6219/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

 

der Anfrage der Abgeordneten Maria Schaffenrath u.a.

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Vorlehre (Nr. 6519/J)

 

In meiner Beantwortung beschränke ich mich auf meinen Wirkungsbereich.

 

Was von Ihnen als kosmetisches Lehrlingspaket empfunden wird, empfinde ich als

höchst notwendiges Bündel von Maßnahmen, um Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern

und das Abgleiten von jungen Menschen ins gesellschaftliche Abseits zu verhindern.

 

Zum Thema Vorlehre möchte ich aber schon festhalten: Sowohl die

Interessenvertretungen der Arbeitnehmer als auch mein Ressort sind in der

Einschätzung der Vorlehre immer vorsichtig vorgegangen.

 

Die folgenden Antworten beziehen sich nur auf Daten, die dem Arbeitsmarktservice

vorliegen. Ob über diese Zahlen hinaus noch Vorlehreverhältnisse bestehen, kann vom

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales leider nicht beantwortet

werden.

 

ad Frage 1

 

Mit 8.7.1999 liegen in den einzelnen Bundesländern dem Arbeitsmarktservice im

Zusammenhang mit der Lehrstellenförderung folgende Zahlen vor (Die Gliederung

nach Geschlecht und Beruf ist derzeit nicht möglich):

Bundesland

 geförderte

Vorlehren

 Vorgemerkte

 Jugendliche

(1.7.1999)

 Vorgemerkte

 Betriebe

 (1.7.1999)

Burgenland

 0

 0

 0

Kärnten

 8

 46

 3

Niederösterreich

 1

 29

 0

Oberösterreich

 4

 43

 1

Salzburg

 1

 18

 1

Steiermark

 0

 0

 0

Tirol

 4

 25

 1

Vorarlberg

 0

 0

 0

Wien

 0

 2

 0

Österreich

 18

 163

 6

 

ad Frage 2

 

Dem Arbeitsmarktservice Österreich ist derzeit kein Fall eines Übertritts eines

Jugendlichen aus einem Vorlehreverhältnis in ein Lehrverhältnis bekannt.

 

ad Frage 3

 

Die Akzeptanz seitens der Jugendlichen gegenüber der Vorlehre ist eher vorhanden als

die Akzeptanz durch die Betriebe, wie die oben angeführte Statistik zeigt.

Eine Aussage zu treffen, ob die Vorlehre über das Jahr 2002 hinaus weitergeführt

werden soll, ist derzeit sicherlich noch zu früh. Das Bundesministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales wird nach einer eingehenden Evaluierung der derzeit

bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Vorlehre zeitgerecht Position beziehen.