6276/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STEINDL und Kollegen haben am 13. Juli 1999

unter der Nummer 6585/J an mich die schriftliche Anfrage betreffend Versagen der

Vereinspolizei bei der Kontrolle von ,Euroteam“‘ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2.

 

Wie mir mitgeteilt wurde, betragen im vorliegenden Fall seit einer am 12. Juni 1995

beschlossenen Statutenänderung die Zeiträume für die Abhaltung einer ordentlichen

Generalversammlung sowie die Funktionsdauer des Vorstands vier Jahre.

 

Nach Angabe des Vereins fand die letzte Generalversammlung am 12. Juni 1999, also

statutengemäß genau vier Jahre später statt.

 

Zu Frage 3:

 

Die in der Anfrage angeführten „Mißstände“ lassen einen allenfalls vereinsgesetzwidrigen

Anlass nicht erkennen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Ich verweise auf meine Antworten zu den Fragen 1 bis 3.