6271/AB XX.GP
der parlamentarischen Anfrage Nr. 6618/J der
Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Arbeitsinspektion und Bergwerksbetriebe
In Beantwortung der an mich gestellten Fragen beehre ich mich, folgendes mit -
zuteilen:
Zu Frage 1:
Mit Inkrafttreten des Mineralrohstoffgesetzes wurden rd. 540 Bergbauunternehmen,
die etwa 600 Betriebsstätten unterhalten, in Belangen des Arbeitnehmerschutzes
in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsinspektion übertragen. Zum Stichtag
15. August 1999 waren Kontrollen in 45% aller Betriebsstätten von Bergbauunter -
nehmen erfolgt. Bis Ende August 1999 wurden alle untertägigen Bergbaubetriebe
und größere Obertagbergbaue also vor allem jene Betriebe, in denen Hochrisiko -
tätigkeiten durchgeführt werden - mindestens einmal überprüft.
Zu Frage 2:
Die bisherigen Überprüfungen ergaben, daß die Arbeitnehmerschutzvorschriften von
den Betrieben im wesentlichen eingehalten werden. Festgestellte kleinere Mängel
wurden in der Regel nach entsprechenden Beratungen an Ort und Stelle behoben.
Schriftliche Aufforderungen zur umgehenden Mängelbehebung erfolgten vor allem
bei fehlenden Absturzsicherungen, ungesicherten Einzugsstellen, Steinschlag -
gefährdungen, verstellten oder fehlenden Fluchtwegen etc. Weitere festgestellte
Mängel betrafen vor allem die Bereiche Brandschutz, elektrische Betriebsmittel,
Erste Hilfe, Lagerung und Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Evaluierung,
Präventivfachkräfte, sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume. Es wurden
jedoch auch Mängel festgestellt, deren Behebung nur durch langfristige Sanierungs -
konzepte erreichbar sein wird (z.B.
unzulässige Etagenhöhen).
Zu Frage 3:
In den bereits kontrollierten Betrieben wurden alle Bereiche, in denen Arbeit -
nehmerinnen tätig sind oder zu denen sie im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,
vollständig begangen und umfassend überprüft.
Zu Frage 4 und 5:
Sofortmaßnahmen wegen unmittelbar drohender Gefahr für Leben oder Gesundheit
der ArbeitnehmerInnen in Bergbaubetrieben waren nur im Fall des Dolomitbergbaus
Schwaz (steinschlaggefährdeter Zugangsbereich) erforderlich, wobei die Schließung
von Betriebsteilen seitens der Montanbehörde im Einvernehmen mit dem Arbeits -
inspektorat vorgenommen wurde.
Zu Frage 6:
Alle Kontrollen der Arbeitsinspektion wurden und werden entsprechend den Bestim -
mungen des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 durchgeführt, wonach Inspektionen
unangemeldet durchgeführt werden müssen und auch bei Erhebungen eine Anmel -
dung oder Terminvereinbarung nur dann zulässig ist, wenn dies der Zweck der
Amtshandlung im Einzelfall unbedingt erfordert.
Zu Frage 7:
Der gesetzliche Auftrag an die Arbeitsinspektion im Bereich der Mineralrohstoff -
gewinnung ist, den Schutz der ArbeitnehmerInnen im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit sicherzustellen, während für Fragen der Genehmigung von Abbauen bzw.
für Maßnahmen in bezug auf illegale Abbaue die Montanbehörde federführend ver -
antwortlich zeichnet. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages befaßt sich aber auch
die Arbeitsinspektion mit der Frage, ob der Abbau entsprechend den behördlichen
Genehmigungen erfolgt. Bislang wurden seitens der Arbeitsinspektion jedoch in den
kontrollierten Betrieben keine offensichtlichen Übertretungen in dieser Richtung fest -
gestellt.
Zu Frage 8:
In jenen Abbaubetrieben, die von der Arbeitsinspektion bereits überprüft wurden,
kann davon ausgegangen werden, daß das Leben und die Gesundheit der Be -
schäftigten nicht über das aufgrund der Hochrisikotätigkeit zu akzeptierende Maß,
das sich aufgrund der komplexen Mensch - Maschine - Natur Beziehung ergibt, ge -
fährdet sind, sofern weiterhin entsprechend den Genehmigungsbescheiden unter
Einhaltung aller Auflagen und Bedingungen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor -
gegangen wird, worauf die Arbeitsinspektion entsprechend ihrem gesetzlichen Auf -
trag, den Schutz der ArbeitnehmerInnen sicherzustellen, weiterhin besonderes
Augenmerk legen wird.
