6238/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6705/J - NR/1999 betreffend Projekt im Rah -

men des Förderungsprogramms für multimediale Bildungsmaterialien, die die Abgeordneten

Mag. STOISITS, Freundinnen und Freunde am 16. Juli 1999 an mich gerichtet haben, beehre

ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

 

 

Das zweijährige Förderprogramm „Multimediale Bildungsmaterialien" wurde von den Bun -

desministerien für Wissenschaft und Verkehr sowie Unterricht und kulturelle Angelegenhei -

ten im Mai 1998 ausgeschrieben und gemeinsam durchgeführt.

 

 

 

Zu Frage 1:

 

Nachdem der bedauerliche Kopierfehler durch einen Gutachter dem Gutachtergremium zur

Kenntnis gebracht wurde, wurden die Gutachter um Begutachtung des vollständigen Antrags

gebeten. Herr Dr. Neuwirth wurde via E - Mail von dieser Vorgangsweise in Kenntnis gesetzt.

Nachdem Herr Dr. Neuwirth den Antrag nicht zurückgezogen hat, wurden die Begutach -

tungsergebnisse zu diesem Antrag in der 1. Bewertungssitzung für den 2. Bewerbungstermin

beraten.

Zu Frage 2:

 

Das Gutachtergremium und die das Förderprogramm betreuenden BeamtInnen beider Ress -

orts haben den bedauerlichen Fehler bereinigt. Von einer Verfahrensbenachteiligung kann

nicht die Rede sein. Allen GutachterInnen war bewusst, dass es sich nicht um eine neuerliche

Einreichung handelt. Es erscheint nicht gerechtfertigt, aus einem behobenen Fehler bei der

Übermittlung von Unterlagen Wiedergutmachung zu fordern.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die aufgestellte Behauptung ist unrichtig. Die Unvollständigkeit der weitergeleiteten Unter -

lagen ist sehr wohl von einem Gutachter bemerkt worden, der dies dem Betreuungsteam

umgehend zur Kenntnis gebracht hat. Die GutachterInnen sind mit großer Sorgfalt ausge -

wählt worden und sind ausgewiesene ExpertInnen auf dem Gebiet der Neuen Medien. Sie

haben während dieses Förderprogramms gute Arbeit geleistet. Die Reputation dieser Exper -

tInnen wegen eines Kopierfehlers herabzuwürdigen ist unzulässig.

 

 

Zu Frage 4:

 

Die GutachterInnen wurden während der Bewerbungs - und Begutachtungszeit ganz bewusst

anonym gehalten, um etwaige Interventionen nicht zu fördern. Die Zusammensetzung des

Gutachtergremiums wird in einem Abschlussbericht zu diesem interministeriellen Förder -

programm bekanntgegeben. Dieser Bericht soll im Herbst 1999 erscheinen.

 

 

Zu Frage 5:

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wird zur Förderung der Entwicklung

und des Einsatzes Neuer Medien in der Lehre auch in Zukunft Programme, Auszeichnungen

und gezielte Aktionen setzen. Zur Begutachtung der Vorhaben bzw. der entwickelten Pro -

dukte werden jedenfalls schon deshalb ExpertInnen beauftragt werden müssen, um dem

Vorwurf zu entgehen, dass über die Vergabe von Steuermitteln ausschließlich BeamtInnen

befinden.