6286/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder, Mag. Firlinger, Lafer und
Kollegen haben am 8. Juli 1999 unter der Nr. 6563/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Anschaffung eines einheitlichen Funk -
Systems für Einsatzkräfte gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die unterschiedlichen Funknetze bei Exekutive sowie Hilfs - und Einsatzorga -
nisationen resultieren zum einen aus der Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern, zum anderen aus den bisherigen technischen und organisatori -
schen Entwicklungen auf dem Funksektor. Die Problematik der unterschied -
lichen Funksysteme und die sich daraus ergebende Schwierigkeit für die Fern -
meldeverbindungen beim Einsatz mehrerer Organisationen wurde bereits bei
den krisenhaften Ereignissen,
Katastropheneinsätzen und Übungen im Bereich
der Umfassenden Landesverteidigung in den 60er und 70er - Jahren erkannt.
Mitte der 80er - Jahre wurde deshalb die Katastrophenführungsfrequenz von
150,225 MHz eingeführt, um die Kommunikation der Einsatzleitstellen am
Ereignisort zu gewährleisten. Dieses System hat sich sowohl bei Übungen als
auch bei diversen Katastropheneinsätzen bewährt, ist jedoch durch die
technische Entwicklung auf dem Funksektor als überholt anzusehen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Kommunikationserfordernisse der österreichischen Sicherheitsexekutive
sind aufgrund der geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen
umfangreicher und komplexer geworden. Um diesen Anforderungen Rechnung
zu tragen, wurde bereits im Jahr 1997 vom Bundesministerium für Inneres das
Projekt "ADONIS" (Austrian Digital Operating Network for Integrated Services)
in die Wege geleitet. Von Beginn an wurden auch die Feuerwehren und
Rettungsorganisationen sowie Bundesheer, Justiz und Zollwache in dieses
Projekt einbezogen.
ADONIS soll die direkte Funkverbindung zwischen der Exekutive sowie den
jeweiligen Hilfs - und Einsatzorganisationen ermöglichen und ist damit als ge -
meinsame Kommunikationsbasis für alle "Blaulichtorganisationen“ sinnvoll und
zweckmäßig: Die Nutzung des geplanten Netzes des Bundesministeriums für
Inneres bei Katastrophen und sonstigen Großschadensereignissen durch alle
"Blaulichtorganisationen“ bedeutet den bestmöglichen Einsatzwert bei der Hilfe -
leistung aller am Einsatzort beteiligten Organisationen; darüber hinaus ist durch
die Einführung von ADONIS ein effizienter Einsatz von Budgetmitteln gewähr -
leistet.
Zu den Fragen 4 und 5:
Durch das Projekt ADONIS soll die rasche und direkte Funkverbindung der
Exekutive mit den Hilfs - und Einsatzorganisationen sowohl bei Unfällen als
auch bei Großschadensereignissen und Katastropheneinsätzen verbessert
werden.
Da der Katastrophenschutz grundsätzlich Landessache ist, fällt auch der Auf -
bau von Katastrophenschutzeinsatzzentralen in die Zuständigkeit der Länder.
Durch die Einrichtung des Staatlichen Krisenmanagements ist sichergestellt,
daß in Katastrophen - oder Krisensituationen eine Koordination der Maßnahmen
auf Bundesebene sowie zwischen Landes - und Bundesebene erfolgt. Darüber
hinaus fungiert die beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Bundes -
warnzentrale als rund um die Uhr besetzter Meldekopf für das Staatliche
Krisenmanagement. Die Kommunikation der obersten Entscheidungsträger bei
Bund und Ländern in außerordentlichen Situationen ist durch das Staatsgrund -
netz gewährleistet.