6312/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Operation Spring“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
In diesem Verfahren wurden laut Bericht der Staatsanwaltschaft Wien vom
6. August 1999 vom zuständigen Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für
Strafsachen Wien 90 Haftbefehle erlassen. In 82 Fällen wurden sämtliche Haftgrün -
de, also Flucht -, Verdunkelungs - und Tatbegehungsgefahr angenommen, in den
restlichen acht Fällen wurde die Verhängung der Untersuchungshaft mit dem Vorlie -
gen der Haftgründe der Verdunkelungs - und Tatbegehungsgefahr begründet.
Zu 2 und 3:
Insgesamt wurden bis zum 6. August 1999 58 Fernmeldeanschlüsse überwacht. Be -
troffen von dieser Anordnung waren private Festnetzanschlüsse, Mobiltelefone und
auch öffentliche Telefonzellen. Bei den öffentlichen Telefonzellen und einem Groß -
teil der Privatanschlüsse wurden aber lediglich Rufdatenrückerfassungen vorgenom -
men. Gegen elf Personen, deren Fernmeldeanschlüsse überwacht worden waren,
wurden schließlich Haftbefehle erlassen.
Zu 4 bis 6:
Nein
Zu 7:
Es wurde ein Bereich eines Gastraumes in einem China - Restaurant überwacht
Zu 8:
Diese Frage kann nicht verlässlich beantwortet werden. Im Zuge der Überwachung
der Räumlichkeit des China - Lokales wurden zahlreiche Personen akustisch erfasst,
die bisher noch nicht identifiziert werden konnten.
Zu 9 bis 12:
Die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ordnete mit Beschluss
vom 10. Februar 1999 die Überwachung nicht öffentlichen Verhaltens und nicht öf -
fentlicher Äußerungen von Personen unter Verwendung technischer Mittel zur Bild -
oder Tonübertragung und zur Bild - oder Tonaufnahme ohne Kenntnis der Betroffe -
nen hinsichtlich eines genau beschriebenen Bereiches eines Gastraumes in einem
China - Restaurant für die Dauer von 4 Wochen ab dem Eindringen in das Zielobjekt
an, wobei ausdrücklich auch das Eindringen in die umschriebene Räumlichkeit ge -
mäß § 149e Abs. 1 letzter Satz StPO bewilligt wurde.
Dieser Beschluss wurde im Wesentlichen wie folgt begründet:
„Auf Grund der bisherigen Ermittlungen besteht der dringende Verdacht, dass eine schwarzafrikani -
sche Tätergruppe das Zielobjekt als Operationsbasis für Drogenhandel in großem Stil (täglich werden
Kokain und Heroin im Hundertgrammbereich an Endverteiler abgesetzt) benützt. Da die Tätergruppe
ein äußerst konspiratives Verhalten an den Tag legt und überaus mißtrauisch reagiert - vor allem
aber auf Grund bestimmter Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass die Suchtgifttransporteure di -
rekt von dieser Operationsbasis aus dirigiert werden, ist eine Aufklärung des Sachverhaltes ohne der
beantragten Maßnahme praktisch aussichtslos.“
Als von der Überwachung betroffen bezeichnete die Ratskammer zum Teil bereits
identifizierte Personen, unbekannte Mittäter und nur ausnahmsweise im
Lokal aufhältige andere Personen sowie die verantwortlichen Geschäftsführer des
Lokales.
Zu 13:
Der Beschluss der Ratskammer vom 10. Februar 1999 wurde den Inhabern der
überwachten Räumlichkeit sowie den Beschuldigten, soweit diese namentlich be -
kannt sind, zwischenzeitig zugestellt.
Eine Zustellung der Beschlüsse über die Fernmeldeüberwachung ist laut Mitteilung
der Untersuchungsrichterin bisher nicht verfügt worden, um den Zweck der Untersu -
chung nicht zu gefährden (§ 149b
Abs. 4 StPO).
Zu 14:
Die Videoüberwachung des genannten Lokals erfolgte durch eine Kamera und ei -
nen Sender, die Aufnahme durch mehrere Recorder, die in der Nähe des Zielobjek -
tes angebracht waren. Im Nahbereich der Kamera wurden auch Mikrophone und
Stereosender angebracht.
Zu 15:
Nein.
Zu 18:
Hiezu stehen mir noch keine Informationen zur Verfügung. Nach den Bestimmungen
des § 149o Abs. 5 StPO hat der Rechtsschutzbeauftragte erst bis zum 31. März des
Folgejahres dem Bundesminister für Justiz einen Bericht über seine Tätigkeiten und
Wahrnehmungen zu erstatten.
Zu 17:
Die gesamten Vorerhebungen standen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft
Wien, die eng mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitete. Der zuständige
Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft nahm an zahlreichen Dienstbesprechungen
mit den Sicherheitsbehörden teil und erteilte entsprechende Aufträge.
Zu 18 und 19:
Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft Wien wurden Zufallsfunde im Sinne der
zitierten Gesetzesstellen im Rahmen des Strafverfahrens bisher nicht verwertet.