6228/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé, Scheibner, Lafer und Kollegen haben am
30. Juni 1999 unter der Nr. 6523/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Operation Spring“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6606/J vom 17. August 1999.
Die 127 Festgenommenen sind - zum Teil festgestellt, zum Teil nach eigenen Angaben -
folgender Nationalität:
Österreich 13
Liberia 24
Nigeria 33
Sierra Leone 17
Guinea 1
Sudan 21
Kamerun 4
Uganda 1
Kongo 1
Somalia 1
Ruanda 1
Gambia 1
Ungarn 2
Großbritan. 1
Polen 1
Ukraine 4
Schweiz 1
Zu Frage 3:
Unter den 13 Österreichern befinden sich drei Festgenommene, denen die österreichische
Staatsbürgerschaft verliehen worden war; einem davon am 15. März 1999, den beiden anderen
ist der exakte Zeitpunkt der Staatsbürgerschaftsverleihung nicht mehr erinnerlich.
Zu Frage 4:
Von den während des Hauptaktionszeitraumes vom 25. Mai - 28. Mai 1999 (im folgenden:
„Hauptoperation“) festgenommenen 82 Fremden hatten 31 Festgenommene einen legalen
Aufenthaltsstatus:
· 23 Fremde mit vorläufigen Aufenthaltsberechtigungen (§19 AsylG)
4 Personen seit 1996
6 Personen seit 1997
9 Personen seit 1998
4 Personen seit 1999
· 2 Fremde mit Niederlassungsbewilligungen, Zweck „Familiengemeinschaft mit
Österreichern“, der eine seit April 1998, der andere seit Oktober 1998
· 2 anerkannte Flüchtlinge, der eine seit November 1998, der andere seit
August 1998
· 1 Fremder mit Niederlassungsbewilligung als Künstler seit November 1996
· 1 Fremder mit Visum D seit April 1999
· 1 Fremder mit Visum C seit September 1998
· 1 EWR - Bürger seit Jänner 1999
Von den vor dem 25. Mai 1999 oder nach dem 28. Mai 1999 festgenommenen 45 Fremden
hatten 44 Festgenommene einen legalen Aufenthaltsstatus:
· 1 Fremder mit gültigem Visum
· 2 EWR Bürger seit 01. Jänner 1999
· 1 Illegaler
· 41 hatten vorläufige Aufenthaltsberechtigungen (§19 AsylG)
Für die Hauptoperation (s.o., 82 Festnahmen):
33 Illegale;
• seit 1995: 3
• seit 1996: 1
• seit 1997: 9
• seit 1998: 4
• seit 1999: 5
• seit unbekannt: 5
• Bezüglich 6 Fremden ist das Berufungsverfahren noch offen,
Aufenthaltsbewilligungen wurden keine erteilt (von diesen Fremden befinden sich 1
seit 1996, 1 seit 1997, 3 seit 1998, 1 seit 1999 im Bundesgebiet).
8 weitere Festgenommene sind nach Erteilung der aufschiebenden Wirkung des VwGH,
jedoch ohne Erhalt einer vorläufigen
Aufenthaltsberechtigung im Asylverfahren im
Bundesgebiet eigentlich illegal aufhältig, können jedoch nicht abgeschoben werden und
befanden sich mit Stand 21. Juli 1999 in Untersuchungshaft.
Von diesen Personen befinden sich 4 seit 1996, 1 seit 1997 und 3 seit 1998 im Bundesgebiet.
1 Festgenommener befindet sich nach VfGH - Beschwerde ohne Erteilung einer
aufschiebenden Wirkung und ohne Erhalt einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung seit
Jänner 1998 illegal im Bundesgebiet.
Unter den außerhalb der Hauptoperation 45 Festgenommenen befindet sich 1 Person, welche
sich seit unbekannter Zeit im Bundesgebiet illegal aufhält.
