6303/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. DDr. Friedrich König

und Kollegen vom 14. Juli 1999, Nr. 6598/J, betreffend Stabilität des EURO, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Nein, der „Fall Italien“ wurde innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens des Sta -

biliäts - und Wachstumspaktes, vor allem Bezug nehmend auf das „Frühwarnsystem“ laut

Art. 99 des EU - Vertrages abgewickelt.

 

Zu 3. und 4.:

Aufgrund der im Frühjahr 1999 deutlich ungünstiger als zum Zeitpunkt der Budgeterstellung

erwarteten Konjunkturlage in Italien - es wird nur ein reales Wirtschaftswachstum für das

Jahr 1999 von etwas über 1% prognostiziert - erwartet die italienische Regierung, dass das

Budgetdefizit im Jahr 1999 anstelle der vom Stabilitätsprogramm vorgegebenen 2% auf

maximal 2,4% des BIP ansteigen könnte. Dies stellt eine Abweichung vom Budgetpfad hin

zum mittelfristigen Budgetziel gemäß dem Stabilitäts - und Wachstumspakt dar. Jedoch ist

diese Erhöhung des Budgetdefizites im Wesentlichen nicht auf eine strukturelle Ver -

schlechterung der Haushaltslage, sondern primär auf schlechtere Konjunkturdaten zurück -

zuführen. Italien läuft auch keineswegs Gefahr, die 3% - Defizitobergrenze im Jahr 1999 zu

überschreiten und somit Gegenstand eines Sanktionsverfahrens gemäß Art. 104 des EU -

Vertrages zu werden.

Infolge dieser Abweichung vom Budgetpfad des Stabilitätsprogrammes ist der italienische

Budgetpfad im Wirtschafts - und Finanzausschuss und im ECOFIN intensiv diskutiert

worden. Der italienischen Regierung wurde vom ECOFIN bescheinigt, dass aufgrund der

schlechten Konjunkturlage ein Budgetdefizit von 2,4% des BIP zulässig sei. Sie wurde

jedoch auch aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das originäre Budgetziel für 1999 von

rund 2% des BIP weiterhin angestrebt werden sollte. Die Regierung solle weiters Pläne vor -

legen, dass Italien möglichst schnell auf den ursprünglichen Budgetpfad des Stabilitätspro -

grammes zurückkehrt.

 

Daraufhin legte die italienische Regierung im Juni 1999 ein neues mittelfristiges Budget -

szenario vor, welches das Jahr 1999 tatsächlich nur als Ausnahme (maximales Defizit 2,4%

des BIP, jedoch wahrscheinlich geringer) und bis 2003 einen beinahe ausgeglichenen

Haushalt vorsieht. Damit wurde dem ECOFIN - Anliegen durchwegs entsprochen. Da bis zum

Jahr 2003 sogar ein beinahe ausgeglichener Haushalt angestrebt wird, ist zudem ein

deutlich stärkerer Abbau des Budgetdefizits als noch im Stabilitätsprogramm vorgesehen.

 

Zu 5.:

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zur Kenntnis genommen, dass das italienische

Budgetdefizit im Jahr 1999 2,4 % des BIP betragen kann.

 

Sie hat Italien jedoch aufgefordert, ein besseres Budgetergebnis zu erzielen, um rascher die

Defizit - und die Schuldenquote verringern zu können.

 

Die eingegangene Verpflichtung Italiens, am Budgetziel im Jahr 2000 von -1,5 % des BIP

festzuhalten und das Defizit bis zum Jahr 2003 fast gänzlich abzubauen, wurde, wie mir be -

richtet wird, mit Befriedigung zur Kenntnis genommen.

 

Zu 6.:

Der Stabilitäts - und Wachstumspakt hat hier erstmals erfolgreich eine Bewährungsprobe

abgelegt. Das Beispiel Italien zeigt vor allem, dass das Frühwarnsystem des Stabilitäts - und

Wachstumspaktes funktioniert und zur Stabilität des Euro beiträgt. Ich möchte in diesem

Zusammenhang nochmals betonen, dass es sich hier nicht um eine Ausnahmeregelung für

Italien handelt. Es musste vielmehr ein Weg gefunden werden, der sowohl der derzeit

schlechten wirtschaftlichen Lage in Italien - mit großen Problemen auf dem Arbeitsmarkt -

als auch gleichzeitig der Glaubwürdigkeit einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik in der

Eurozone insgesamt Rechnung trägt. Dies in meiner Ansicht nach gelungen.