6289/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
"Der Jugend eine Chance“ (Nr. 6675/J)
Zur Anfrage möchte ich einleitend folgendes festhalten:
Die Folgen von Jugendarbeitslosigkeit sind beträchtlich. Werden junge Menschen
am Beginn ihrer Erwerbskarriere ausgegrenzt, ist die Gefahr des Abgleitens in Radi -
kalismus und Drogenmißbrauch sehr groß. Darüber hinaus entsteht großer volks -
wirtschaftlicher Schaden, wenn junge leistungsbereite Menschen nicht in die Gesell -
schaff integriert werden und ihr Qualifizierungspotential nicht genützt wird.
International war und ist Österreich durch verschiedene Faktoren wie das duale
System und das ausdifferenzierte berufsbildende Schulwesen Spitzenreiter bei der
Jugendbeschäftigung respektive bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Im Frühjahr 1997 prognostizierten Experten für den Herbst 10.000 bis 12.000
Lehrstellensuchende ohne Chance auf einen Ausbildungsplatz (= Lücke). Das
Arbeitsmarktservice berechnete einen Einbruch der Lehreinsteiger und eine
Fortsetzung des abnehmenden Trends der Lehranfänger.
Auf Grund dessen hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen
beschlossen, die unter anderem speziell auf die Steigerung der
Jugendlichenbeschäftigung und Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit wirken.
Eine davon war auch das Sonderprogramm
„Der Jugend eine Chance“.
Damit sollten die Betriebe - über die Maßnahmen zur Reform der Lehrlingsaus -
bildung und die laufenden Maßnahmen des Arbeitsmarktservice hinaus - verstärkt
durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unterstützt werden und zusätzlich zu dem
vereinbarten Lehrlingspaket Ausbildungsplätze für die Jugend schaffen.
Erklärtes Ziel war es, jeder/jedem ausbildungsbereiten 15 - jährigen Jugendlichen eine
Ausbildungsmöglichkeit anbieten zu können.
Frage 1) und Frage 2):
Die Kosten der Initiative „Der Jugend eine Chance“ beliefen sich auf:
Lehrlingsoffensive 1 (inklusive Hotline) ATS 3,781.548,60
Lehrlingsoffensive 2 (inklusive Direct Mailing - Aktion) ATS 1,853.027,--.
Die Kosten der Lehrlingsoffensive 1 wurden zur Gänze und diejenigen der Lehr -
lingsoffensive II rund zur Hälfte (d.s. ATS 926.513,86) vom BMAGS getragen.
Frage 3 bis Frage 8:
Die entsprechenden Aufträge sind in Form von Werkverträgen mit fixen, der Höhe
nach begrenzten Pauschalvergütungen für die gesamte, auf Grund der Verträge dem
Auftragnehmer entstehende Arbeit und Mühe einschließlich der hierbei anfallenden
Kosten, wie etwa Personal - , Büro - , Material - , Fahrt - /Reisekosten etc. erteilt worden.
Die Personalkosten wie auch Miet - , Reisekosten und andere Kostenteile sind im
Pauschale enthalten und wurden nicht getrennt voneinander verrechnet. Die Ab -
rechnung von Werkverträgen erfolgt üblicherweise mittels fixer Pauschalvergütung,
weil es auf die Erbringung der vertraglich genau festgelegten Leistungen ankommt.
Wurden diese erbracht, ist - wie bei jedem Geschäft - der vereinbarte Preis zu
bezahlen. Eine Belegprüfung erübrigt sich daher.
Somit kann keine nähere Angabe zu den entstandenen Personal - , Miet - , Reiseko -
sten oder sonstigen Kostenarten im einzelnen erfolgen.
Es steht jedoch außer Zweifel, daß sowohl für Herrn Lukas Stuhlpfarrer als auch für
Franz Bernthaler und auch andere
Mitarbeiterinnen, die vertragsgemäß für die
Durchführung der Projektbegleitung Sorge zu tragen hatten, Kosten für die
Vertragszeiträume September 1997 bis Juni 1998 (Lehrlingsoffensive 1) und
November 1998 bis Februar 1999 (Lehrlingsoffensive II) entstanden sind. Für die
innerhalb dieser Initiativen errichtete Lehrlingshotline mittels Call Center sind Kosten
in Höhe von ATS 827.148,60 vom BMAGS getragen worden. Dieser Kostenfaktor ist
im in der Antwort der Fragen 1 und 2 bekanntgegebenen Betrag bereits
berücksichtigt worden.
Weiters wird darauf hingewiesen, daß in Zusammenhang mit der Beauftragung der
Durchführung der Lehrlingsinitiativen die Interne Revision des BMAGS den Richtli -
nien entsprechend einbezogen wurde und so vorweg eine interne Prüfung vor Zu -
schlagserteilung erfolgt ist. Weiters hat auch Herr Bundeskanzler Mag. Viktor Klima
gleich wie ich selbst nach Auftauchen von Vorwürfen über mögliche Unregelmäßig -
keiten in dieser Angelegenheit eine sofortige externe Prüfung durch den Rech -
nungshof in die Wege geleitet.
Frage 9:
Ja. Hinsichtlich der Einrichtung wurde die Bereitstellung einer Lehrlingshotline mit
Hilfe eines Call Centers und damit verbunden insbesondere die Planung
Bereitstellung und Einschulung des Personals, die Bereitstellung der notwendigen
Infrastruktur und der Aufgabenbereich Informationsmanagement für
Lehrstellensuchende und Betriebe vertraglich vereinbart. Die Ausschreibung
betreffend wurde verlangt, daß der Auftragnehmer bei der Suche nach dem
Bestbieter die österreichische Verfahrensnorm für Ausschreibung, Angebot und
Zuschlag bei Vergabe von Aufträgen über Leistungen, ÖNORM A 2050 (1993),
einzuhalten und die Vergabe nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu
erfolgen hat. Auch dies wurde vertraglich festgelegt.