6246/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben
am 16.07.1999 unter der Nr. 6655/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ,,Ungereimtheiten bei der jüngsten
Drogenrazzia in Zusammenhang mit Politikern" gerichtet, die ich wie
folgt beantworte:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Die aus der Operation SPRING gewonnenen aktuellen Erkenntnisse
über die Drogenszene werden gemeinsam mit den bisher bei den
Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnissen Grundlage für die in
der Zukunft durchzuführenden verstärkten Kontrollen darstellen.
Zu Frage 3:
Obwohl bei der Operation SPRING die Zerschlagung einer kriminellen
Suchtgifthändlerorganisation sowie die mögliche Verhaftung der
Großdealer und Drogenbosse im Vordergrund stand, wurden dabei auch
zahlreiche Personen bekannt, die man als
Kleindealer bezeichnen
könnte. Diese wurden bzw. werden ausgeforscht und der jeweils
zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.
Zu Frage 4 und 6:
Generell ist zu bemerken, daß die Durchsetzung aufenthaltsbeendender
Maßnahmen erst möglich ist, wenn das jeweilige zugrunde liegende
fremdenpolizeiliche Verfahren sowie ein allfälliges Asylverfahren
rechtskräftig abgeschlossen sind. Hier macht vor allem die zunehmende
Dauer von Asylverfahren sowie die Zuerkennung von aufschiebender
Wirkung im Fall einer VwGH - Beschwerde eine exakte Planung der
Abschiebung einer größeren Zahl von Straftätern sehr schwierig.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß in jedem Einzelfall
nach Abschluß dieser Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen geprüft wird, ob und welche konkreten
fremdenpolizeilichen Maßnahmen ergriffen werden können.
Zu Frage 5:
Die Feststellung der wahren Identität von Personen, die einer gerichtlich
strafbaren Handlung - unter anderem auch nach dem Suchtmittelgesetz
- verdächtig sind, insbesondere auch durch die Einleitung des dafür
vorgesehenen internationalen Schriftverkehrs stellt eine Routinearbeit
der Sicherheitsbehörden dar, und wird daher auch in diesem Fall
durchgeführt.