6300/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben
am 13. Juli 1999 unter der Nr. 6569/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend angekündigte Evaluierung der Tätigkeit der Frauenberatungs -
stellen in Österreich sowie Schlußfolgerungen daraus; Streichungen von Finanzie -
rungen durch das Familienministerium gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Ergebnisse der genannten Studie wurden am 20. August 1999 den
Vertreterinnen der Frauenservicestellen vorgestellt und mit ihnen diskutiert und am
23. August 1999 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert
(zwei Exemplare der Studie liegen meiner Anfragebeantwortung bei).
Die Strukturanalyse hat insbesondere gezeigt, daß für die Weiterentwicklung und den
Ausbau der Frauenservicestellen zum einen eine Standardisierung ihrer Tätigkeit und zum
anderen die Einbeziehung regionalspezifischer
Gegebenheit notwendig ist.
Auf Basis der Ergebnisse der Studie und mit Unterstützung eines ExpertInnen -
gremiums soll nunmehr ein Ausbauplan entwickelt, eine entsprechende gesetzliche
Grundlage erarbeitet und eine verbesserte finanzielle Absicherung geschaffen
werden.
Zu Frage 2:
Da derzeit die Endabrechnung noch nicht erfolgt ist, kann noch keine Auskunft über
die tatsächlich entstandenen kosten gegeben werden. Das vertraglich festgelegte
Entgelt für die erbrachten Leistungen ist mit maximal S 562.837,16 exkl. USt
festgelegt. Da der für die Erstellung der Studie geplante Zeitraum insgesamt
eingehalten wurde, ist davon auszugehen, daß keine Mehrkosten entstehen.
Zu Frage 3a) und b):
Insbesondere die Frauennotrufe haben sich an mich gewandt. Ich habe bereits
veranlaßt, daß diese im Jahr 1999 gegenüber den Vorjahren höhere Fördermittel
aus den Budgetmitteln für Fraueninitiativen zur Verfügung gestellt bekommen.
Weiters werden mit diesen Einrichtungen, wie das auch bereits bei der Förderung
der österreichweiten Frauenservicestellen der Fall ist, dreijährige Rahmenförder -
verträge abgeschlossen.
Hinsichtlich mehrerer weiterer Fraueneinrichtungen, die davon betroffen sind, lasse
ich derzeit überprüfen, inwieweit diese Einrichtungen bzw. damit verbundene
Arbeitsplätze durch die genannten Streichungen gefährdet sind. In solchen Fällen
werden zusätzlich zu den bereits von mir vergebenen Förderungen weitere Mittel
bereitgestellt werden.
Zu den Ablehnungen des Familienministeriums im Detail ersuche ich, sich direkt an
den Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie zu wenden.
Zu Frage 3c):
Selbstverständlich habe ich mich mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie in Verbindung gesetzt, sobald ich von den Streichungen erfahren habe. Es
liegt allerdings in seinem Ermessen und in seiner Verantwortung, die Schwerpunkte
der Förderungsvergabe seitens seines Ressorts festzulegen
Zu Frage 3d):
Im Jahr 1999 konnten die Förderungsmöglichkeiten für Fraueninitiativen durch ein
Budgetüberschreitungsgesetz erweitert werden, daher wird es zu keinen
Einsparungen kommen.
Von der Vervielfältigung der der Anfragebeantwortung als Beilage angeschlossenen Studie wurde gemäß § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.
Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme auf.