6249/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Gesundheitsgefährdung durch tierische Produkte
(Nr. 6680/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 4a:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.
Im Hinblick auf das zu meinem Kompetenzbereich fallende Arzneimittelwesen
wurden seitens meines Ressorts - obwohl keine Hinweise darauf bestehen, daß
auch Arzneimittel von der Problematik betroffen sind - alle Zulassungsinhaber von
Arzneispezialitäten angehalten, zu überprüfen, ob bestimmte, möglicherweise
dioxinbelastete belgische Materialien (Eier, Talg, Talgderivate, Fettsäure/Glyzerin)
bei der Herstellung der für sie zugelassenen Arzneispezialitäten Anwendung
gefunden haben. Ein diesbezügliches Abgabe - und Anwendungsverbot wurde
ausgesprochen.
Zu Frage 5:
Auch in Österreich wurden Untersuchungen über den Dioxingehalt der Muttermilch
Mitte der 80 - er und Anfang der 90 - er Jahre im Rahmen eines WHO - Projektes
durchgeführt. Aus den damaligen Ergebnissen leitet sich eine tägliche
durchschnittliche Dioxinaufnahme des Säuglings in Höhe von 125 pg I - TEQ/kg
Körpergewicht ab. In Österreich ist demnach eine mit anderen Industriestaaten
vergleichbare Belastung mit Dioxinen gegeben.
Die WHO empfiehlt aber dennoch den Müttern, ihre Babys zu stillen, da die Vorteile
des Stillens immer noch gegenüber den allfälligen
Nachteilen überwiegen. Die heute
in Industriestaaten gegebene Belastung durch Dioxine unterstreicht aber die
besondere Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen
Zu Frage 6:
Die Beantwortung der Frage fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz. Aus
gesundheitspolitischer Sicht begrüße ich aber jegliche Maßnahmen, die zur
Minimierung von Gesundheitsgefahren beitragen.
Zu Frage 7:
Ein EU - weites Antibiotikaresistenzüberwachungs- und Frühwarnsystem befindet sich
derzeit im Aufbau (EARSS - European Antimicrobial Resistance Surveillance
Scheme). Aufgrund der Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur
Antibiotikaresistenz „Eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung“ werden
diese Fragen auf EU - Ebene weiterführend behandelt werden, da gerade in dieser
Angelegenheit eine koordinierte Vorgehensweise von besonderer Bedeutung ist.
Zu Frage 8:
Die Salmonellose wird erst seit dem Jahr 1996 unter den bakteriellen
Lebensmittelvergiftungen getrennt ausgewiesen. Die Zahl der gemeldeten Fälle von
Erkrankungen an bakterieller Lebensmittelvergiftung betrug
1994: 8.706 Erkrankungen
1995: 8.705 Erkrankungen
1996: 9.306 Erkrankungen
1997: 9.451 Erkrankungen
1998: 9.963 Erkrankungen
Die Zahl der gemeldeten Fälle von Salmonellose betrug
1996: 7.209 Fälle ( = 77,47% der bakteriellen Lebensmittelvergiftungen)
1997: 7.488 Fälle ( = 79,23% der bakteriellen Lebensmittelvergiftungen)
1998: 6.992 Fälle ( = 70,18% der bakteriellen Lebensmittelvergiftungen)
Die Zahlen für das Jahr 1998 sind vorläufig.
Zu Frage 9:
Aufgrund der monatlichen Meldungen der anzeigepflichtigen Erkrankungen nach
dem Epidemiegesetz lassen sich in den letzten Jahren keine Haupttendenzen oder
Änderungen von Krankheitsbildern‘ die im Zusammenhang mit dem Verzehr
tierischer Produkte stehen, erkennen.
Zu Frage 10:
Auch mir sind in den vergangenen Jahren Beschwerden von Anrainern von
Massentierhaltungsanlagen - insbesondere über Geruchsbelästigungen - bekannt
geworden. Die zuständige Behörde für den Gesundheitsschutz bei gewerblichen
Betriebsanlagen ist die Gewerbebehörde, die ihre Entscheidungen auf medizinische
Sachverständige stützt. Diese haben im konkreten Fall - entsprechend dem Stand
des medizinischen Wissens - darüber zu befinden, ob eine Gesundheitsgefährdung
vorliegt bzw. zu erwarten ist.