6262/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Maximilian HOFMANN und Genossen haben

am 16. Juli 1999 unter der Nr. 6702/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „die menschenrechtswidrige Gesetzgebung in der Tschechischen

Republik und die eigenartige Auffassung der US - Außenministerin Madeleine Albright,

geb. Körbel, hinsichtlich Mein und Dein“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

 

Der Nationalrat hat mit Entschließung vom 19. Mai 1999 die Bundesregierung ersucht,

„weiterhin im Verbund mit den anderen Mitgliedsstaaten und Institutionen der

Europäischen Union auf die Aufhebung von fortbestehenden Gesetzen und Dekreten aus

den Jahren 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in

der ehemaligen Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien beziehen,

hinzuwirken.“

 

Die Europäische Kommission hat eine positive Stellungnahme zum Beitrittsantrag der

Tschechischen Republik abgegeben, auf dieser Grundlage wurde die Aufnahme der

Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik von allen EU - Mitgliedstaaten

einstimmig beschlossen. Ich habe die in Rede stehende Problematik auch mit EU -

Amtskollegen besprochen, die aber von dieser Frage nicht direkt berührt sind.

Anläßlich des Besuches des tschechischen Premierministers Zeman in Bonn am 8. März

1999 erklärte auch der deutsche Bundeskanzler Schröder: „Wir betrachten diese Fragen

also als abgeschlossen. Als Folge dessen werden die Regierungen beider Staaten in

diesem Zusammenhang weder heute noch in Zukunft Vermögensfragen aufwerfen oder

Forderungen stellen.“

 

Trotz der offensichtlichen Zurückhaltung der EU - Mitgliedstaaten, einschließlich

Deutschlands, werde ich meine bisherigen Bemühungen fortsetzen, wie sie der

Nationalrat mit seiner Entschließung vom 19. Mai d.J. unterstützt hat.

 

Auch bilateral habe ich in den zwischenstaatlichen Gesprächen mit den jeweiligen

Amtskollegen aus der Tschechischen Republik immer wieder darauf gedrängt, daß die

Benes - Dekrete aufgehoben oder ungültig erklärt werden müssen. Dafür werde ich auch

weiterhin eintreten.

 

Zu Fragen 5, 7 und 8:

 

Die rechtlich nicht verbindliche Resolution des US - Repräsentantenhauses bezieht sich auf

unrechtmäßige Enteignungen durch totalitäre Regime. Die Benes - Dekrete werden in der

Resolution konkret nicht erwähnt, zumal sie vor der kommunistischen Machtübernahme in

der Tschechoslowakei erlassen wurden. Der in der Resolution enthaltene Aufruf zur

Rückgabe unrechtmäßig enteigneter Güter oder Leistung entsprechender Entschädigung

im Falle der Unmöglichkeit einer solchen Rückgabe richtet sich an die Staaten mit

ehemals totalitären Regimen, nicht jedoch an Private. Im übrigen bitte ich um Verständnis,

daß die Bewertung der moralischen Bedeutung dieser Resolution kein Akt der Vollziehung

des Bundes ist.

Zu Frage 6:

 

Die Bundesregierung wird selbstverständlich ihre bisherigen Bemühungen weiterhin

fortsetzen, wie sie auch der Nationalrat mit seiner Entschließung vom 19. Mai d.J.

unterstützt hat.

 

 

Zu Fragen 9 und 11:

 

Der Rechtsfall ist dem BMaA nur aus Pressemeldungen bekannt. Ob und inwieweit der

Eigentumsübergang im Falle Nebrich rechtmäßig erfolgte, obliegt der Beurteilung durch

ein zuständiges Gericht.

 

 

Zu Frage 10:

 

Diese Frage berührt nicht den Bereich der Vollziehung des BMaA.

 

 

Zu Frage 10:

 

Nein. Das Vorliegen von Menschenrechtsgesichtspunkten unterliegt der rechtlichen

Beurteilung durch zuständige Gerichte und in letzter Instanz durch den Europäischen

Gerichtshof für Menschenrechte.