6236/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr u.a
betreffend Todesfälle im Zusammenhang mit dem Antibiotikum "Trovan
(Trovafloxacin)“ und der Potenzpille ,,Viagra“, Nr. 6542/J
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Wieviele Patient/Innen seit Herbst 1998 in Österreich mit „Trovan“ behandelt wurden,
ist meinem Ressort nicht bekannt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Zusammenhang mit der Anwendung von „Trovan“ liegen meinem Ministerium 14
Meldungen über in Österreich aufgetretene schwerwiegende Nebenwirkungen vor.
Alle betroffenen Patienten wiesen schwere Grunderkrankungen auf und erhielten
auch eine entsprechende Co - Medikation. Auf Grund dieser Tatsache ist die
Beweisführung, ob bzw. wie weit „Trovan“ (Mit)verursacher dieser Nebenwirkungen
ist, nicht möglich.
Es gibt Meldungen, in denen ein Verdacht auf einen solchen Zusammenhang
geäußert wird; auch für diese Meldungen gelten die vorstehenden Ausführungen
hinsichtlich schwerwiegender Grunderkrankungen bzw. entsprechender Co -
Medikation der behandelten Patienten.
Zu Frage 4:
Der Erlaß betreffend das vorläufige Abgabe - und Anwendungsverbot, der im Gefolge
von Nebenwirkungsmeldungen aus Österreich und anderen Ländern ergangen ist,
ist noch in Kraft. Er bleibt in Kraft bis zur Entscheidung der europäischen
Zulassungsbehörde hinsichtlich der
weiteren Zulassung von „Trovan“.
Zu Frage 5:
Ein derartiges Überprüfungsergebnis liegt nicht vor. Die europäische
Zulassungsbehörde hat ein Ruhen der Zulassung (Suspendierung) von „Trovan“ für
ein Jahr, beginnend mit 15. Juni 1999, verfügt. Während dieses Jahres wird durch
die europäische Zulassungsbehörde eine generelle Nutzen - Risiko - Bewertung von
„Trovan“ vorgenommen.
Zu Frage 6:
Mit einer Aberkennung der zentralen EU - Zulassung von „Trovan“ wäre eine weiter
bestehende Zulassung für Österreich nicht möglich.
Zu Frage 7:
Laut Medienberichten, die sich auf Mitteilungen des Zulassungsinhabers stützen,
wurde „Viagra“ in Österreich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 54.000
Personen verschrieben.
Zu den Fragen 8, 9 und 12:
Alle sicherheitsrelevanten Angaben sind der Fachinformation von „Viagra", die die
Grundlage der Information für die Ärzteschaft darstellt, zu entnehmen. Überdies hat
mein Ministerium am 21. August 1998 die Ärzte und Apotheker mittels Erlaß an die
Landessanitätsdirektionen über ein Informationsschreiben des Zulassungsinhabers
(„dear doctor letter“) informiert, das neue Erkenntnisse zur Anwendung von „Viagra"
beinhaltete (z.B. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln etc.). Diese
Erkenntnisse sind mittlerweile in der Fachinformation enthalten.
Seitens des Zulassungsinhabers wurde am 3. Mai 1999 noch ein weiteres
Informationsschreiben an die Ärzteschaft ausgesendet, das mit der Behörde
abgesprochen war.
Eine Information der Öffentlichkeit bzw. der Ärzte ist immer dann vorgesehen, wenn
bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen dies erforderlich machen. Eine
Information der Öffentlichkeit über konkrete Einzelfälle ist nur in diesem Kontext
vorgesehen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ob und von welchen ÄrztInnen das Präparat verschrieben wurde, konnte auf Grund
der Meldungen nicht eruiert werden.
Zu den Fragen 13 und 15:
Meinem Ministerium liegen 10 Meldungen des Verdachtes von Nebenwirkungen in
Österreich im Zusammenhang mit der Anwendung von „Viagra" vor. Diese
Meldungen betreffen zum Teil schwerwiegende Ereignisse (sie beinhalten auch die 3
Todesfälle, sowie Tachycardie,
Harnverhaltung, Herzinfarkt etc.).
Da es sich bei "Viagra“ um eine in der Europäischen Union zentral zugelassene
Arzneispezialität handelt, wurden bzw. werden von Österreich wie von den anderen
EU - Mitgliedsstaaten alle Nebenwirkungsmeldungen, neben einer fachlichen
Bewertung durch die jeweiligen nationalen Experten, umgehend an die zuständige
europäische Arzneimittelagentur weitergeleitet. Solche Meldungen betreffen auch
unerwünschte Ereignisse, bei denen ein Kausalzusammenhang mit der
Arzneimittelanwendung nicht nachzuweisen ist. Nach Beurteilung durch die dafür
zuständige europäische Arzneimittelagentur hat sich die derzeit positive Nutzen -
Risiko - Bewertung von "Viagra“ nicht verändert. Eine Marktrücknahme ist daher
derzeit nicht geplant.
Zu Frage 14:
Ich verweise zunächst auf die Beantwortung der Fragen 12 und 13. Ob und welche
weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird sich europaweit aus der Überwachung
der Anwendung ergeben.
Zu Frage 16:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Beantwortung der Parl. Anfrage
Nr. 6391/J.