebäudeeigentümerin diskutiert werden, um darauf aufbau -
end, die weitere Vorgangsweise festlegen zu können. Die im Punkt 7 in den Absätzen a - e gestellten
Fragen können
daher zurzeit noch nicht beantwortet werden.
Ziel der angestellten Überlegungen ist es jedenfalls, den Narrenturm und sein Umfeld zu sanieren
und die Bedingungen des Museumsbetriebes zu verbessern.
Ad 3.:
Die so genannte ,,Museumsmilliarde“ beruhte auf zwei Ministerratsbeschlüssen, mit denen die
lange Zeit vernachlässigten bundeseigenen Kulturbauten soweit wie möglich baulich saniert werden
sollen. Die finanziellen Mittel für die baulichen Investitionen waren beim Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten (Kapitel 64) budgetiert, die zugehörigen Einrichtungskosten
mussten von den betroffenen Nutzerressorts aufgebracht werden.
Der Narrenturm ist kein Bundesgebäude, fällt daher nicht unter die Erhaltungspflicht des Bundes -
ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und konnte daher nicht Teil der „Museums -
milliarde“ sein.
Ad 4.:
Das Budget des Pathologisch - anatomischen Bundesmuseums für 1999 beträgt 5 Mio. S; mit diesem
Betrag müssen sämtliche Personal - und Sacherfordernisse abgedeckt werden.
Ad 8. u. 9.:
Personal - und Organisationsfragen hängen zusammen. Vorrangig scheint mir die Frage, ob und mit
welchen Sammlungen der Universität Wien eine Zusammenführung gelingt. Wenn ja, werden
andere Personalerfordernisse bestehen als bei der Weiterführung als Einzelinstitution.
Ad 10.:
Dazu verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer seinerzeitigen Anfrage vom 16. Mai 1997.
Ergänzend wird ausgeführt, dass über die allgemeinen Öffnungszeiten hinaus Besichtigungs -
möglichkeiten
gegen Voranmeldung bestehen.
Ad 11. u. 12.:
Der Universitätscampus bezieht auch die Bereiche des ehemaligen Garnisonsspitales, jetzt
Universitätszahnklinik, und das Josefinum mit ein. Die medizinhistorischen Sammlungen der Uni -
versität und die Bestände des Pathologisch - anatomischen Bundesmuseums sollen am Campusareal
bleiben. Die Erstellung eines museologischen und architektonischen Gesamtkonzeptes ist Inhalt
einer der oben erwähnten Machbarkeitsstudien.