Zu Frage 6:
Für die Hauptoperation (82 Festnahmen):
11 Fremde waren mit einem Aufenthaltsverbot belegt (2 davon zusätzlich mit einer
Ausweisung). Bezüglich 17 weiterer festgenommener Fremder war eine Ausweisung
ausgesprochen worden, bei 6 davon wurde jedoch ein Abschiebungsaufschub gewährt.
Unter den außerhalb der Hauptoperation 45 Festgenommenen befand sich ein Fremder, der
mit einem Aufenthaltsverbot belegt war.
Zu Frage 7:
Unter den im Zuge der Hauptoperation 82 Festgenommenen befanden sich 73 Fremde; davon
sind oder waren 65 Fremde Asylwerber, lediglich 5 Nigerianer, 1 Liberianer, 1 Ungar und 1
Brite waren zu keiner Zeit Asylwerber.
Bei 13 Fremden ist das Asylverfahren in 1. Instanz offen, 16 Verfahren befinden sich im
Berufungsstadium, 13 Verfahren sind derzeit beim Verwaltungsgerichtshof und 1 Verfahren
beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Bemerkt wird, dass 8 Verfahren in 1. Instanz
rechtskräftig negativ, sowie 10 Verfahren in 2. Instanz rechtskräftig negativ beschieden
wurden. 2 Asylanträge wurden zurückgezogen, 2 Asylwerbern wurde Asyl gewährt.
Aus den Bescheiden der Asylbehörden ist jeweils zu entnehmen, dass die Asylanträge
deswegen abgelehnt wurden, weil es den Asylwerbern nicht möglich war, asylrechtlich
relevante Umstände im Verfahren glaubhaft zu machen oder weil diese aus einem sicheren
Drittstaat in das Bundesgebiet eingereist sind.
Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.
Zu Frage 8:
Für die Hauptoperation (82 Festnahmen): 2 Festgenommen sind Asylberechtigte gemäß § 7
Asylgesetz und haben diese beiden jeweils eine Grundausstattung an Hausrat im Wert von
rund S 14.000,-- als Unterstützung vom
Bund erhalten.
Zu Frage 9:
Bei den niederschriftlichen kriminalpolizeilichen Einvernahmen gaben von den 127
festgenommenen Fremden 20 an, drogenabhängig zu sein. Ob eine tatsächliche Drogensucht
im medizinischen Sinn vorliegt, bedarf ärztlicher Gutachten, die bislang nicht vorliegen.
Zu Frage 10:
Bei der Tätergruppe handelt es sich um eine straff organisierte, in mehrere Funktionsebenen
hierarchisch streng gegliederte kriminelle Organisation. An unterster Ebene befinden sich die
sogenannten „Streetrunner“, das sind jene Schwarzafrikaner, die Suchtmittel an
Endverbraucher weiterverkaufen, die neu in die Organisation aufgenommen wurden. Durch
die darüberliegende Ebene werden die „Streetrunner“ mit Suchtmitteln von
Bunkerwohnungen aus versorgt; zentraler Treffpunkt für solche Suchtmittelübergaben war ein
Chinalokal. Zu dieser Ebene zählten auch jene Kriminellen, die Suchtmittel aus dem Ausland
nach Österreich schmuggelten. An oberster Ebenen standen einzelne, die den Schmuggel, die
Weitergaben sowie die Geldgebarung koordinierten.
Der Großteil der Festgenommenen gehörte der unteren und mittleren Ebene an.
Zu Frage 11:
Die Ermittlungen ergaben, dass die Tätergruppe hauptsächlich aus Nigerianern gebildet wird,
die auch in den unteren Ebenen tätig sind. Die Bandenmitglieder kommunizieren in den
nigerianischen Landessprachen IBO und YUROBA. Ein Großteil der Festgenommenen
verschweigt jedoch das tatsächliche Herkunftsland oder gibt falsche Herkunftsländer an.
Zu Frage 12:
Der Großteil der festgenommenen Schwarzafrikaner verfügte über Meldezettel, zumeist
bezogen auf Integrationsheime der Caritas oder der Stadtgemeinde in Graz. Die beiden
Asylberechtigten waren im Kardinal - König - Integrationsheim des BMfI in Wien 11.,
Zinnergasse aufrecht gemeldet und wohnhaft.
