631/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 746/J betreffend fehlende Kennzeichnung von Kühlgeräten mit dem "EU-Label", welche die Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde am 13.6.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage.,
Die Kontrolle der Energieverbrauchs-Kennzeichriung von Kühlgeräten
gemäß der Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung, BGBl. Nr. 569/1994 i.d.F., BGBl. Nr. 769/1994, erfolgt im Rahmen der bundesweiten Überwachung des Inverkehrbringens elektrischer " Betriebsmittel gemäß § 9 Elektrotechnikgesetz 1992 - ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Erstmalig wurden am 7.9.1994 anläßlich der Fachhandelstage auf der HIT 1994 Kontrollen an Kühlgeräten vorgenommen. Anfangsschwierigkeiten einzelner Firmen waren darauf zurückzuführen, daß nicht alle Hersteller die erforderlichen Angaben für die Etiketten rechtzeitig zur Verfügung gestellt hatten. Es konnte jedoch eine hohe Bereitschaft zum Anbringen der vorgeschriebenen Kennzeichnungen festgestellt werden. In der Folge wurden bis Juni 1996 in allen Bundesländern bei insgesamt 39 Firmen Kontrollen durchgeführt.
Antwort zu den Punkten 3 und 7 der Anfrage:
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei 7 Firmen an insgesamt 36 Kühlgeräten Kennzeichnungsmängel festgestellt, deren Behebung gemäß § 9 Abs. 3 ETG 1992 aufgetragen wurde. Bei stichprobenartigen Nachkontrollen in den Betriebsräumen der betroffenen Firmen wurde die Beseitigung der Mängel festgestellt.
Diese verhältnismäßig geringe Zahl rechtfertigt keine über die bestehenden Regelungen und deren Vollzug hinausgehende Maßnahmen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage.-
Nein.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Nach den mir vorliegenden, vor allem aus den Kontrollen gewonnenen Informationen, ist die Akzeptanz der Kennzeichnungsvorschriften bei allen beteiligten Wirtschaftskreisen sehr hoch und bereitet in der Regel keine Probleme.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage.'
In vielen Fällen konnte noch im Beisein des Kontrollorgans ein Kennzeichnungsmangel behoben werden, weil die Etiketten lose liegend in den ausgestellten Kühlgeräten vorgefunden wurden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage.,
Wer die Bestimmungen der Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung nicht einhält, begeht eine Verwaltungsübertretung, die gemäß § 17 Abs. 1 Z 3 lit c ETG 1992 mit Geldstrafe bis öS 100.000,-- bedroht ist.
Anzeigen bei den Strafbehörden waren bisher nicht notwendig, weil die Mängelbehebung unverzüglich vorgenommen wurde.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Ich verweise auf die Antworten zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Es werden auch weiterhin Kontrollen durchgeführt. Eine Intensivierung der Überwachung wird nicht für notwendig gehalten.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Wie bereits ausgeführt, ist eine Ausweitung der bundesweiten Kontrollen nicht erforderlich. Ich darf auch darauf hinweisen, daß eine kurzfristig angesetzte Nachschau bei den in der Anfrage genannten Firmen IKEA, Quelle, Kosmos, Kaindl ergeben hat, daß die Etiketten in den allermeisten Fällen korrekt angebracht und beschriftet waren. Nur bei einzelnen Geräten konnten die Ergänzungsetiketten mit Pfeil und Energieverbrauchsangabe in
kWh/Jahr den beigegebenen Begleitpapieren entnommen und sofort der Grundetikette hinzugefügt werden. Insgesamt konnte der negative Eindruck, der der parlamentarischen Anfrage offenbar zugrundeliegt, nicht bestätigt werden.