6222/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten DDr. Niederwieser und Kollegen vom 13. Juli
1999, Nr. 6565/J‘ betreffend Alternativen und Ergänzungen zur Lawinenverbauung für effizi -
enten Einsatz der Mittel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Jahre 1999 werden für Lawinenverbauungen in Tirol zusätzliche Bundesmittel in der Hö -
he von 60 Mio ATS eingesetzt. Mit diesen Mitteln können 16 Lawinenschutzprojekte in einem
schnelleren Umsetzungsfortschritt verwirklicht und 15 Projekte rascher als vorgesehen be -
gonnen werden.
Zu Frage 3:
Der Fachbereich „Schutz vor Wildbächen, Lawinen und Erosion“ arbeitet im überwiegenden
Maße im Siedlungs- und Verkehrswegeschutz. In diesem Bereich ist es unerlässlich und im
Sinne der Sicherung von Menschenleben
außer jeder Diskussion, Schutzmechanismen mit
dem geringstmöglichen Restrisiko anzubieten. Hier führen mit weitem Abstand die perma -
nenten Schutzmaßnahmen (Anbruchverbauung, Lawinenablenk - und Lawinenauffangdäm -
me, Straßengalerien, Schutzwaldsanierung) vor den temporären Schutzsystemen
(Sprengseilbahnen, Sprengladungswurfeinrichtungen, Gaskanonen).
Im Rahmen des Siedlungs - und Verkehrswegeschutzes stehen für das nächste Jahrzehnt
Lawinenprojekte im Ausmaß von über 10 Milliarden ATS zur Umsetzung an. Beim derzeiti -
gen Stand der technischen Entwicklung kommen zur Umsetzung nur permanente Schutz -
maßnahmen in Frage. Seitens des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft und
des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach - und Lawinenverbauung werden jedoch die
Entwicklungen auf dem Gebiete der temporären Schutzsysteme ständig verfolgt sowie die
fachliche Entwicklung und Forschung unterstützt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den
österreichischen Seilbahnunternehmern und den Betreibern von Skigebieten und die Bera -
tung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr betreffend den Lawinenschutz
im Bereich von Seilbahnen bei Ausnahmeverfahren werden von den Dienststellen der Wild -
bach- und Lawinenverbauung ständig Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. Gerade
diese Ausnahmeverfahren geben Gelegenheit, die sinnvolle Verbindung von permanenten
und temporären Schutzmaßnahmen im gesicherten skitouristischen Raum auszutesten
Schließlich wurde vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft die fachpolitische
Diskussion darüber eingeleitet, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen künftig tempo -
räre Schutzmaßnahmen und Frühwarnsysteme aus Mitteln des Katastrophenfonds gefördert
werden könnten. Bei Erreichen eines starken Herabsenkens des Restrisikos wäre dies unter
strenger Beachtung des öffentlichen Interesses durchaus denkbar.
Ergänzend darf bemerkt werden, dass vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
auch die Fortentwicklung der Lawinen - Frühwarnsysteme vorangetrieben wird. Das vor der
Verwirklichung stehende Pilotprojekt „Wetterradar Valuga" wird in Kürze gerade für den be -
sonders witterungssensiblen Raum Westtirol und Vorarlberg eine Verbesserung in der loka -
len Wetterprognose bewirken.
Zu Frage 4:
Im Sinne der oben dargestellten Vorgangsweise sind die von Dipl. - Ing. Klenkhart in der Zeit -
schrift „konstruktiv“ von April/Mai 99 5 38 f ausgeführten fachlichen Überlegungen als mit
dem vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft eingeschlagenen Weg kongruent
zu bezeichnen. Aufgrund des derzeit noch bestehenden weiten Auseinanderklaffens beim
Restrisiko scheinen Verbundprojekte zumindest für den unmittelbaren Siedlungs - und Ver -
kehrswegeschutz aber nur sehr bedingt geeignet zu sein. Im Rahmen der von der Seilbahn -
wirtschaft zu vertretenden und zu finanzierenden Schutzprojekten hat das Zusammenwirken
von permanenten und temporären Maßnahmen jedoch zunehmende Bedeutung.
Zu den standespolitischen Erwägungen von Dipl. - Ing. Klenkhart ist auszuführen, dass im
Rahmen des Fachgebietes „Schutz vor Wildbächen, Lawinen und Erosion“ jährlich Pla -
nungsaufträge an Ziviltechniker und Technische Büros in Höhe von rund ATS 40 Millionen
vergeben werden. Hiedurch können vor allem auch Arbeitsspitzen im Forsttechnischen
Dienst für Wildbach - und Lawinenverbauung bewältigt werden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Das integrierte Vorgehen der Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes in Angelegenhei -
ten des Lawinenschutzes ist in der Beantwortung zu Frage 3 eingehend dargelegt. Der oben
dargestellte überaus große Schutzbedarf bei Siedlungen und Verkehrswegen für das näch -
ste Jahrzehnt lässt jedoch nach derzeitiger Einschätzung keinen Spielraum für eine allfällige
Mitfinanzierung von den den gesicherten Skiraum betreffenden Lawinenschutzmaßnahmen
aus den Mitteln des Katastrophenfonds offen.