6273/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Kollegen vom 7. Juli

1999, Nr. 6533/J, betreffend Vorwurf der Gefährdung von Arbeitsplätzen durch unkoordi -

niertes bzw. unprofessionelles Vorgehen im Rahmen der Tätigkeit des Bundesministeriums

für Land - und Forstwirtschaft zur Klärung des Dioxin - Skandais, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Bevor ich auf Ihre Fragen näher eingehe, halte ich fest, dass im Rahmen der amtlichen Fut -

termittelkontrolle alle Betriebe gleicher Maßen kontrolliert werden. Eine Ungleichbehandlung

einzelner Unternehmen entspricht nicht den Tatsachen und ist mit aller Entschiedenheit zu -

rückzuweisen. Die Kontrollbehörden sind dazu verpflichtet, im Falle von erhöhten Dioxin -

werten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat bei seiner Kontrolltätigkeit auf den

Schutz der Konsumenten aber auch der sonstigen betroffenen Verkehrskreise, insbesondere

der Landwirtschaft, der Futtermittel - und der Lebensmittelwirtschaft, Bedacht zu nehmen.

Gerade im Hinblick auf die Vorfälle in Belgien hatte und hat eine intensive Kontrolltätigkeit

höchste Priorität. Wie mittlerweile die Kontrollergebnisse bestätigt haben, wurde beim be -

troffenen Unternehmen im Zuge der Untersuchungen als erste Ursache für die überhöhten

Dioxinwerte der Zusatzstoff - Kaolinit - Tonerde aus Deutschland - eruiert.

Weiters ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft alle

Maßnahmen mit dem für den Bereich des Lebensmittelrechtes zuständigen Bundeskanzler -

amt akkordiert und dadurch sichergestellt hat, dass sowohl die Ziele des Futtermittels - als

auch jene des Lebensmittelrechtes in effizienter Weise sichergestellt wurden. Die Vorgangs -

weise Österreichs wurde auch von der Europäischen Kommission als richtig bestätigt.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle wurden im betroffenen Unternehmen von

1997 bis zum 30. Juni 1999 375 Futtermittelproben gezogen. Bei jenem zweiten Unterneh -

men, in dessen Produkten ebenfalls erhöhte Dioxin - Werte festgestellt werden konnten, wur -

den im selben Zeitraum 830 Untersuchungen vorgenommen.

 

Es darf um Verständnis ersucht werden, dass die Anzahl der Beanstandungen bezogen auf

diese beiden Unternehmen aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben werden kann.

 

Zu Frage 3:

Bislang wurden Dioxinuntersuchungen durchgeführt, wenn Verdachtsmomente aufgetreten

sind. Im Jahre 1998 wurden verstärkt Untersuchungen auf Dioxine in Futtermitteln für Milch -

vieh vorgenommen, nachdem auf dem europäischen Markt in Zitruspellets mit Herkunft aus

Brasilien hohe Dioxinbelastungen festgestellt wurden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Mit Richtlinie 98/60/EG vom 24. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 74/63/EWG des Rates

über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in

Futtermitteln hat die Europäische Kommission einen Grenzwert für Dioxin für Zitruspellets

festgelegt. Bei Zitruspellets mit Ursprung in oder Herkunft aus Brasilien waren so hohe Di -

oxingehalte festgestellt worden, dass eine Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht aus -

zuschließen war.

 

Einen generellen Grenzwert für Dioxin in Futtermitteln gibt es bislang nicht, sondern lediglich

einen von der WHO empfohlenen Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahme beim Men -

schen. Von der in Absprache mit dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft vom

Bundeskanzleramt eingesetzten Arbeitsgruppe „Dioxin in Futtermitteln und in Lebensmitteln“

- bestehend aus hochrangigen wissenschaftlichen Experten - wurden ausgehend von der

Risikobewertung der WHO (Mai 1998) folgende Vorsorgeaktionswerte für Futtermittel vorge -

schlagen:

 

Alleinfutter für Schweine, Geflügel 2000 pg l - TEQ/kg

Ergänzungsfutter für Rinder                             2000 pg l - TEQ/kg

Alleinfutter für Fische                                       4000 pg l - TEQ/kg

 

 

Diese Werte beruhen im Interesse der betroffenen Verkehrskreise auf fachlichen Berech -

nungen. Nach dem derzeitigen Wissensstand ist unterhalb dieser Werte eine Beeinträchti -

gung der menschlichen Gesundheit nicht anzunehmen. Durch diese Vorsorgeaktionswerte

sollte auch sichergestellt sein, dass die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnis -

se nicht im Sinne des § 3 Futtermittelgesetz 1993 (Futtermittelgesetz 1999) beeinträchtigt ist.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Seit Bekanntwerden der erhöhten Dioxinwerte in belgischen Futtermitteln wurden alle nam -

haften Futtermittelhersteller in Österreich kontrolliert. Die Futtermittelkontrollbehörden haben

Proben von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Kaolinit - Tone) gezogen und

analysiert. Mit wenigen Ausnahmen konnten keine überhöhten Dioxingehalte festgestellt

werden. Da alle namhaften Hersteller überprüft und erforderlichenfalls entsprechende Maß -

nahmen gesetzt wurden, kann von einer Ungleichbehandlung nicht gesprochen werden.

 

Zu Frage 8:

Vorrangiges Ziel des Futtermittelgesetzes ist es, die Qualität der von Nutztieren gewonnenen

Erzeugnisse zu gewährleisten. Bei Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften kann

ein österreichischer Hersteller davon ausgehen, dass das Produkt den Qualitätsanforderun -

gen entspricht. Im Zuge der Vorfälle in Belgien hat die Europäische Kommission einen Vor -

schlag für eine Änderung der Richtlinie über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse vorge -

legt, in dem allgemeine Grenzwerte für Dioxin in Mischfuttermitteln (fetthaltige Erzeugnisse)

bzw. Fischerzeugnissen vorgeschlagen werden. Sobald die Richtlinien der Gemeinschaft

beschlossen werden, sind diese ehestmöglich in nationales Recht umzusetzen.

 

Zu Frage 9:

Die Kontrollergebnisse haben ergeben, dass im besagten Zeitraum die gesetzlichen Be -

stimmungen nicht eingehalten wurden. Unabhängig davon wurde das Unternehmen von

seiten des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft und des Bundeskanzleramtes

an die für Finanzierungsangelegenheiten bzw. im Hinblick auf sonstige von der Firma ange -

sprochenen Fragen an die dafür zuständigen Einrichtungen verwiesen.