6287/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6554/J - NR/1999, betreffend Sicherheit in

Österreichs Bahntunneln, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 8. Juli 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil

 

Einleitend darf ich festhalten, dass entgegen den Feststellungen in der gegenständlichen

Anfrage auch für das Projekt "Lainzer Tunnel“ ein mit den zuständigen Einsatzorganisationen

abgestimmtes Sicherheitskonzept vorliegt, welches im Rahmen des eisenbahnrechtlichen

Genehmigungsverfahrens als eine der Grundlagen für die Erteilung der eisenbahnrechtlichen

Baugenehmigung herangezogen wurde.

 

Die Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes und die Festlegung der einzelnen Maßnahmen

erfolgte unter Zugrundelegung der Summe aller Risiken, wobei sowohl risikoerhöhende als

auch risikiomindernde Einflüsse entsprechend bewertet und gegenübergestellt wurden.

 

In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, dass das Verkehrssystem Eisenbahn im direkten

Vergleich mit anderen Verkehrsträgern über einen weit höheren Sicherheitsstandard verfügt.

Daraus resultiert, bezogen auf die Verkehrsleistung der einzelnen Verkehrsträger pro Jahr, eine

um ein Vielfaches geringere Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles mit Personenschaden.

 

Trotz dieser geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles mit Personenschaden werden

in einem permanenten Prozess Maßnahmen erarbeitet, um ein noch bestehendes Restrisiko -

insbesondere im Bereich von Eisenbahntunneln - weiter zu senken, wobei aber auch der

Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Nutzen der jeweiligen Maßnahmen entsprechend

Rechnung getragen werden muss.

 

In dem von meinem Ressort, den Österreichischen Bundesbahnen und der Eisenbahn - Hochlei -

stungsstrecken AG gemeinsam in Auftrag gegebenen "Allgemeinen Sicherheitskonzept für

lange Tunnel" werden von der Fa. Basler & Partner verschiedene bauliche Maßnahmen - wie

iB. Notausstiege, parallel verlaufende Rettungsstollen - empfohlen, deren Realisierung jedoch

von den jeweils örtlichen Gegebenheiten abhängig zu machen sind. Die in diesem Sicherheits -

konzept enthaltene Empfehlung, lange Tunnel mit zwei getrennt voneinander verlaufenden

Fahrtunnel zu errichten, wird jedoch damit verbunden, dass für den konkreten Anlassfall die

Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen gegeben sein muss und die Errichtung von zwei

getrennt voneinander verlaufenden Fahrtunnel mit einem minimalen Mehraufwand möglich ist.

 

Zu Frage 1:

Die Existenz und der Inhalt der in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Sicherheits -

konzepte sind in meinem Ressort bekannt, da diese von meinem Ressort, den Österreichischen

Bundesbahnen und der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG gemeinsam in Auftrag gegeben

wurden.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Österreichischen Bundesbahnen wurden beauftragt, Maßnahmen zur Anhebung des

Sicherheitsstandards - insbesondere im Bereich von Tunnelanlagen - festzulegen und die

Möglichkeiten für eine Realisierung auszuarbeiten. Ein wesentliches Element dieses Auftrages

ist der so genannte "Sicherheitscheck“, in dessen Rahmen die bestehenden Sicherheitskonzepte

und Einsatzpläne in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einsatzorganisationen überprüft und

erforderlichenfalls angepasst werden sollen.

 

Darüberhinaus wurde zur Verbesserung des Sicherheitsstandards im Tauerntunnel ein Maß -

nahmenprogramm mit einem Investitionsvolumen von 170 Mio ATS festgelegt. Es sind im

Wesentlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Selbstrettung (z.B. Randwege mit Handläufen,

Fluchtwegkennzeichnung, Notrufeinrichtungen, Orientierungsbeleuchtung) sowie Maßnahmen

zur Verbesserung der Fremdrettung (z.B. Rettungsplätze mit entsprechenden Zufahrtsmöglich -

keiten, fernmeldetechnische Einrichtungen, Energieversorgung) vorgesehen. Mit der Umset -

zung dieser Maßnahmen wird voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres begonnen werden.

