6214/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat BÖHACKER, Dr. PARTIK - PABLÉ und Kollegen haben am
8. Juli 1999 unter der Nummer 6560/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend ”Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch
Protestaktionen und Demonstrationen” gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den letzten Monaten (bis Anfang August 1999) fanden im Bundesland Salzburg 19
angemeldete Versammlungen im Zusammenhang mit Serben/Kurden/Albanern/Kosovo -
Krise statt. Unangemeldete Versammlungen fanden im Bundesland Salzburg nach den mir
vorliegenden Informationen nicht statt.
Zu Frage 2:
Es mussten hierbei keine Versammlungen aufgelöst werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Nein.
Zu Frage 5:
In vier Fällen kam es zu Verkehrsbehinderungen in der Gesamtdauer von sechs Stunden.
Zu Frage 6:
In zwei Fällen kam es zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung.
Zu Frage 7:
Im Bundesland Salzburg wurden bei diesen Versammlungen insgesamt 166
Sicherheitswachebeamte und 34 Kriminalbeamte
herangezogen.
Zu Frage 8:
Dadurch entstanden Kosten in der Höhe von ca. 302.500 Schilling.
Zu Frage 9:
Es wurden keine Versammlungen nach den Bestimmungen des § 6 VersammlungsG in
Verbindung mit Art 11 Abs 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt, weil
keine hinreichenden Untersagungsgründe im Sinne des Gesetzes vorlagen.