Drei der Festgenommenen befanden sich in Bundesbetreuung.
Die mit den Meldezetteln dokumentierten Meldungen entsprachen allerdings nicht den
Gegebenheiten sondern dienten der Verschleierung des wahren Aufenthaltes, was auf Grund
der Observation und der an den von den Meldeörtlichkeiten verschiedenen
Festnahmeörtlichkeiten sichergestellten Kleidungsgegenständen nachvollziehbar ist.
Es war leider nicht möglich, die angegebenen Zahlen nach der Legalität des Aufenthaltes der
Betroffenen weiter zu untergliedern.
Zu den Fragen 13 und 14:
Von den insgesamt festgenommenen 127 Personen befanden sich mit Stand vom 22. Juli 1999
72 Personen auf Grund gerichtlicher Verfügungen wieder auf freien Fuß. Da das gesamte
Verfahren nunmehr im Bereich der Justiz geführt wird und die Freilassung von Häftlingen
nicht in meinen Vollziehungsbereich fällt, kann ich keine Aussage darüber treffen, wie viele
der Festgenommenen sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch in Haft befinden. Einige der
Entlassenen wurden in Wien und Graz jedoch abermals wegen Verdachts des
Suchtmittelhandels festgenommen.
Zu Frage 15:
Die Tatverdächtigen werden je nach Entscheidung des zuständigen Gerichtes entweder bis zur
Hauptverhandlung in Untersuchungshaft belassen oder - häufig nach Rücksprache mit dem
Fremdenpolizeilichen Büro Wien auf freien Fuß gesetzt, sofern keine fremdenpolizeilichen
Maßnahmen verhängt werden.
Zu Frage 16:
Bislang wurden rund 5000 Gramm Heroin und rund 4000 Gramm Kokain sichergestellt.
Bemerkt wird, dass sowohl Heroin als auch Kokain in der offenen Suchtgiftszene in 0,2
Gramm Kügelchen verkauft werden, wobei der Preis zwischen 200 und 300 Schilling liegt.
Der Schwarzmarktwert kann daher mit mehr als 10 Mio. Schilling angegeben werden.
Zu Frage 17:
Sämtliche Bandenmitglieder werden gem. §§ 278a StGB (Kriminelle Organisation) und 28
Abs. 4 SMG (Erwerb oder Besitz von Suchtgift in großer Menge, um es als Mitglied einer
Bande oder in Verbindung von einer größeren Zahl von Menschen in Verkehr zu setzen) bei
der Staatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht.
Zu Frage 18:
Verbindungen zu karitativen Organisationen bestehen hauptsächlich durch Unterkünfte in
Integrationsheimen der Caritas und anderen karitativen Einrichtungen, aber auch in Form von
behaupteten Tätigkeiten der Festgenommenen als Zeitschriftenverkäufer für diese
Organisationen. Finanzielle Unterstützungen durch diese Organisationen wurden nur
vereinzelt behauptet. Die Meldezettel, über die die Festgenommenen auch noch nach
Verlassen der Heime verfügten, dienten somit vielfach als Dokument einer Scheinmeldung.
Rund ein Drittel der Festgenommenen dürfte im Rahmen der Asylverfahren Verbindungen
zum Verein Zebra in Graz gehabt haben, wobei sich dies aus der Form der Asylantragstellung,
der Berufungsschrift und teils aus dem Antrag auf Erteilung der vorläufigen
Aufenthaltsberechtigung ergibt.
Bei sieben der Festgenommenen war die Caritas auch in deren Asylverfahren eingeschritten.
Zu Frage 19:
Konkrete persönliche Verbindungen der Tatverdächtigen zu Politikern wurden bislang im
Rahmen der Ermittlungen nicht bekannt.