 

Die zur Verbesserung des Sicherheitsstandards im Arlbergtunnel vorgesehenen Maßnahmen

werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf ihre Machbarkeit geprüft. Diese Untersuchung soll

Ende d. J. abgeschlossen und mit der Umsetzung voraussichtlich Mitte des Jahres 2001 begon -

nen werden.

 

Das Sicherheitskonzept für den geplanten „Lainzer Tunnel“ ist bereits auf eine maximale

betriebstechnische Auslastung der Strecke ausgelegt und orientiert sich nicht an derzeit aktuel -

len Verkehrsprognosen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass aufgrund des vor -

gesehenen Sicherheitsstandards auch später keine Zusatzmaßnahmen erforderlich sind.

 

Zu den Fragen 4, 5, 6 und 7:

Wie ich bereits einleitend angeführt habe, wurde für das Projekt „Lainzer Tunnel“, aber auch

für das Projekt „Wienerwald Tunnel“ in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einsatzorganisa -

tionen jeweils ein eigenes Sicherheitskonzept erarbeitet und die erforderlichen Maßnahmen

festgelegt.

 

In den Planungen werden diese Festlegungen umgesetzt, wobei im Rahmen der Detailbearbei -

tung selbstverständlich auch dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend Rechnung

getragen wird.

Zu Frage 8:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Güterverkehr aus und in Richtung Westen auf der

Verbindungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling bzw. Inzersdoff durch teilweise dicht

verbautes Gebiet des 12., 13. und 14. Wiener Gemeindebezirkes geführt.

 

Mit der Errichtung der neuen Eisenbahnverbindung zwischen der Westbahn und der Südbahn

bzw. Donauländebahn werden diese Verkehre durch den „Lainzer Tunnel“ den jeweiligen

Zugbildebahnhöfen bzw. Güterumschlagszentren zugeführt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Existenz und der Inhalt der vom Deutschen Eisenbahn - Bundesamt erlassenen Richtlinie

„Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahn -

tunnel“ ist in meinem Ressort bekannt.

 

In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, dass von meinem Ressort ebenfalls eine Richt -

linie mit der Bezeichnung „Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnel bei Haupt - und

Nebenbahn; Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes“ erstellt wurde, welche sich

im Wesentlichen an der deutschen Richtlinie orientiert und in weiterer Folge einem Abstim -

mungsprozess mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband unterzogen wurde. Mit

Ausnahme weniger Punkte konnte dabei über den Inhalt dieser Richtlinie grundsätzlich Eini -

gung erzielt werden.

 

Diese Richtlinie wird bereits jetzt von der Brenner - Eisenbahn - Gesellschaft, der Eisenbahn -

Hochleistungsstrecken AG und den Österreichischen Bundesbahnen als Grundlage für die

zukünftige Ausgestaltung von Tunnelbauwerken und die Ausarbeitung bezughabender Si -

cherheitskonzepte herangezogen. Darüberhinaus wird für jedes einzelne Bauwerk gesondert ein

Konsens mit den jeweiligen Einsatzorganisationen auf regionaler und örtlicher Ebene ange -

strebt.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Mir ist trotz intensiver Recherchen bei den zuständigen Stellen der Stadt Wien keine Erklärung

der Wiener Stadtregierung bekannt, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass unter Baugebieten

keine Bahnstrecken errichtet werden dürfen.

In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, dass der "Lainzer Tunnel“ im Gegensatz zur

derzeit intensiv befahrenen sog. Verbindungsbahn über ca. 90 % seiner Länge unter unverbau -

tem Gebiet verläuft und lediglich auf ca. 10 % seiner Länge locker verbautes Gebiet mit

Vorortcharakter unterfahren wird.