6300/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben

am 13. Juli 1999 unter der Nr. 6569/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend angekündigte Evaluierung der Tätigkeit der Frauenberatungs -

stellen in Österreich sowie Schlußfolgerungen daraus; Streichungen von Finanzie -

rungen durch das Familienministerium gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Ergebnisse der genannten Studie wurden am 20. August 1999 den

Vertreterinnen der Frauenservicestellen vorgestellt und mit ihnen diskutiert und am

23. August 1999 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert

(zwei Exemplare der Studie liegen meiner Anfragebeantwortung bei).

 

Die Strukturanalyse hat insbesondere gezeigt, daß für die Weiterentwicklung und den

Ausbau der Frauenservicestellen zum einen eine Standardisierung ihrer Tätigkeit und zum

anderen die Einbeziehung regionalspezifischer Gegebenheit notwendig ist.

Auf Basis der Ergebnisse der Studie und mit Unterstützung eines ExpertInnen -

gremiums soll nunmehr ein Ausbauplan entwickelt, eine entsprechende gesetzliche

Grundlage erarbeitet und eine verbesserte finanzielle Absicherung geschaffen

werden.

 

Zu Frage 2:

 

Da derzeit die Endabrechnung noch nicht erfolgt ist, kann noch keine Auskunft über

die tatsächlich entstandenen kosten gegeben werden. Das vertraglich festgelegte

Entgelt für die erbrachten Leistungen ist mit maximal S 562.837,16 exkl. USt

festgelegt. Da der für die Erstellung der Studie geplante Zeitraum insgesamt

eingehalten wurde, ist davon auszugehen, daß keine Mehrkosten entstehen.

 

 

Zu Frage 3a) und b):

 

Insbesondere die Frauennotrufe haben sich an mich gewandt. Ich habe bereits

veranlaßt, daß diese im Jahr 1999 gegenüber den Vorjahren höhere Fördermittel

aus den Budgetmitteln für Fraueninitiativen zur Verfügung gestellt bekommen.

Weiters werden mit diesen Einrichtungen, wie das auch bereits bei der Förderung

der österreichweiten Frauenservicestellen der Fall ist, dreijährige Rahmenförder -

verträge abgeschlossen.

 

Hinsichtlich mehrerer weiterer Fraueneinrichtungen, die davon betroffen sind, lasse

ich derzeit überprüfen, inwieweit diese Einrichtungen bzw. damit verbundene

Arbeitsplätze durch die genannten Streichungen gefährdet sind. In solchen Fällen

werden zusätzlich zu den bereits von mir vergebenen Förderungen weitere Mittel

bereitgestellt werden.

 

Zu den Ablehnungen des Familienministeriums im Detail ersuche ich, sich direkt an

den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie zu wenden.

Zu Frage 3c):

 

Selbstverständlich habe ich mich mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und

Familie in Verbindung gesetzt, sobald ich von den Streichungen erfahren habe. Es

liegt allerdings in seinem Ermessen und in seiner Verantwortung, die Schwerpunkte

der Förderungsvergabe seitens seines Ressorts festzulegen

 

Zu Frage 3d):

 

Im Jahr 1999 konnten die Förderungsmöglichkeiten für Fraueninitiativen durch ein

Budgetüberschreitungsgesetz erweitert werden, daher wird es zu keinen

Einsparungen kommen.

 

 

 

Von der Vervielfältigung der der Anfragebeantwortung als Beilage angeschlossenen Studie wurde gemäß § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.

Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme auf.