6263/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der

Bellen und Genossen vom 7. September 1999, Nr. 6537/J, betreffend Gewinne der

Oesterreichischen Nationalbank, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 3.:

Der Gewinnanteil des Bundes gemäß § 69 Abs. 3 des Nationalbankgesetzes 1984 beträgt

für das Geschäftsjahr 1998 rund 10,3 Mrd. ATS. Davon entfallen rund 3,5 Mrd. ATS auf

Erträge aus der Auflösung der Reserve aus valutarischen Kursdifferenzen, die nicht zur

Senkung des Maastricht - Defizits verwendet werden dürfen.

 

Zu 4.:

Eine Angabe zur Gewinnausschüttung an den Bund für das laufende Geschäftsjahr 1999 ist

laut Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank zum jetzigen Zeitpunkt nicht

möglich, weil einerseits der Jahresgewinn 1999 von der weiteren Entwicklung auf den

Finanzmärkten abhängt und andererseits das Jahresergebnis erst im Zuge des Jahres -

abschlusses ermittelt wird bzw. durch die entsprechenden Gremien formal festgestellt

werden muss.

Zu 5.:

Die außerordentlichen Einnahmen der Oesterreichischen Nationalbank werden unter den

VA - Posten 8232 sowie 8303 verbucht. Angaben über die Höhe dieser Einnahmen im

Geschäftsjahr 1999 sind derzeit nicht möglich und können erst nach Vorliegen des

Geschäftsberichtes 1999 der Oesterreichischen Nationalbank gemacht werden.