6265/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und
Genossen vom 8. Juli 1999, Nr. 6551/J, betreffend Um- und Neubau des Bezirksgerichts
Spittal an der Drau, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Bauvorhaben im Wege des Bundes -
hochbaus abgewickelt wird und somit primär den Zuständigkeitsbereich des Bundes -
ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten betrifft. Ich ersuche daher um Verständnis,
dass ich die gestellten Fragen nur in dem Rahmen beantworten kann, der durch die Ein -
bindung meines Ressorts - an diesem Standort ist auch ein Finanzamt untergebracht -
vorgegeben ist.
Zu 1.:
Im Bundesamtsgebäude in 9800 Spittal an der Drau, Dr. Arthur Lemisch Platz 2 - 4, sind
neben dem größten Nutzer, dem Bezirksgericht Spittal an der Drau, auch das Finanzamt,
die Gendarmerie und das Vermessungsamt untergebracht. Entsprechend der Kompetenz -
lage wurden in meinem Ressort lediglich die Planentwürfe für die Adaptierung und Umge -
staltung des Finanzamtstraktes bearbeitet.
Zu 2. und 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist, wie auch in der Einleitung zur vorliegenden An -
fragebeantwortung dargelegt, nicht für
die Gesamtbeurteilung des Projektes zuständig.
Zu 4.:
Wie mir berichtet wird, ist im Zuge der Sanierung des Altbestandes eine behindertenge -
rechte Erschließung des Gebäudes vorgesehen.
Zu 5.:
Das Finanzamt soll im Haupttrakt des 1. Stockes und im gesamten 2. und 3. Stockwerk
untergebracht werden, wobei der Einbau eines Liftes avisiert wurde. Weiters sollen unter
anderem EDV - gerechte Beleuchtungskörper montiert, Fußböden und Gänge saniert, sowie
Fenster und Türen teilweise ausgetauscht werden.
Zu 6. und 7.:
Da das Finanzamt im Altgebäude bleibt, betreffen die Pläne für das neue Amtsgebäude
nicht den Kompetenzbereich meines Ressorts. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich
diese Fragen nicht beantworte.
Zu 8.:
Derzeit befinden sich im Hof des Amtsgebäudes 10 überdachte Fahrradabstellplätze, deren
Anzahl nach den vorliegenden Informationen im Zuge der Sanierungsmaßnahmen auf den
künftigen Bedarf erweitert werden soll.