6241/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
7. Juli 1999 an mich eine schriftliche Anfrage ZI. 6541/J - NR/1999 betreffend die
Umsetzung der ,,Kairoer Beschlüsse“ gerichtet.
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Das Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo 1994 umfaßt
Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten von Gender - Fragen über Familien -
struktur und - rechte, Bevölkerungswachstum und - struktur, reproduktive Rechte und
Gesundheit, Migration, Bildung, Forschung, Entwicklung, Zusammenarbeit und andere
Bereiche.
Österreich hat im Rahmen der 21. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen
„ICPD plus 5“ sowie während der Vorlaufphase seine Leistungen, welche zum Teil als
„best practices“ international beispielgebend sind, auf den verschiedensten Gebieten
dargestellt und hierüber einen Nationalbericht verfaßt, der vom Bundesministerium für
Umwelt, Jugend und Familie koordiniert und
präsentiert wurde.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit findet das Aktionsprogramm von Kairo
Berücksichtigung, weil die dort aufgestellten Grundsätze weitestgehend auch solche der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit geworden sind (vgl. das
Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 1998 - 2000).
Österreich unterstützt den Weltbevölkerungsfonds jährlich mit etwa 6 - 7 Mio. Schilling,
hat jedoch im Rahmen des „ICPD plus 5“ - Prozesses zusätzliche 3,9 Mio. Schilling aus
dem Budget 1998 zur Verfügung gestellt. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist
auf Grund ihrer primären Ausrichtung auf Armutsbekämpfung weitestgehend
bevölkerungsrelevant im Sinne der Grundsätze des Kairoer Programmes; insbesondere
aber wird der Ausbildung von Mädchen und Frauen, deren „empowerment“ sowie
Gender - Aspekten im allgemeinen große Bedeutung zugemessen.
Spezifische Bevölkerungsprogramme wurden hingegen mit den Schwerpunkt - und
Kooperationsländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit nicht vereinbart.
Die Ausweitung der bereits bestehenden geographischen und sektoriellen Konzentration
würde den Empfehlungen des Development Assistance Committee der OECD nicht
entsprechen, da diesem wie dem Österreichischen Rechnungshof und auch dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten an höchstmöglicher Effizienz und
daher sektoraler Konzentration beim Einsatz der Mittel gelegen ist. Internationale
Arbeitsteilung unter den Gebern ist sinnvoll, und gerade im Bereich der
Bevölkerungsentwicklung kommt den multilateralen Organisationen besondere Bedeutung
zu.
Zu Frage 2)
„Empowerment of women“ ist der Österreichischen EZA ein besonderes Anliegen, das
auch im Dreijahresprogramm 1998 - 2000 (S. 15) festgelegt ist. Erst vor wenigen Wochen
hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Publikation „Gender und
Entwicklung - Grundlagen für die Gleichstellung
von Frauen und Männern in der
Entwicklungszusammenarbeit“ herausgegeben, das die Richtlinien, denen die öEZA in
Gender - Fragen folgt, zusammenfaßt.
Auf dem Weg zur de facto - Gleichstellung von Frauen ist ein gesellschaftlicher
Bewußtseinswandel betreffend Geschlechterrollen notwendig. Die österreichische EZA
fördert daher verstärkt Maßnahmen, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Frauen in
Entwicklungsländern am gesamten wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglichen.
Programm - und Projektvorschläge werden systematisch darauf geprüft, wie sie sich auf
die Rolle von Frauen und Männern im Entwicklungsprozeß auswirken. Die Leitlinien des
DAC (Guiding Principles on Gender Equality and Women‘s Empowerment in Development
Co - operation, Paris 1998) dienen für Österreich ebenfalls als inhaltliche Orientierung.
Seit der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 finden jährlich Frauenrechtsseminare
statt (zwei wurden in Österreich, drei in Uganda organisiert), die gezielt dem
„empowerment“ der vorwiegend afrikanischen Teilnehmerinnen dienen.
Zu Frage 3)
Österreichs bilaterale EZA fördert in einigen Schwerpunktländern (Äthiopien, Uganda,
Nicaragua) den Gesundheitssektor einschließlich verschiedener Aspekte der
reproduktiven Gesundheit. 1998 beliefen sich die Ausgaben im Gesundheitsbereich auf
etwa 60 Mio ATS, also auf etwa 6% der gesamten vom Bundesministerium verwalteten
Projekt - und Programmhilfe.
Aus den unter Punkt 1) genannten Gründen wäre es nicht zweckmäßig, die begrenzten
Ressourcen weiter aufzuteilen und etwa einen neuen Sektor in das bilaterale Programm
einzuführen. Neben der bilateralen EZA kommt gerade in diesem Bereich der multila -
teralen Entwicklungszusammenarbeit Im Rahmen von UNFPA, WHO, UNICEF, UNDP,
UNIFEM, dem Gemeinschaftsprogramm mehrerer UN - Organisationen UNAIDS usw.
besondere Bedeutung zu.
Mit den ab 2001 fälligen österreichischen Beiträgen von annähernd öS 1 Mrd. zum
Europäischen Entwicklungsfonds wird es zu einer wesentlichen Ausweitung der
öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) Österreichs kommen.
Zu Frage 4)
Die Ausbildung von Ärzten fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesmini -
steriums für auswärtige Angelegenheiten, weshalb ich um Verständnis bitte, wenn ich von
einer Beantwortung absehe.