6283/AB XX.GP

 

zur Zahl 6573/J - NR/1999

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und

Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „ausständige Aufklä -

rung der Dioxin - Vergiftung von ArbeitnehmerInnen in Wien im Jahr 1998“, gerichtet.

 

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Weder durch umfangreiche sicherheitsbehördliche Erhebungen noch durch die im

Rahmen von gerichtlichen Vorerhebungen erfolgte Einholung eines chemischen und

eines medizinischen Sachverständigengutachtens war es möglich, die Ursache je -

ner Dioxinbelastung zu eruieren, die zu schwersten gesundheitlichen Schäden bei

zwei Mitarbeiterinnen und zu erhöhten Dioxinwerten bei drei weiteren Mitarbeitern

des Österreichischen Textilforschungsinstituts geführt hat. Somit konnte auch keine

bestimmte Person als Verdächtiger für eine Vorsatz - oder Fahrlässigkeitstat ausge -

forscht werden. Nach Vorliegen des Endberichts des Sicherheitsbüros der Bundes -

polizeidirektion Wien vom 19. April 1999 hat die Staatsanwaltschaft Wien daher am

22. April 1999 das Verfahren gegen unbekannte Täter gemäß § 412 StPO vorläufig

abgebrochen.

 

Da das Arbeitsinspektorat, das Gesundheitsamt, das Umweltbundesamt sowie die

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt bereits vor Einschaltung der Justizbehörden

informiert waren, hat die Staatsanwaltschaft Wien keinen Anlass für eine

Verständigung weiterer Behörden zur Vornahme präventiver Maßnahmen gesehen.

Eine Berichterstattung an das Bundesministerium für Justiz im Sinne des § 8 Abs. 1

des Staatsanwaltschaftsgesetzes ist nicht erfolgt. Aus dem vorliegenden Anlass wird

die Pflicht zur Berichterstattung über Strafsachen von besonderem öffentlichen In -

teresse nach der zitierten Gesetzesstelle zum Gegenstand der nächsten Bespre -

chung mit den Leitern der Oberstaatsanwaltschaften und den Leitern der Staatsan -

waltschaften gemacht werden.