6283/AB XX.GP
zur Zahl 6573/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und
Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „ausständige Aufklä -
rung der Dioxin - Vergiftung von ArbeitnehmerInnen in Wien im Jahr 1998“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Weder durch umfangreiche sicherheitsbehördliche Erhebungen noch durch die im
Rahmen von gerichtlichen Vorerhebungen erfolgte Einholung eines chemischen und
eines medizinischen Sachverständigengutachtens war es möglich, die Ursache je -
ner Dioxinbelastung zu eruieren, die zu schwersten gesundheitlichen Schäden bei
zwei Mitarbeiterinnen und zu erhöhten Dioxinwerten bei drei weiteren Mitarbeitern
des Österreichischen Textilforschungsinstituts geführt hat. Somit konnte auch keine
bestimmte Person als Verdächtiger für eine Vorsatz - oder Fahrlässigkeitstat ausge -
forscht werden. Nach Vorliegen des Endberichts des Sicherheitsbüros der Bundes -
polizeidirektion Wien vom 19. April 1999 hat die Staatsanwaltschaft Wien daher am
22. April 1999 das Verfahren gegen unbekannte Täter gemäß § 412 StPO vorläufig
abgebrochen.
Da das Arbeitsinspektorat, das Gesundheitsamt, das Umweltbundesamt sowie die
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt bereits vor Einschaltung der Justizbehörden
informiert waren, hat die Staatsanwaltschaft Wien keinen Anlass für eine
Verständigung weiterer Behörden zur
Vornahme präventiver Maßnahmen gesehen.
Eine Berichterstattung an das Bundesministerium für Justiz im Sinne des § 8 Abs. 1
des Staatsanwaltschaftsgesetzes ist nicht erfolgt. Aus dem vorliegenden Anlass wird
die Pflicht zur Berichterstattung über Strafsachen von besonderem öffentlichen In -
teresse nach der zitierten Gesetzesstelle zum Gegenstand der nächsten Bespre -
chung mit den Leitern der Oberstaatsanwaltschaften und den Leitern der Staatsan -
waltschaften gemacht werden.