6269/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am

16. Juli 1999 unter der Nr. 6668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Tätowieren gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Dazu verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6669/J.

 

Zu den Fragen 5 und 11:

Aus Verbraucherschutz - und Gesundheitsschutzgründen ist die derzeitige Rechts -

situation, die keine klare Beurteilung der Tätigkeit des Tätowierens erlaubt, äußerst

unbefriedigend. Eine Regelung im Rahmen der Gewerbeordnung ist angemessen

und wird daher von mir uneingeschränkt befürwortet. Ich werde jedenfalls dafür

eintreten, daß eine Ausbildungsverordnung aufgrund von § 69 Gewerbeordnung

erlassen wird.

Zu Frage 6:

Bei einer Tätigkeit, die wie beim Tätowieren ernste gesundheitliche Folgewirkungen

haben kann, liegt es nahe, eine verpflichtende Haftpflichtversicherung vorzusehen.

Dies umso mehr, als es sich um eine neue rechtliche Materie handelt, deren mög -

liche Interpretationsschwierigkeiten nicht zu Lasten der Konsumentinnen ausgetra -

gen werden dürfen. Auch wenn derzeit keine konkreten Fälle bekannt sind, ist doch

davon auszugehen, daß eine potentielle Gefahr jedenfalls gegeben ist und die man -

gelnde Information über negative Folgen auch mit der unklaren Rechtslage in Zu -

sammenhang steht.

 

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Es gibt derzeit konkrete Gespräche auf Beamtenebene über eine Regelung (unter

anderem jedenfalls auf der Grundlage der Gewerbeordnung) betreffend die Aus -

bildung und Ausübung im Rahmen des Piercing und Tätowierens. In diesem Zu -

sammenhang wird auch zu überlegen sein, welche Farben von Tätowierern ver -

wendet werden dürfen und welche Rechtsgrundlage dafür am besten geeignet ist.

Aus der Wahl der Rechtsgrundlage leitet sich die Verantwortlichkeit für die Durch -

führung von Untersuchungen ab.