629/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 766/J betreffend Bau der 4. Linzer Donaubrücke, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde.am 13.6.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
-Aus Verkehrsplanerischer "Sicht ist primär der Bau der- -4. Donaubrücke und der Ausbau der oberen Donaulände als sinnvolle Maßnahme zur Entlastung des Zentralraumes von Urfahr und Linz vom durchgehenden Individualverkehr (also jenem Ziel- und Quellverkehr, der nicht in den Kernbereich der Stadt zielt bzw. hier entsteht) anzusehen.
Über einen Realisierungszeitpunkt ist angesichts der äußerst angespannten Budgetsituation derzeit allerdings noch keine konkrete Angabe möglich.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Der Beschluß des Linzer Gemeinderates ist mir im Detail nicht bekannt. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist der Bau der 4. Donaubrücke samt entsprechender Anbindung als 1. Ausbaustufe ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der örtlichen Verkehrssituation.
Weitere Angaben dazu können im übrigen auch aus dem UVP-Verfahren erwartet werden, für welches die Anzeige des UVP-Konzeptes zur Abklärung des Untersuchungsrahmens nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes bereits erfolgt ist.
Von den darauffolgenden Rückmeldungen, zu denen auch der Gemeinderatsbeschluß der Stadt Linz gehört, wird die weitere Vorgangsweise abhängen.