Zu den Fragen 20 bis 24:
Da über derartige Amtshandlungen keine gesonderten Statistiken geführt werden, kann ich
keine komplette Aufzählung dieser
Amtshandlungen präsentieren.
Nach den mir vorliegenden Berichten wurden in den letzten vier Jahren in Heimen und
Einrichtungen der Caritas in Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Eisenstadt, Schwechat, Wr.
Neustadt, Krumpendorf, Mistelbach, Asten, Vöcklabruck, Bregenz, Frastanz, Dornbirn und
Alberschwende, in Volkshilfe - Heimen in Linz und Wolfsberg, bei der Evangelischen
Flüchtlingshilfe in Wien und Graz, im SOS - Mitmensch - Heim in Linz, im SOS - Kinderheim in
Frankenmarkt, in einem Lehrlings - und Gesellenheim in Wien, im Betreuungsheim des BMI
in Traiskirchen, in einem Pädak - Heim in Linz, im Obdachlosenheim, im Familienzentrum -
Süd und der Haftentlassungsstelle in Wr. Neustadt, sowie in Einrichtungen des Pro Mente
Infirmis und Actividad in Wels rund 500 Amtshandlungen außerhalb von Wien durchgeführt,
wobei es zu insgesamt 33 Festnahmen kam. Im Zuge dieser Amtshandlungen konnten 222
Gramm Heroin, 1265 Gramm Kokain, 300 Gramm Cannabiskraut und 11,3 Gramm
Cannabisharz sichergestellt werden. Genaue Zahlen über solche Amtshandlungen im Bereich
der Bundespolizeidirektion Wien stehen mir nicht zur Verfügung.
Der Bogen der Gründe für die Amtshandlungen reicht von einem Mord über Suchtgifthandel
und - mißbrauch bis hin zu Lärmerregung. Weiters waren auch rein fremdenpolizeiliche
Gründe für viele Amtshandlungen maßgebend.
Wie bei allen anderen Amtshandlungen der Sicherheitsexekutive, erfolgte auch hier das
Einschreiten teils über Aufforderung oder auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung.
Weiters ersuche ich um Verständnis, wenn ich aus Gründen des Datenschutzes von einer
weitergehenden detaillierten Beantwortung dieser Fragen absehe.
Zu Frage 25:
In Oberösterreich kam es beim Einschreiten gegen eine Psychose zu einem tätlichen Angriff
gegen die Beamten.
Die Bundespolizeidirektion Wien verfügt seit dem Jahr 1998 über eine interne Statistik zu
Suchtgiftamtshandlungen, aus der hervorgeht, dass 1998 bei polizeilichem Einschreiten gegen
Schwarzafrikaner insgesamt 50 Aggressionshandlungen registriert wurden.
1999 waren es im Beobachtungszeitraum von Jänner bis Mai bislang insgesamt 29 derartige
Aggressionshandlungen.
Zu Frage 26:
Am 3. September 1997 wurde ein sudanesischer Staatsbürger in Wien Ottakring 16.
festgenommen und bei ihm 40 Gramm Heroin und Kokain sichergestellt; bei der
nachfolgenden Hausdurchsuchung wurde noch ein weiteres halbes Kilo Suchtgift
vorgefunden.
Im Zuge der Einvernahme und der allgemeinen Befragung und Erörterung seiner
Lebensumstände gab der Festgenommenen an, zunächst von der Caritas beherbergt und
unterstützt worden zu sein; daran änderte sich auch nichts, nachdem er sich einmal in
Schubhaft und zweimal wegen Drogenhandels in Haft befunden hatte.
Erst nach dem letzten Untersuchungshaftaufenthalt wurde die Unterstützung der Caritas
eingestellt. Die diesbezügliche Niederschrift enthält den Passus: „Jetzt bekomme ich keine
Unterstützung mehr von der Caritas, da die Caritas zu mir gesagt, dass sie jetzt einen Beweis
haben, dass ich wie so viele andere auch, Geld mit Drogenhandel verdiene und dass ich
daher nicht mehr auf die Hilfe der Caritas angewiesen bin.“