6275/AB XX.GP

 

Zu Zahl: 6545/J - NR 1999

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossen haben an mich eine

parlamentarische Anfrage betreffend "Personenstandswesen - Vorrang des Vaters

gegenüber der Mutter in der Geburtsurkunde und anderen Urkunden“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ich bringe Ihren Überlegungen persönlich Sympathien entgegen.

 

Allerdings muß die Beurkundung des Personenstands mit zunehmender Mobilität der

Bürger im internationalen Einklang betrachtet werden, sodaß mir ein Alleingang

Österreichs unvertretbar scheint.

 

Die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (IZK), der derzeit 15

europäische Staaten angehören, hat im Rahmen der von ihr erarbeiteten internationalen

Übereinkommen mehrsprachige Formulare für Personenstandsfälle, also auch für

Geburtsurkunden, ausgearbeitet, bei denen durchwegs - so wie in Österreich - die

Väter an erster Stelle angeführt werden.

 

Österreich wird anläßlich der vom 13. - 18. September 1999 stattfindenden jährlichen

Generalversammlung für die nächsten zwei Jahre die Präsidentschaft in dieser

Kommission übernehmen; ich habe daher die österreichische Delegation ersucht, im

Rahmen dieser Kommission die Möglichkeit abzuklären, ob die von Ihnen angeregten

Überlegungen konsensfähig sind.