6227/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. König und Kollegen haben am 30. Juni 1999 unter der
Nr. 6518/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Abschiebung
nigerianischer Drogendealer“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja, sofern mehrere dieser nigerianischen Staatsbürger gleichzeitig abschiebbar sind, empfiehlt
sich die Inanspruchnahme von Charterflugzeugen; hiebei erfolgt diese Abschiebung in
Begleitung besonders dafür ausgebildeter Beamter.
Allerdings möchte ich noch generell bemerken, dass die Durchsetzung aufenthaltsbeendender
Maßnahmen in jedem Einzelfall erst möglich ist, wenn das jeweilige zugrunde liegende
fremdenpolizeiliche Verfahren sowie ein allenfalls anhängiges Asylverfahren rechtskräftig
abgeschlossen sind. Die zunehmende Dauer von Asylverfahren sowie die Zuerkennung
aufschiebender Wirkung im Fall einer Beschwerde an ein Höchstgericht machen eine exakte
Planung der gleichzeitigen Abschiebung einer größeren Zahl fremder Straftäter sehr
schwierig.
Zu Frage 2:
Die diesbezüglichen Gespräche in den zuständigen EU - Arbeitsgruppen haben noch kein
konkretes Stadium erreicht. Daher werden mit derzeit Deutschland und der Schweiz konkrete
Gespräche über die Möglichkeit gemeinsamer Abschiebungen geführt; ob sich daraus
Möglichkeiten für die von der Anfrage betroffenen Abschiebungen ergeben, ist derzeit noch
nicht absehbar.
Zu Frage 3:
Steht die Identität eines Fremden, dessen Abschiebung beabsichtigt ist, etwa infolge eines
fehlenden Reisedokumentes - nicht fest, so wird mit den Vertretungsbehörden des
vermutlichen Heimatstaates Kontakt aufgenommen. Unter Vorlage der zur Feststellung der
Identität und Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen und Angaben wird ein Ersuchen
auf Ausstellung eines Heimreisezertifikates gestellt. Ergibt sich in der Folge, dass der Fremde
die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates tatsächlich besitzt, wird von diesem in der Regel
ein Heimreisezertifikat ausgestellt.
Zu Frage 4:
Unter österreichischer EU - Präsidentschaft wurde über den Entwurf der sogenannten
EURODAC - Konvention politische Einigung erzielt. Ich werde mich auch weiterhin dafür
einsetzen, dass es möglichst bald zur Umsetzung dieser Konvention kommt.
EURODAC ist ein technisches System zur Speicherung von Fingerabdrücken von
Asylwerbern und potentiellen Asylwerbern, um eine effiziente Umsetzung des Dubliner -
Übereinkommens zu unterstützen. Es soll dadurch die missbräuchlich mehrfache Stellung von
Asylanträgen verhindert werden.
Zu Frage 5:
Aufgrund der äußerst umfangreichen Nachermittlungen, die seitens der Sicherheitsbehörden
im Zusammenhang mit der „Operation Spring“ noch notwendig sind, ist es für eine inhaltlich
fundierte Beantwortung dieser Frage eindeutig noch zu früh. Nach Abschluß der wesentlichen
Ermittlungen wird unter Einbeziehung aller beteiligten Dienststellen eine Evaluierung der
gesamten Amtshandlung vorgenommen werden. Erst danach ist es möglich, allfällig
notwendige zusätzlich erforderliche Mittel zu definieren. Schon jetzt kann freilich gesagt
werden, dass sich derartige umfangreiche Strukturermittlungen als äußert zeit - und
personalintensiv erwiesen haben.
Zu Frage 6:
Die konkreten Ermittlungen in diesem Fall ergaben kein Defizit in der internationalen
kriminalpolizeilichen Kooperation mit den
Sicherheitsbehörden anderer Mitgliedsstaaten der
EU. Die Intensivierung der Kooperation der zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten
wird regelmäßig in den entsprechenden Arbeitsgruppen der EU behandelt. Für den Bereich der
Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist dies die „Multidisziplinäre Arbeitsgruppe OK -
MDG“, für den Bereich der Suchtgiftbekämpfung zusätzlich die „Horizontale Drogengruppe -
HDG“ sowie - seit Mai 1999 - die „RAG Illegaler Drogenhandel“. Unter anderem wird derzeit
- federführend von der MDG - ein neuer OK - Aktionsplan erarbeitet, der sich naturgemäß
auch auf den Bereich des organisierten Suchtgifthandels beziehen wird.
Zu Frage 7:
Die Strafverfolgungsbehörden der Justiz sind - so wie die Sicherheitsexekutive - von dieser
Amtshandlung vor große Ressourcenprobleme gestellt worden, deren Bewältigung nicht immer
leicht war. Ob die gestellten Aufgaben erfüllt werden können, wird sich erst nach Abschluss
der gesamten Amtshandlung erweisen.