6296/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und Genossen vom 13. Juli 1999, Nr. 6586/J, betreffend Steuerschuld ausländischer

Unternehmen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Nach meinem Informationsstand wurde die Einführung der deutschen Werkvertragsabgabe

für ausländische Unternehmen nicht zwischen Deutschland und der EU verhandelt. Auch im

bilateralen österreichisch - deutschen Verhältnis erging keine spezielle Vorankündigung.

 

Zu 2.:

 

Anlässlich der bilateralen Doppelbesteuerungsverhandlungen mit Deutschland im Mai und

Juni des heurigen Jahres hat Österreich zunächst auf  Beamtenebene die Notwendigkeit

einer raschen Problembereinigung aufgezeigt.

 

In der Folge wurde das Problem im Rahmen des Dreiertreffens der Finanzminister Deutsch -

lands, der Schweiz und Österreichs erörtert, das am 16. und 17. Juli 1999 stattgefunden hat.

Dabei erfolgte vom deutschen Finanzminister die Zusage, sich um eine zufriedenstellende

Lösung zu bemühen.

 

Mittlerweile ist abzusehen, dass Deutschland die Werkvertragsabgabe rückwirkend mit

1. April 1999 aufheben wird, womit sich eine Erörterung vor EU - Institutionen erübrigt.

Zu 3.:

 

Da dem Bundesministerium für Finanzen keine Meldungen über außergewöhnliche Unzu-

kömmlichkeiten in diesem Bereich vorliegen, wurden diesbezüglich auch keine Sonderer-

hebungen vorgenommen. Es liegt daher auch kein Zahlenmaterial zu allfälligen Ab-

gabeneinhebungsproblemen bei ausländischen Steuerschuldnern vor.

 

Zu 4.:

 

Durch das Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I Nr. 106/1999, wurde § 99 des Einkommen -

steuergesetzes bereits dahingehend novelliert, dass im Verordnungsweg gegenüber allen

Staaten, die wie Deutschland eine Werkvertragsabgabe einführen, Retorsion geübt werden

kann.