6241/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

7. Juli 1999 an mich eine schriftliche Anfrage ZI. 6541/J - NR/1999 betreffend die

Umsetzung der ,,Kairoer Beschlüsse“ gerichtet.

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

 

Das Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo 1994 umfaßt

Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten von Gender - Fragen über Familien -

struktur und - rechte, Bevölkerungswachstum und - struktur, reproduktive Rechte und

Gesundheit, Migration, Bildung, Forschung, Entwicklung, Zusammenarbeit und andere

Bereiche.

 

Österreich hat im Rahmen der 21. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen

„ICPD plus 5“ sowie während der Vorlaufphase seine Leistungen, welche zum Teil als

„best practices“ international beispielgebend sind, auf den verschiedensten Gebieten

dargestellt und hierüber einen Nationalbericht verfaßt, der vom Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie koordiniert und präsentiert wurde.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit findet das Aktionsprogramm von Kairo

Berücksichtigung, weil die dort aufgestellten Grundsätze weitestgehend auch solche der

Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit geworden sind (vgl. das

Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 1998 - 2000).

 

 

Österreich unterstützt den Weltbevölkerungsfonds jährlich mit etwa 6 - 7 Mio. Schilling,

hat jedoch im Rahmen des „ICPD plus 5“ - Prozesses zusätzliche 3,9 Mio. Schilling aus

dem Budget 1998 zur Verfügung gestellt. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist

auf Grund ihrer primären Ausrichtung auf Armutsbekämpfung weitestgehend

bevölkerungsrelevant im Sinne der Grundsätze des Kairoer Programmes; insbesondere

aber wird der Ausbildung von Mädchen und Frauen, deren „empowerment“ sowie

Gender - Aspekten im allgemeinen große Bedeutung zugemessen.

 

Spezifische Bevölkerungsprogramme wurden hingegen mit den Schwerpunkt - und

Kooperationsländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit nicht vereinbart.

Die Ausweitung der bereits bestehenden geographischen und sektoriellen Konzentration

würde den Empfehlungen des Development Assistance Committee der OECD nicht

entsprechen, da diesem wie dem Österreichischen Rechnungshof und auch dem

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten an höchstmöglicher Effizienz und

daher sektoraler Konzentration beim Einsatz der Mittel gelegen ist. Internationale

Arbeitsteilung unter den Gebern ist sinnvoll, und gerade im Bereich der

Bevölkerungsentwicklung kommt den multilateralen Organisationen besondere Bedeutung

zu.

 

Zu Frage 2)

 

„Empowerment of women“ ist der Österreichischen EZA ein besonderes Anliegen, das

auch im Dreijahresprogramm 1998 - 2000 (S. 15) festgelegt ist. Erst vor wenigen Wochen

hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Publikation „Gender und

Entwicklung - Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der

Entwicklungszusammenarbeit“ herausgegeben, das die Richtlinien, denen die öEZA in

Gender - Fragen folgt, zusammenfaßt.

 

Auf dem Weg zur de facto - Gleichstellung von Frauen ist ein gesellschaftlicher

Bewußtseinswandel betreffend Geschlechterrollen notwendig. Die österreichische EZA

fördert daher verstärkt Maßnahmen, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Frauen in

Entwicklungsländern am gesamten wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglichen.

Programm - und Projektvorschläge werden systematisch darauf geprüft, wie sie sich auf

die Rolle von Frauen und Männern im Entwicklungsprozeß auswirken. Die Leitlinien des

DAC (Guiding Principles on Gender Equality and Women‘s Empowerment in Development

Co - operation, Paris 1998) dienen für Österreich ebenfalls als inhaltliche Orientierung.

 

Seit der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 finden jährlich Frauenrechtsseminare

statt (zwei wurden in Österreich, drei in Uganda organisiert), die gezielt dem

„empowerment“ der vorwiegend afrikanischen Teilnehmerinnen dienen.

 

Zu Frage 3)

 

Österreichs bilaterale EZA fördert in einigen Schwerpunktländern (Äthiopien, Uganda,

Nicaragua) den Gesundheitssektor einschließlich verschiedener Aspekte der

reproduktiven Gesundheit. 1998 beliefen sich die Ausgaben im Gesundheitsbereich auf

etwa 60 Mio ATS, also auf etwa 6% der gesamten vom Bundesministerium verwalteten

Projekt - und Programmhilfe.

 

Aus den unter Punkt 1) genannten Gründen wäre es nicht zweckmäßig, die begrenzten

Ressourcen weiter aufzuteilen und etwa einen neuen Sektor in das bilaterale Programm

einzuführen. Neben der bilateralen EZA kommt gerade in diesem Bereich der multila -

teralen Entwicklungszusammenarbeit Im Rahmen von UNFPA, WHO, UNICEF, UNDP,

UNIFEM, dem Gemeinschaftsprogramm mehrerer UN - Organisationen UNAIDS usw.

besondere Bedeutung zu.

Mit den ab 2001 fälligen österreichischen Beiträgen von annähernd öS 1 Mrd. zum

Europäischen Entwicklungsfonds wird es zu einer wesentlichen Ausweitung der

öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) Österreichs kommen.

 

Zu Frage 4)

 

Die Ausbildung von Ärzten fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesmini -

steriums für auswärtige Angelegenheiten, weshalb ich um Verständnis bitte, wenn ich von

einer Beantwortung absehe.