6262/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Maximilian HOFMANN und Genossen haben
am 16. Juli 1999 unter der Nr. 6702/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die menschenrechtswidrige Gesetzgebung in der Tschechischen
Republik und die eigenartige Auffassung der US - Außenministerin Madeleine Albright,
geb. Körbel, hinsichtlich Mein und Dein“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 4:
Der Nationalrat hat mit Entschließung vom 19. Mai 1999 die Bundesregierung ersucht,
„weiterhin im Verbund mit den anderen Mitgliedsstaaten und Institutionen der
Europäischen Union auf die Aufhebung von fortbestehenden Gesetzen und Dekreten aus
den Jahren 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in
der ehemaligen Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien beziehen,
hinzuwirken.“
Die Europäische Kommission hat eine positive Stellungnahme zum Beitrittsantrag der
Tschechischen Republik abgegeben, auf dieser Grundlage wurde die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik von allen EU - Mitgliedstaaten
einstimmig beschlossen. Ich habe die in Rede stehende Problematik auch mit EU -
Amtskollegen besprochen, die aber von dieser
Frage nicht direkt berührt sind.
Anläßlich des Besuches des tschechischen Premierministers Zeman in Bonn am 8. März
1999 erklärte auch der deutsche Bundeskanzler Schröder: „Wir betrachten diese Fragen
also als abgeschlossen. Als Folge dessen werden die Regierungen beider Staaten in
diesem Zusammenhang weder heute noch in Zukunft Vermögensfragen aufwerfen oder
Forderungen stellen.“
Trotz der offensichtlichen Zurückhaltung der EU - Mitgliedstaaten, einschließlich
Deutschlands, werde ich meine bisherigen Bemühungen fortsetzen, wie sie der
Nationalrat mit seiner Entschließung vom 19. Mai d.J. unterstützt hat.
Auch bilateral habe ich in den zwischenstaatlichen Gesprächen mit den jeweiligen
Amtskollegen aus der Tschechischen Republik immer wieder darauf gedrängt, daß die
Benes - Dekrete aufgehoben oder ungültig erklärt werden müssen. Dafür werde ich auch
weiterhin eintreten.
Zu Fragen 5, 7 und 8:
Die rechtlich nicht verbindliche Resolution des US - Repräsentantenhauses bezieht sich auf
unrechtmäßige Enteignungen durch totalitäre Regime. Die Benes - Dekrete werden in der
Resolution konkret nicht erwähnt, zumal sie vor der kommunistischen Machtübernahme in
der Tschechoslowakei erlassen wurden. Der in der Resolution enthaltene Aufruf zur
Rückgabe unrechtmäßig enteigneter Güter oder Leistung entsprechender Entschädigung
im Falle der Unmöglichkeit einer solchen Rückgabe richtet sich an die Staaten mit
ehemals totalitären Regimen, nicht jedoch an Private. Im übrigen bitte ich um Verständnis,
daß die Bewertung der moralischen Bedeutung dieser Resolution kein Akt der Vollziehung
des Bundes ist.
Zu Frage 6:
Die Bundesregierung wird selbstverständlich ihre bisherigen Bemühungen weiterhin
fortsetzen, wie sie auch der Nationalrat mit seiner Entschließung vom 19. Mai d.J.
unterstützt hat.
Zu Fragen 9 und 11:
Der Rechtsfall ist dem BMaA nur aus Pressemeldungen bekannt. Ob und inwieweit der
Eigentumsübergang im Falle Nebrich rechtmäßig erfolgte, obliegt der Beurteilung durch
ein zuständiges Gericht.
Zu Frage 10:
Diese Frage berührt nicht den Bereich der Vollziehung des BMaA.
Zu Frage 10:
Nein. Das Vorliegen von Menschenrechtsgesichtspunkten unterliegt der rechtlichen
Beurteilung durch zuständige Gerichte und in letzter Instanz durch den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte.