6263/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der
Bellen und Genossen vom 7. September 1999, Nr. 6537/J, betreffend Gewinne der
Oesterreichischen Nationalbank, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2. und 3.:
Der Gewinnanteil des Bundes gemäß § 69 Abs. 3 des Nationalbankgesetzes 1984 beträgt
für das Geschäftsjahr 1998 rund 10,3 Mrd. ATS. Davon entfallen rund 3,5 Mrd. ATS auf
Erträge aus der Auflösung der Reserve aus valutarischen Kursdifferenzen, die nicht zur
Senkung des Maastricht - Defizits verwendet werden dürfen.
Zu 4.:
Eine Angabe zur Gewinnausschüttung an den Bund für das laufende Geschäftsjahr 1999 ist
laut Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich, weil einerseits der Jahresgewinn 1999 von der weiteren Entwicklung auf den
Finanzmärkten abhängt und andererseits das Jahresergebnis erst im Zuge des Jahres -
abschlusses ermittelt wird bzw. durch die entsprechenden Gremien formal festgestellt
werden muss.
Zu 5.:
Die außerordentlichen Einnahmen der Oesterreichischen Nationalbank werden unter den
VA - Posten 8232 sowie 8303 verbucht. Angaben über die Höhe dieser Einnahmen im
Geschäftsjahr 1999 sind derzeit nicht möglich und können erst nach Vorliegen des
Geschäftsberichtes 1999 der Oesterreichischen Nationalbank gemacht werden.