6214/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat BÖHACKER, Dr. PARTIK - PABLÉ und Kollegen haben am

8. Juli 1999 unter der Nummer 6560/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend ”Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch

Protestaktionen und Demonstrationen” gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

In den letzten Monaten (bis Anfang August 1999) fanden im Bundesland Salzburg 19

angemeldete Versammlungen im Zusammenhang mit Serben/Kurden/Albanern/Kosovo -

Krise statt. Unangemeldete Versammlungen fanden im Bundesland Salzburg nach den mir

vorliegenden Informationen nicht statt.

 

Zu Frage 2:

 

Es mussten hierbei keine Versammlungen aufgelöst werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Nein.

 

Zu Frage 5:

 

In vier Fällen kam es zu Verkehrsbehinderungen in der Gesamtdauer von sechs Stunden.

 

Zu Frage 6:

 

In zwei Fällen kam es zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung.

 

Zu Frage 7:

 

Im Bundesland Salzburg wurden bei diesen Versammlungen insgesamt 166

Sicherheitswachebeamte und 34 Kriminalbeamte herangezogen.

Zu Frage 8:

 

Dadurch entstanden Kosten in der Höhe von ca. 302.500 Schilling.

 

Zu Frage 9:

 

Es wurden keine Versammlungen nach den Bestimmungen des § 6 VersammlungsG in

Verbindung mit Art 11 Abs 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt, weil

keine hinreichenden Untersagungsgründe im Sinne des Gesetzes vorlagen.