6277/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6552/J - NR/1999, betreffend den Anstieg der

Zahl von alkoholbedingten Verkehrstoten, die die Abgeordneten Kurzbauer, Kolleginnen und

Kollegen am 8. Juli 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 1998 gab es erstmals seit 1952 auf Österreichs Straßen weniger als 1000 Verkehrstote

zu beklagen. Diese erfreuliche Entwicklung ist unter anderem auch auf die Einführung der 0,5

Promillegrenze in Verbindung mit einer verstärkten Überwachung durch die Exekutive zu -

ruckzuführen.

 

Bisherige Erfahrungen mit neu eingeführten Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit

(z.B Probeführerschein, Gurtenpflicht...) haben gezeigt, dass sich unmittelbar nach Einfüh -

rung dieser Maßnahmen die Zahl der Opfer deutlich reduziert, später wieder eine schwach

steigende Tendenz aufweist und sich schließlich auf einem Niveau einpendelt, das unter dem

vor Einführung dieser Maßnahme liegt.

 

Das Ansteigen der Zahl der durch Einfluß von Alkohol bedingten Unfalltoten ist darauf zu -

rückzuführen, dass nach Absenkung des Alkoholgrenzwertes nunmehr auch die Unfälle zu

den Alkoholunfällen zu zählen sind, bei denen beim Unfalllenker ein Blutalkoholgehalt zwi -

schen 0,5 und 0,8 Promille festgestellt wurde.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Beobachtungszeitraum seit Einführung der 0,5 Pro -

millegrenze jedenfalls zu kurz ist, um endgültige Aussagen über die Wirksamkeit dieser

Maßnahme zu treffen.

 

Zu Frage 2:

Die Aufgabenverteilung im Bereich der Verkehrsunfallanalyse ist gesetzlich geregelt. Gemäß

§ 96 Abs. 1b StVO 1960 haben die Landesregierungen dem Bundesministerium für Wissen -

schaft und Verkehr jährlich zu berichten, auf welchen Straßen Unfallhäufungspunkte auf -

treten, welche Maßnahmen als unfallverhütend festgestellt wurden und inwiefern diese Maß -

nahmen verwirklicht wurden. Diese Berichte der Länder liegen im Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr auf. Darüber hinaus wurde in meinem Ressort ein Entwurf eines

Verkehrsunfallstatistikgesetzes ausgearbeitet. Nach der parlamentarischen Beschlußfassung

wird somit eine exakte Datenbasis für derartige Analysen sichergestellt sein.

 

Zu Frage 3:

Grundsätzlich ist zu bemerken, daß die Zahl der Unfalltoten generell - und nicht nur die durch

Alkohol bedingten - im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Dies dürfte weitgehend auf

mangelndes Problembewußtsein vieler Unfalllenker für die Gefahren des Straßenverkehrs

zurückzuführen sein. Dieses Problem ist daher generell zu lösen, ein isoliertes Betrachten der

Alkoholbestimmungen liefert ein verzerrtes Bild der Problematik. Verbesserungen der gene -

rellen Einstellung der Kraftfahrzeuglenker zu den Gefahren des Straßenverkehrs und damit

die Senkung der Zahl der Unfalltoten könnten neben intensiven Straßenverkehrskontrollen

und bewußtseinsbildenden Maßnahmen, z.B. durch die Einführung eines Punkteführerschei -

nes, erreicht werden.

 

Zu Frage 4:

Die Kosten für die Verkehrssicherheitskampagne „Null Promille - Null Probleme“, die im

Herbst 1998 durchgeführt wurde, betrugen ca. 17,1 Mio. Schilling. Nach Einführung der 0,5

Promille - Grenze im Straßenverkehr war es auch wichtig, auf die Gefahren bei Alkohol am

Steuer hinzuweisen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf einen Entschließungs -

antrag des Nationalrates, in dem ich aufgefordert werde, durch permanente Aufklärungsarbeit

in den Medien und unter Einsatz der modernen Mittel der Werbung bewußtseinsbildende

Maßnahmen zu setzen. Bewußtseinsbildende Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit

müssen im Zusammenhang mit den bereits gesetzten und noch zu setzenden Maßnahmen und

der Kontrolle dieser Maßnahmen gesehen werden. Die neue legistische Maßnahme Anfang

1998, die verstärkten Kontrollen der Promille - Regelung und die Verkehrssicherheitskampa -

gne führten schließlich auch dazu, dass es in Österreich im vergangenen Jahr erstmals weni -

ger als 1.000 Verkehrstote gab. Es ist daher nicht zulässig, auf Grund der weniger erfreuli -

chen Unfallzahlen im heurigen Jahr, Rückschlüsse bezüglich der Wirksamkeit der Kampagne

zu ziehen. Allerdings sind bewußtseinsbildende Maßnahmen immer längerfristig anzusetzen,

einerseits was ihre Wirkung betrifft, andererseits bedarf es von Zeit zu Zeit einer Wiederho -

lung, um bestimmte Inhalte wieder in Erinnerung zu rufen, wobei eine gleichzeitige effiziente

Kontrolle der konkreten legistischen Maßnahme notwendig ist.