6211/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann,
Mag. Praxmarer und Kollegen haben am 21. Juni 1999 unter der Nr. 6511/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend neue elektronische
Dienste im Gesundheitswesen „DaMe" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 6 und 7:
Zu diesen Fragen ist festzuhalten, daß diese keinen Gegenstand meiner Voll -
ziehung betreffen bzw. in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales fallen. Ich ersuche daher um Verständnis, daß
ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales zu der gleichlautend an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 6512/J verweise.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Zur Frage nach der Übereinstimmung des Software - Produkts ,,DaMe" mit der
gegebenen oder künftigen Rechtslage ist zu sagen, daß mir keine Kompetenz
zukommt, um auf dem Markt angebotene Produkte auf ihre Konformität mit
bestehenden oder künftigen datenschutzrechtlichen oder signaturrechtlichen
Rechtsvorschriften zu prüfen.
Was die Fragen zur STRING - Kommission und ,,MAGDA - LENA" betrifft,
verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr.6512/J.
Zu Frage 5:
Der Patient hat als Betroffener einer elektronischen Übermittlung seiner Ge -
sundheitsdaten in Österreich ebenso wie in den anderen Mitgliedstaaten der
EU ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht darüber, wer über ihn Daten
verarbeitet und an wen sie weitergegeben werden; die Auskunft hat auch
Angaben über den Zweck der Verarbeitung und der Weitergabe zu enthalten.
Vermutet der Betroffene die Rechtswidrigkeit einer Verarbeitung oder Weiter -
gabe seiner Daten, so kann er - soweit ein österreichischer Sachverhalt ge -
geben ist - im vorliegenden Zusammenhang Klage vor einem ordentlichen
Gericht erheben.