6227/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. König und Kollegen haben am 30. Juni 1999 unter der

Nr. 6518/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Abschiebung

nigerianischer Drogendealer“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ja, sofern mehrere dieser nigerianischen Staatsbürger gleichzeitig abschiebbar sind, empfiehlt

sich die Inanspruchnahme von Charterflugzeugen; hiebei erfolgt diese Abschiebung in

Begleitung besonders dafür ausgebildeter Beamter.

 

Allerdings möchte ich noch generell bemerken, dass die Durchsetzung aufenthaltsbeendender

Maßnahmen in jedem Einzelfall erst möglich ist, wenn das jeweilige zugrunde liegende

fremdenpolizeiliche Verfahren sowie ein allenfalls anhängiges Asylverfahren rechtskräftig

abgeschlossen sind. Die zunehmende Dauer von Asylverfahren sowie die Zuerkennung

aufschiebender Wirkung im Fall einer Beschwerde an ein Höchstgericht machen eine exakte

Planung der gleichzeitigen Abschiebung einer größeren Zahl fremder Straftäter sehr

schwierig.

 

Zu Frage 2:

 

Die diesbezüglichen Gespräche in den zuständigen EU - Arbeitsgruppen haben noch kein

konkretes Stadium erreicht. Daher werden mit derzeit Deutschland und der Schweiz konkrete

Gespräche über die Möglichkeit gemeinsamer Abschiebungen geführt; ob sich daraus

Möglichkeiten für die von der Anfrage betroffenen Abschiebungen ergeben, ist derzeit noch

nicht absehbar.

Zu Frage 3:

 

Steht die Identität eines Fremden, dessen Abschiebung beabsichtigt ist, etwa infolge eines

fehlenden Reisedokumentes - nicht fest, so wird mit den Vertretungsbehörden des

vermutlichen Heimatstaates Kontakt aufgenommen. Unter Vorlage der zur Feststellung der

Identität und Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen und Angaben wird ein Ersuchen

auf Ausstellung eines Heimreisezertifikates gestellt. Ergibt sich in der Folge, dass der Fremde

die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates tatsächlich besitzt, wird von diesem in der Regel

ein Heimreisezertifikat ausgestellt.

 

Zu Frage 4:

 

Unter österreichischer EU - Präsidentschaft wurde über den Entwurf der sogenannten

EURODAC - Konvention politische Einigung erzielt. Ich werde mich auch weiterhin dafür

einsetzen, dass es möglichst bald zur Umsetzung dieser Konvention kommt.

 

EURODAC ist ein technisches System zur Speicherung von Fingerabdrücken von

Asylwerbern und potentiellen Asylwerbern, um eine effiziente Umsetzung des Dubliner -

Übereinkommens zu unterstützen. Es soll dadurch die missbräuchlich mehrfache Stellung von

Asylanträgen verhindert werden.

 

Zu Frage 5:

 

Aufgrund der äußerst umfangreichen Nachermittlungen, die seitens der Sicherheitsbehörden

im Zusammenhang mit der „Operation Spring“ noch notwendig sind, ist es für eine inhaltlich

fundierte Beantwortung dieser Frage eindeutig noch zu früh. Nach Abschluß der wesentlichen

Ermittlungen wird unter Einbeziehung aller beteiligten Dienststellen eine Evaluierung der

gesamten Amtshandlung vorgenommen werden. Erst danach ist es möglich, allfällig

notwendige zusätzlich erforderliche Mittel zu definieren. Schon jetzt kann freilich gesagt

werden, dass sich derartige umfangreiche Strukturermittlungen als äußert zeit - und

personalintensiv erwiesen haben.

 

Zu Frage 6:

 

Die konkreten Ermittlungen in diesem Fall ergaben kein Defizit in der internationalen

kriminalpolizeilichen Kooperation mit den Sicherheitsbehörden anderer Mitgliedsstaaten der

EU. Die Intensivierung der Kooperation der zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten

wird regelmäßig in den entsprechenden Arbeitsgruppen der EU behandelt. Für den Bereich der

Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist dies die „Multidisziplinäre Arbeitsgruppe OK -

MDG“, für den Bereich der Suchtgiftbekämpfung zusätzlich die „Horizontale Drogengruppe -

HDG“ sowie - seit Mai 1999 - die „RAG Illegaler Drogenhandel“. Unter anderem wird derzeit

-  federführend von der MDG - ein neuer OK - Aktionsplan erarbeitet, der sich naturgemäß

auch auf den Bereich des organisierten Suchtgifthandels beziehen wird.

 

Zu Frage 7:

 

Die Strafverfolgungsbehörden der Justiz sind - so wie die Sicherheitsexekutive - von dieser

Amtshandlung vor große Ressourcenprobleme gestellt worden, deren Bewältigung nicht immer

leicht war. Ob die gestellten Aufgaben erfüllt werden können, wird sich erst nach Abschluss

der gesamten Amtshandlung erweisen.