6286/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder, Mag. Firlinger, Lafer und

Kollegen haben am 8. Juli 1999 unter der Nr. 6563/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Anschaffung eines einheitlichen Funk -

Systems für Einsatzkräfte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die unterschiedlichen Funknetze bei Exekutive sowie Hilfs - und Einsatzorga -

nisationen resultieren zum einen aus der Kompetenzverteilung zwischen Bund

und Ländern, zum anderen aus den bisherigen technischen und organisatori -

schen Entwicklungen auf dem Funksektor. Die Problematik der unterschied -

lichen Funksysteme und die sich daraus ergebende Schwierigkeit für die Fern -

meldeverbindungen beim Einsatz mehrerer Organisationen wurde bereits bei

den krisenhaften Ereignissen, Katastropheneinsätzen und Übungen im Bereich

der Umfassenden Landesverteidigung in den 60er und 70er - Jahren erkannt.

Mitte der 80er - Jahre wurde deshalb die Katastrophenführungsfrequenz von

150,225 MHz eingeführt, um die Kommunikation der Einsatzleitstellen am

Ereignisort zu gewährleisten. Dieses System hat sich sowohl bei Übungen als

auch bei diversen Katastropheneinsätzen bewährt, ist jedoch durch die

technische Entwicklung auf dem Funksektor als überholt anzusehen.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Kommunikationserfordernisse der österreichischen Sicherheitsexekutive

sind aufgrund der geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen

umfangreicher und komplexer geworden. Um diesen Anforderungen Rechnung

zu tragen, wurde bereits im Jahr 1997 vom Bundesministerium für Inneres das

Projekt "ADONIS" (Austrian Digital Operating Network for Integrated Services)

in die Wege geleitet. Von Beginn an wurden auch die Feuerwehren und

Rettungsorganisationen sowie Bundesheer, Justiz und Zollwache in dieses

Projekt einbezogen.

 

ADONIS soll die direkte Funkverbindung zwischen der Exekutive sowie den

jeweiligen Hilfs - und Einsatzorganisationen ermöglichen und ist damit als ge -

meinsame Kommunikationsbasis für alle "Blaulichtorganisationen“ sinnvoll und

zweckmäßig: Die Nutzung des geplanten Netzes des Bundesministeriums für

Inneres bei Katastrophen und sonstigen Großschadensereignissen durch alle

"Blaulichtorganisationen“ bedeutet den bestmöglichen Einsatzwert bei der Hilfe -

leistung aller am Einsatzort beteiligten Organisationen; darüber hinaus ist durch

die Einführung von ADONIS ein effizienter Einsatz von Budgetmitteln gewähr -

leistet.

Zu den Fragen 4 und 5:

Durch das Projekt ADONIS soll die rasche und direkte Funkverbindung der

Exekutive mit den Hilfs - und Einsatzorganisationen sowohl bei Unfällen als

auch bei Großschadensereignissen und Katastropheneinsätzen verbessert

werden.

 

Da der Katastrophenschutz grundsätzlich Landessache ist, fällt auch der Auf -

bau von Katastrophenschutzeinsatzzentralen in die Zuständigkeit der Länder.

Durch die Einrichtung des Staatlichen Krisenmanagements ist sichergestellt,

daß in Katastrophen - oder Krisensituationen eine Koordination der Maßnahmen

auf Bundesebene sowie zwischen Landes - und Bundesebene erfolgt. Darüber

hinaus fungiert die beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Bundes -

warnzentrale als rund um die Uhr besetzter Meldekopf für das Staatliche

Krisenmanagement. Die Kommunikation der obersten Entscheidungsträger bei

Bund und Ländern in außerordentlichen Situationen ist durch das Staatsgrund -

netz gewährleistet.