6247/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat WABL, Freundinnen und Freunde, haben
am 07. Juli 1999 unter der Nr. 6536 /J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verkauf von Waffen aus ehemali-
gen NS - Beständen mit NS - Insignien durch den Verteidigungsminister Fasslabend -
Verdacht auf Verletzung des Abzeichengesetzes und Verdacht auf Verletzung des
Kriegsmaterialgesetzes § 5“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Als Innenminister orientiere ich mich bei den Anträgen auf Ausfuhr von Kriegsmate -
rial am Kriegsmaterialgesetz. Danach ist vor Genehmigung einer Ausfuhr das Ein -
vernehmen mit dem Außenminister und dem Verteidigungsminister unter Berück -
sichtigung der Versagungskriterien nach §
3 des Kriegsmaterialgesetzes herzustel -
len. Der Bundeskanzler ist anzuhören. Eine Exportgenehmigung für die erwähnten
Waffen wurde von mir mit der Auflage der Demilitarisierung (Unbrauchbarmachung)
und des Entfernens sämtlicher Beschriftungen bzw. Gravuren mit NS - Bezug sowohl
an den Waffen als auch allfälligen Ersatzteilen und Zubehör erteilt.
Zu Frage 2:
Eine diesbezügliche Prüfung ist erfolgt.