Zu Frage 9:
In den meisten überprüften Betrieben, insbesondere in den untertägigen Betrieben,
sind Personen mit den gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsfunktionen eingesetzt. In
einigen obertägigen Betrieben wurde festgestellt, daß keine ausreichende Bestellung
von Sicherheitsvertrauenspersonen bzw. keine Bestellung von Sicherheitsfach -
kräften oder ArbeitsmedizinerInnen vorlag. In diesen Fällen wurden die Betriebe
schriftlich aufgefordert, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen.
Zu Frage 10:
Inwieweit die Position eines Markscheiders ohne Interessenkollision innerhalb des
Betriebes besetzt wird, ist nicht von der Arbeitsinspektion zu überprüfen, diesbezüg -
lich wird an die hiefür zuständige Montanbehörde verwiesen.
Zu Frage 11:
Abhängig vom Umfang und der Art der Überprüfung ist der Großteil der Arbeits -
Inspektoren in der Lage, bestimmte Überprüfungsaufgaben in Bergbaubetrieben zu
übernehmen. Beispiele für bestimmte Aufgaben sind Angelegenheiten der Arbeits -
medizin und der Hygienetechnik, des Mutterschutzes bzw. des Kinder - und Jugend -
lichenschutzes in Verwaltungsbereichen und Werkstätten oder Erhebungen nach
Unfällen mit Maschinen. Zur Beurteilung der Sicherheit der angewandten Abbau -
verfahren, der Etagengeometrie bzw. der Bewetterung und Wasserhaltung stehen
derzeit etwa 30 Arbeitsinspektoren, darunter zehn Absolventen der Montanistischen
Universität Leoben, im Einsatz.
Zu Frage 12:
In der Arbeitsinspektion wird die für die einzelnen Kontrollen und Erhebungen auf -
gewendete Zeit nicht EDV - mäßig erfaßt. Nach einer internen groben Schätzung
wurden bislang in etwa 1.400 Personenstunden für Betriebe der Mineralrohstoff -
gewinnung aufgewendet, wobei aber darauf hinzuweisen ist, daß mit der Übernahme
neuer Betriebe auch eine Reihe nur anfänglich zu bewältigender administrativer
Angelegenheiten (z.B. Erfassung der Stammdaten der Betriebe für die Statistik ua.)
verbunden ist. Insgesamt waren bisher etwa 50 ArbeitsinspektorInnen in diesen
Betrieben tätig.
Zu Frage 13:
Die Wahrnehmung der Arbeitnehmerschutzbelange in Bergbaubetrieben konnte auf -
grund der im Vergleich zur Gesamtzahl von über 200.000 von der Arbeitsinspektion
zu betreuenden Betriebe geringen Anzahl der Bergbaubetriebe sowie der vorhan -
denen personellen Kapazitäten durch die Arbeitsinspektion kurzfristig übernommen
werden. Auch wurden aus dem Bereich der Berghauptmannschaften bislang bereits
drei Montanisten sowie eine Verwaltungskraft
der Arbeitsinspektion als zusätzliche
MitarbeiterInnen dienstzugeteilt. Darüber hinaus haben noch drei weitere Mon -
tanisten und eine Verwaltungskraft um Versetzung zur Arbeitsinspektion angesucht.
Zu Frage 14:
Die Arbeitsinspektorate wurden angewiesen, sämtliche untertägige Bergbaubetriebe
bis spätestens 31. August 1999 zu überprüfen. Dieser Termin wurde eingehalten.
Weiters ist beabsichtigt, sämtliche Steinbrüche und Hüttenbetriebe sowie den
weitaus größten Teil der Sand - und Schottergruben bis Ende des Jahres 1999 zu
überprüfen. Die vollständige Überprüfung aller neu der Zuständigkeit der Arbeits -
inspektion unterstellten Gewinnungsbetriebe wird voraussichtlich in den ersten
Monaten des nächsten Jahres abgeschlossen werden können.
Zu Frage 15:
Aufgrund der unklaren Formulierung dieses offensichtlich aus dem Zusammenhang
gerissenen Zitates und des Umstandes, daß der Frage nicht zu entnehmen ist, wer
(Arbeitgebervertreter? Vertreter der Montanbehörde?) diese Äußerung gemacht hat,
ist eine Interpretation nicht möglich. Es darf in diesem Zusammenhang jedoch auf
die beträchtlichen Erfolge der Arbeitsinspektion zur Senkung der Unfallzahlen durch
intensive Kontrolle und Beratung in ihrem bisherigen Zuständigkeitsbereich ver -
wiesen werden.
Zu Frage 16:
Soweit ein Betriebsrat besteht, wurde (mindestens) ein Mitglied des Betriebsrates bei
der Besichtigung miteingebunden. Die Möglichkeit einer vertraulichen Mitteilung all -
fähiger Mißstände war dabei in allen Fällen gegeben.