6275/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossen haben an mich eine
parlamentarische Anfrage betreffend "Personenstandswesen - Vorrang des Vaters
gegenüber der Mutter in der Geburtsurkunde und anderen Urkunden“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich bringe Ihren Überlegungen persönlich Sympathien entgegen.
Allerdings muß die Beurkundung des Personenstands mit zunehmender Mobilität der
Bürger im internationalen Einklang betrachtet werden, sodaß mir ein Alleingang
Österreichs unvertretbar scheint.
Die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (IZK), der derzeit 15
europäische Staaten angehören, hat im Rahmen der von ihr erarbeiteten internationalen
Übereinkommen mehrsprachige Formulare für Personenstandsfälle, also auch für
Geburtsurkunden, ausgearbeitet, bei denen durchwegs - so wie in Österreich - die
Väter an erster Stelle angeführt werden.
Österreich wird anläßlich der vom 13. - 18. September 1999 stattfindenden jährlichen
Generalversammlung für die nächsten zwei Jahre die Präsidentschaft in dieser
Kommission übernehmen; ich habe daher die österreichische Delegation ersucht, im
Rahmen dieser Kommission die Möglichkeit abzuklären, ob die von Ihnen angeregten
Überlegungen konsensfähig sind.