6202/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.6577/J - NR/1999 betreffend Anhalten des desaströsen

Zustands des Pathologisch - Anatomischen Bundesmuseums im ,,Narrenturm“, die die Abgeordneten

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Freundinnen und Freunde am 13. Juli 1999 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1., 2., 6. u. 7.:

 

Das Pathologisch - anatomische Bundesmuseum ist aus Sammlungen der Medizinischen Fakultät der

Universität Wien hervorgegangen, und ich halte aus sachlichen und lokalen Zusammenhängen eine

Zusammenführung mit den medizinhistorischen Sammlungen der Universität Wien in einer noch

festzulegenden Form für sinnvoll. Die Universität Wien und das Bundesministerium für Wissen -

schaft und Verkehr haben ihre grundsätzliche Bereitschaft dazu erklärt und in Abstimmung mit

meinem Hause zur Abklärung der räumlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zwei

Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben.

 

Die Position des Verbleibs des Pathologisch - anatomischen Bundesmuseums im Narrenturm ist

durch die von Ihnen erwähnte Studie dokumentiert, die vom Verein der Freunde der pathologisch -

anatomischen Museen Österreichs in Auftrag gegeben wurde. Andererseits werden die Sanierungs -

und Nutzungsmöglichkeiten im Bereich des Josefinums und Van Swieten - Traktes untersucht und

auch andere universitäre Nutzungsmöglichkeiten für den Narrenturm geprüft.

 

Die Studienergebnisse liegen voraussichtlich im Herbst 1999 vor und sollen zwischen den beiden

Ressorts und der Universität Wien als Gebäudeeigentümerin diskutiert werden, um darauf aufbau -

end, die weitere Vorgangsweise festlegen zu können. Die im Punkt 7 in den Absätzen a - e gestellten

Fragen können daher zurzeit noch nicht beantwortet werden.

Ziel der angestellten Überlegungen ist es jedenfalls, den Narrenturm und sein Umfeld zu sanieren

und die Bedingungen des Museumsbetriebes zu verbessern.

 

 

Ad 3.:

Die so genannte ,,Museumsmilliarde“ beruhte auf zwei Ministerratsbeschlüssen, mit denen die

lange Zeit vernachlässigten bundeseigenen Kulturbauten soweit wie möglich baulich saniert werden

sollen. Die finanziellen Mittel für die baulichen Investitionen waren beim Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten (Kapitel 64) budgetiert, die zugehörigen Einrichtungskosten

mussten von den betroffenen Nutzerressorts aufgebracht werden.

 

Der Narrenturm ist kein Bundesgebäude, fällt daher nicht unter die Erhaltungspflicht des Bundes -

ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und konnte daher nicht Teil der „Museums -

milliarde“ sein.

 

 

Ad 4.:

Das Budget des Pathologisch - anatomischen Bundesmuseums für 1999 beträgt 5 Mio. S; mit diesem

Betrag müssen sämtliche Personal - und Sacherfordernisse abgedeckt werden.

 

 

Ad 8. u. 9.:

Personal - und Organisationsfragen hängen zusammen. Vorrangig scheint mir die Frage, ob und mit

welchen Sammlungen der Universität Wien eine Zusammenführung gelingt. Wenn ja, werden

andere Personalerfordernisse bestehen als bei der Weiterführung als Einzelinstitution.

 

 

Ad 10.:

Dazu verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer seinerzeitigen Anfrage vom 16. Mai 1997.

Ergänzend wird ausgeführt, dass über die allgemeinen Öffnungszeiten hinaus Besichtigungs -

möglichkeiten gegen Voranmeldung bestehen.

Ad 11. u. 12.:

Der Universitätscampus bezieht auch die Bereiche des ehemaligen Garnisonsspitales, jetzt

Universitätszahnklinik, und das Josefinum mit ein. Die medizinhistorischen Sammlungen der Uni -

versität und die Bestände des Pathologisch - anatomischen Bundesmuseums sollen am Campusareal

bleiben. Die Erstellung eines museologischen und architektonischen Gesamtkonzeptes ist Inhalt

einer der oben erwähnten Machbarkeitsstudien.