6287/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6554/J - NR/1999, betreffend Sicherheit in
Österreichs Bahntunneln, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 8. Juli 1999 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Einleitend darf ich festhalten, dass entgegen den Feststellungen in der gegenständlichen
Anfrage auch für das Projekt "Lainzer Tunnel“ ein mit den zuständigen Einsatzorganisationen
abgestimmtes Sicherheitskonzept vorliegt, welches im Rahmen des eisenbahnrechtlichen
Genehmigungsverfahrens als eine der Grundlagen für die Erteilung der eisenbahnrechtlichen
Baugenehmigung herangezogen wurde.
Die Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes und die Festlegung der einzelnen Maßnahmen
erfolgte unter Zugrundelegung der Summe aller Risiken, wobei sowohl risikoerhöhende als
auch risikiomindernde Einflüsse entsprechend bewertet und gegenübergestellt wurden.
In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, dass das Verkehrssystem Eisenbahn im direkten
Vergleich mit anderen Verkehrsträgern
über einen weit höheren Sicherheitsstandard verfügt.
Daraus resultiert, bezogen auf die Verkehrsleistung der einzelnen Verkehrsträger pro Jahr, eine
um ein Vielfaches geringere Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles mit Personenschaden.
Trotz dieser geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles mit Personenschaden werden
in einem permanenten Prozess Maßnahmen erarbeitet, um ein noch bestehendes Restrisiko -
insbesondere im Bereich von Eisenbahntunneln - weiter zu senken, wobei aber auch der
Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Nutzen der jeweiligen Maßnahmen entsprechend
Rechnung getragen werden muss.
In dem von meinem Ressort, den Österreichischen Bundesbahnen und der Eisenbahn - Hochlei -
stungsstrecken AG gemeinsam in Auftrag gegebenen "Allgemeinen Sicherheitskonzept für
lange Tunnel" werden von der Fa. Basler & Partner verschiedene bauliche Maßnahmen - wie
iB. Notausstiege, parallel verlaufende Rettungsstollen - empfohlen, deren Realisierung jedoch
von den jeweils örtlichen Gegebenheiten abhängig zu machen sind. Die in diesem Sicherheits -
konzept enthaltene Empfehlung, lange Tunnel mit zwei getrennt voneinander verlaufenden
Fahrtunnel zu errichten, wird jedoch damit verbunden, dass für den konkreten Anlassfall die
Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen gegeben sein muss und die Errichtung von zwei
getrennt voneinander verlaufenden Fahrtunnel mit einem minimalen Mehraufwand möglich ist.
Zu Frage 1:
Die Existenz und der Inhalt der in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Sicherheits -
konzepte sind in meinem Ressort bekannt, da diese von meinem Ressort, den Österreichischen
Bundesbahnen und der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG gemeinsam in Auftrag gegeben
wurden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Österreichischen Bundesbahnen wurden beauftragt, Maßnahmen zur Anhebung des
Sicherheitsstandards - insbesondere im Bereich von Tunnelanlagen - festzulegen und die
Möglichkeiten für eine Realisierung auszuarbeiten. Ein wesentliches Element dieses Auftrages
ist der so genannte
"Sicherheitscheck“, in dessen Rahmen die bestehenden
Sicherheitskonzepte
und Einsatzpläne in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einsatzorganisationen überprüft und
erforderlichenfalls angepasst werden sollen.
Darüberhinaus wurde zur Verbesserung des Sicherheitsstandards im Tauerntunnel ein Maß -
nahmenprogramm mit einem Investitionsvolumen von 170 Mio ATS festgelegt. Es sind im
Wesentlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Selbstrettung (z.B. Randwege mit Handläufen,
Fluchtwegkennzeichnung, Notrufeinrichtungen, Orientierungsbeleuchtung) sowie Maßnahmen
zur Verbesserung der Fremdrettung (z.B. Rettungsplätze mit entsprechenden Zufahrtsmöglich -
keiten, fernmeldetechnische Einrichtungen, Energieversorgung) vorgesehen. Mit der Umset -
zung dieser Maßnahmen wird voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres begonnen werden.
