6219/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Maria Schaffenrath u.a.
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
Vorlehre (Nr. 6519/J)
In meiner Beantwortung beschränke ich mich auf meinen Wirkungsbereich.
Was von Ihnen als kosmetisches Lehrlingspaket empfunden wird, empfinde ich als
höchst notwendiges Bündel von Maßnahmen, um Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern
und das Abgleiten von jungen Menschen ins gesellschaftliche Abseits zu verhindern.
Zum Thema Vorlehre möchte ich aber schon festhalten: Sowohl die
Interessenvertretungen der Arbeitnehmer als auch mein Ressort sind in der
Einschätzung der Vorlehre immer vorsichtig vorgegangen.
Die folgenden Antworten beziehen sich nur auf Daten, die dem Arbeitsmarktservice
vorliegen. Ob über diese Zahlen hinaus noch Vorlehreverhältnisse bestehen, kann vom
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales leider nicht beantwortet
werden.
ad Frage 1
Mit 8.7.1999 liegen in den einzelnen Bundesländern dem Arbeitsmarktservice im
Zusammenhang mit der Lehrstellenförderung folgende Zahlen vor (Die Gliederung
nach Geschlecht und Beruf ist derzeit nicht
möglich):
|
Bundesland |
geförderte Vorlehren |
Vorgemerkte Jugendliche (1.7.1999) |
Vorgemerkte Betriebe (1.7.1999) |
|
Burgenland |
0 |
0 |
0 |
|
Kärnten |
8 |
46 |
3 |
|
Niederösterreich |
1 |
29 |
0 |
|
Oberösterreich |
4 |
43 |
1 |
|
Salzburg |
1 |
18 |
1 |
|
Steiermark |
0 |
0 |
0 |
|
Tirol |
4 |
25 |
1 |
|
Vorarlberg |
0 |
0 |
0 |
|
Wien |
0 |
2 |
0 |
|
Österreich |
18 |
163 |
6 |
ad Frage 2
Dem Arbeitsmarktservice Österreich ist derzeit kein Fall eines Übertritts eines
Jugendlichen aus einem Vorlehreverhältnis in ein Lehrverhältnis bekannt.
ad Frage 3
Die Akzeptanz seitens der Jugendlichen gegenüber der Vorlehre ist eher vorhanden als
die Akzeptanz durch die Betriebe, wie die oben angeführte Statistik zeigt.
Eine Aussage zu treffen, ob die Vorlehre über das Jahr 2002 hinaus weitergeführt
werden soll, ist derzeit sicherlich noch zu früh. Das Bundesministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales wird nach einer eingehenden Evaluierung der derzeit
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Vorlehre zeitgerecht Position beziehen.