6296/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und Genossen vom 13. Juli 1999, Nr. 6586/J, betreffend Steuerschuld ausländischer
Unternehmen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Nach meinem Informationsstand wurde die Einführung der deutschen Werkvertragsabgabe
für ausländische Unternehmen nicht zwischen Deutschland und der EU verhandelt. Auch im
bilateralen österreichisch - deutschen Verhältnis erging keine spezielle Vorankündigung.
Zu 2.:
Anlässlich der bilateralen Doppelbesteuerungsverhandlungen mit Deutschland im Mai und
Juni des heurigen Jahres hat Österreich zunächst auf Beamtenebene die Notwendigkeit
einer raschen Problembereinigung aufgezeigt.
In der Folge wurde das Problem im Rahmen des Dreiertreffens der Finanzminister Deutsch -
lands, der Schweiz und Österreichs erörtert, das am 16. und 17. Juli 1999 stattgefunden hat.
Dabei erfolgte vom deutschen Finanzminister die Zusage, sich um eine zufriedenstellende
Lösung zu bemühen.
Mittlerweile ist abzusehen, dass Deutschland die Werkvertragsabgabe rückwirkend mit
1. April 1999 aufheben wird, womit sich eine
Erörterung vor EU - Institutionen erübrigt.
Zu 3.:
Da dem Bundesministerium für Finanzen keine Meldungen über außergewöhnliche Unzu-
kömmlichkeiten in diesem Bereich vorliegen, wurden diesbezüglich auch keine Sonderer-
hebungen vorgenommen. Es liegt daher auch kein Zahlenmaterial zu allfälligen Ab-
gabeneinhebungsproblemen bei ausländischen Steuerschuldnern vor.
Zu 4.:
Durch das Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I Nr. 106/1999, wurde § 99 des Einkommen -
steuergesetzes bereits dahingehend novelliert, dass im Verordnungsweg gegenüber allen
Staaten, die wie Deutschland eine Werkvertragsabgabe einführen, Retorsion geübt werden
kann.