Die zur Verbesserung des Sicherheitsstandards im Arlbergtunnel vorgesehenen Maßnahmen
werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf ihre Machbarkeit geprüft. Diese Untersuchung soll
Ende d. J. abgeschlossen und mit der Umsetzung voraussichtlich Mitte des Jahres 2001 begon -
nen werden.
Das Sicherheitskonzept für den geplanten „Lainzer Tunnel“ ist bereits auf eine maximale
betriebstechnische Auslastung der Strecke ausgelegt und orientiert sich nicht an derzeit aktuel -
len Verkehrsprognosen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass aufgrund des vor -
gesehenen Sicherheitsstandards auch später keine Zusatzmaßnahmen erforderlich sind.
Zu den Fragen 4, 5, 6 und 7:
Wie ich bereits einleitend angeführt habe, wurde für das Projekt „Lainzer Tunnel“, aber auch
für das Projekt „Wienerwald Tunnel“ in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einsatzorganisa -
tionen jeweils ein eigenes Sicherheitskonzept erarbeitet und die erforderlichen Maßnahmen
festgelegt.
In den Planungen werden diese Festlegungen umgesetzt, wobei im Rahmen der Detailbearbei -
tung selbstverständlich auch dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend Rechnung
getragen wird.
Zu Frage 8:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Güterverkehr aus und in Richtung Westen auf der
Verbindungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling bzw. Inzersdoff durch teilweise dicht
verbautes Gebiet des 12., 13. und 14. Wiener Gemeindebezirkes geführt.
Mit der Errichtung der neuen Eisenbahnverbindung zwischen der Westbahn und der Südbahn
bzw. Donauländebahn werden diese Verkehre durch den „Lainzer Tunnel“ den jeweiligen
Zugbildebahnhöfen bzw. Güterumschlagszentren zugeführt.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Existenz und der Inhalt der vom Deutschen Eisenbahn - Bundesamt erlassenen Richtlinie
„Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahn -
tunnel“ ist in meinem Ressort bekannt.
In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, dass von meinem Ressort ebenfalls eine Richt -
linie mit der Bezeichnung „Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnel bei Haupt - und
Nebenbahn; Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes“ erstellt wurde, welche sich
im Wesentlichen an der deutschen Richtlinie orientiert und in weiterer Folge einem Abstim -
mungsprozess mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband unterzogen wurde. Mit
Ausnahme weniger Punkte konnte dabei über den Inhalt dieser Richtlinie grundsätzlich Eini -
gung erzielt werden.
Diese Richtlinie wird bereits jetzt von der Brenner - Eisenbahn - Gesellschaft, der Eisenbahn -
Hochleistungsstrecken AG und den Österreichischen Bundesbahnen als Grundlage für die
zukünftige Ausgestaltung von Tunnelbauwerken und die Ausarbeitung bezughabender Si -
cherheitskonzepte herangezogen. Darüberhinaus wird für jedes einzelne Bauwerk gesondert ein
Konsens mit den jeweiligen Einsatzorganisationen auf regionaler und örtlicher Ebene ange -
strebt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Mir ist trotz intensiver Recherchen bei den zuständigen Stellen der Stadt Wien keine Erklärung
der Wiener Stadtregierung bekannt, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass unter Baugebieten
keine Bahnstrecken errichtet werden
dürfen.
In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, dass der "Lainzer Tunnel“ im Gegensatz zur
derzeit intensiv befahrenen sog. Verbindungsbahn über ca. 90 % seiner Länge unter unverbau -
tem Gebiet verläuft und lediglich auf ca. 10 % seiner Länge locker verbautes Gebiet mit
Vorortcharakter unterfahren wird.