6249/AB XX.GP

 

Bantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Gesundheitsgefährdung durch tierische Produkte

(Nr. 6680/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 4a:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.

Im Hinblick auf das zu meinem Kompetenzbereich fallende Arzneimittelwesen

wurden seitens meines Ressorts - obwohl keine Hinweise darauf bestehen, daß

auch Arzneimittel von der Problematik betroffen sind - alle Zulassungsinhaber von

Arzneispezialitäten angehalten, zu überprüfen, ob bestimmte, möglicherweise

dioxinbelastete belgische Materialien (Eier, Talg, Talgderivate, Fettsäure/Glyzerin)

bei der Herstellung der für sie zugelassenen Arzneispezialitäten Anwendung

gefunden haben. Ein diesbezügliches Abgabe - und Anwendungsverbot wurde

ausgesprochen.

 

Zu Frage 5:

 

Auch in Österreich wurden Untersuchungen über den Dioxingehalt der Muttermilch

Mitte der 80 - er und Anfang der 90 - er Jahre im Rahmen eines WHO - Projektes

durchgeführt. Aus den damaligen Ergebnissen leitet sich eine tägliche

durchschnittliche Dioxinaufnahme des Säuglings in Höhe von 125 pg I - TEQ/kg

Körpergewicht ab. In Österreich ist demnach eine mit anderen Industriestaaten

vergleichbare Belastung mit Dioxinen gegeben.

 

Die WHO empfiehlt aber dennoch den Müttern, ihre Babys zu stillen, da die Vorteile

des Stillens immer noch gegenüber den allfälligen Nachteilen überwiegen. Die heute

in Industriestaaten gegebene Belastung durch Dioxine unterstreicht aber die

besondere Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen

 

Zu Frage 6:

 

Die Beantwortung der Frage fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz. Aus

gesundheitspolitischer Sicht begrüße ich aber jegliche Maßnahmen, die zur

Minimierung von Gesundheitsgefahren beitragen.

 

Zu Frage 7:

 

Ein EU - weites Antibiotikaresistenzüberwachungs- und Frühwarnsystem befindet sich

derzeit im Aufbau (EARSS - European Antimicrobial Resistance Surveillance

Scheme). Aufgrund der Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur

Antibiotikaresistenz „Eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung“ werden

diese Fragen auf EU - Ebene weiterführend behandelt werden, da gerade in dieser

Angelegenheit eine koordinierte Vorgehensweise von besonderer Bedeutung ist.

 

Zu Frage 8:

 

Die Salmonellose wird erst seit dem Jahr 1996 unter den bakteriellen

Lebensmittelvergiftungen getrennt ausgewiesen. Die Zahl der gemeldeten Fälle von

Erkrankungen an bakterieller Lebensmittelvergiftung betrug

 

                1994: 8.706 Erkrankungen

                1995: 8.705 Erkrankungen

                1996: 9.306 Erkrankungen

                1997: 9.451 Erkrankungen

                1998: 9.963 Erkrankungen

 

Die Zahl der gemeldeten Fälle von Salmonellose betrug

 

                1996: 7.209 Fälle ( = 77,47% der bakteriellen Lebensmittelvergiftungen)

                1997: 7.488 Fälle ( = 79,23% der bakteriellen Lebensmittelvergiftungen)

                1998: 6.992 Fälle ( = 70,18% der bakteriellen Lebensmittelvergiftungen)

 

Die Zahlen für das Jahr 1998 sind vorläufig.

 

Zu Frage 9:

 

Aufgrund der monatlichen Meldungen der anzeigepflichtigen Erkrankungen nach

dem Epidemiegesetz lassen sich in den letzten Jahren keine Haupttendenzen oder

Änderungen von Krankheitsbildern‘ die im Zusammenhang mit dem Verzehr

tierischer Produkte stehen, erkennen.

Zu Frage 10:

 

Auch mir sind in den vergangenen Jahren Beschwerden von Anrainern von

Massentierhaltungsanlagen - insbesondere über Geruchsbelästigungen - bekannt

geworden. Die zuständige Behörde für den Gesundheitsschutz bei gewerblichen

Betriebsanlagen ist die Gewerbebehörde, die ihre Entscheidungen auf medizinische

Sachverständige stützt. Diese haben im konkreten Fall - entsprechend dem Stand

des medizinischen Wissens - darüber zu befinden, ob eine Gesundheitsgefährdung

vorliegt bzw. zu erwarten ist.