6247/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat WABL, Freundinnen und Freunde, haben

am 07. Juli 1999 unter der Nr. 6536 /J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verkauf von Waffen aus ehemali-

gen NS - Beständen mit NS - Insignien durch den Verteidigungsminister Fasslabend -

Verdacht auf Verletzung des Abzeichengesetzes und Verdacht auf Verletzung des

Kriegsmaterialgesetzes § 5“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Als Innenminister orientiere ich mich bei den Anträgen auf Ausfuhr von Kriegsmate -

rial am Kriegsmaterialgesetz. Danach ist vor Genehmigung einer Ausfuhr das Ein -

vernehmen mit dem Außenminister und dem Verteidigungsminister unter Berück -

sichtigung der Versagungskriterien nach § 3 des Kriegsmaterialgesetzes herzustel -

len. Der Bundeskanzler ist anzuhören. Eine Exportgenehmigung für die erwähnten

Waffen wurde von mir mit der Auflage der Demilitarisierung (Unbrauchbarmachung)

und des Entfernens sämtlicher Beschriftungen bzw. Gravuren mit NS - Bezug sowohl

an den Waffen als auch allfälligen Ersatzteilen und Zubehör erteilt.

 

Zu Frage 2:

 

Eine diesbezügliche Prüfung ist erfolgt.