6310/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Brunhilde Fuchs und
Genossen vom 16. Juli 1999, Nr. 6707/J, betreffend gemeinsame Wechselkennzeichen für
einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom 10.4.1997, Nr 2254/J, zum Ausdruck
gebracht habe, lassen sich die steuerlichen Mindereinnahmen, die mit der Einführung eines
gemeinsamen Wechselkennzeichens für einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge ver -
bunden wären, bzw. die zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Kauf neuer Motorräder,
nicht quantifizieren. Eine seriöse Berechnung der Steuerausfälle ist schon deshalb nicht
möglich, weil sich nicht abschätzen lässt, in welchem Ausmaß Motorradbesitzer die
steuersparende Wechselkennzeichenregelung in Anspruch nehmen würden.
Die Mehrzahl der Motorräder werden als Zweitfahrzeuge zu einem Personenkraftwagen
gehalten. Bei der Möglichkeit von Wechselkennzeichen ist daher anzunehmen, dass die
meisten der mehr als 240.000 Motorradbesitzer die Zuweisung von Wechselkennzeichen
beantragen. Der in diesem Fall eintretende Steuerausfall wäre beträchtlich, weil eine
derartige Wechselkennzeichenregelung nicht nur zu einer völligen Steuerfreistellung der
Motorräder auf dem Gebiet der motorbezogenen Versicherungssteuer führen, sondern auch
die auf den Haftpflichtversicherungsprämien lastende 11 - %ige Versicherungssteuer zur
Gänze wegfallen würde.
Zu 3.:
Nach Abschluss der Steuerreform 2000 geht es darum, gesunde Staatsfinanzen auch für
die Zukunft sicherzustellen. Die erreichten Erfolge dürfen daher nicht durch zusätzliche For -
derungen an das Budget aufs Spiel gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund kann die ge -
wünschte Änderung des Kraftfahrgesetzes derzeit nicht befürwortet werden.