6211/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann,

Mag. Praxmarer und Kollegen haben am 21. Juni 1999 unter der Nr. 6511/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend neue elektronische

Dienste im Gesundheitswesen „DaMe" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 6 und 7:

Zu diesen Fragen ist festzuhalten, daß diese keinen Gegenstand meiner Voll -

ziehung betreffen bzw. in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales fallen. Ich ersuche daher um Verständnis, daß

ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales zu der gleichlautend an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage

Nr. 6512/J verweise.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Zur Frage nach der Übereinstimmung des Software - Produkts ,,DaMe" mit der

gegebenen oder künftigen Rechtslage ist zu sagen, daß mir keine Kompetenz

zukommt, um auf dem Markt angebotene Produkte auf ihre Konformität mit

bestehenden oder künftigen datenschutzrechtlichen oder signaturrechtlichen

Rechtsvorschriften zu prüfen.

 

Was die Fragen zur STRING - Kommission und ,,MAGDA - LENA" betrifft,

verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit

und Soziales zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr.6512/J.

 

Zu Frage 5:

Der Patient hat als Betroffener einer elektronischen Übermittlung seiner Ge -

sundheitsdaten in Österreich ebenso wie in den anderen Mitgliedstaaten der

EU ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht darüber, wer über ihn Daten

verarbeitet und an wen sie weitergegeben werden; die Auskunft hat auch

Angaben über den Zweck der Verarbeitung und der Weitergabe zu enthalten.

Vermutet der Betroffene die Rechtswidrigkeit einer Verarbeitung oder Weiter -

gabe seiner Daten, so kann er - soweit ein österreichischer Sachverhalt ge -

geben ist - im vorliegenden Zusammenhang Klage vor einem ordentlichen

Gericht erheben.