6314/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Reinhard Firlinger und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „abgewiesene Strafanzeige von Karl - Heinz

Petriz in Zusammenhang mit dem Verdacht auf mögliche Malversationen bei der

Flughafen AG“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3 und 6:

Am 22. März 1996 wurden der Staatsanwaltschaft Wien anonym Ausschnitte der

Ausgabe 12/98 der Zeitschrift NEWS (Seite 81 ff) und ein Ausschnitt einer Kurier -

ausgabe vom 20. März 1996 übermittelt. Nach deren Inhalt habe Planlosigkeit beim

Ausbau des Flughafens Wien - Schwechat zu einer Kostenexplosion geführt. Die

Staatsanwaltschaft Wien hat daraufhin am 19. April 1996 die Bundespolizeidirektion

Wien, Wirtschaftspolizei, um Sachverhaltserhebungen ersucht. Aus der von der

Wirtschaftspolizei am 22. August 1996 vorgelegten „Sachverhaltsermittlung“ haben

sich keine Hinweise ergeben, dass Bedienstete der Flughafen Wien AG Zahlungen

veranlasst hätten, auf die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein Anspruch

bestanden hätte, oder dass Vergabevorschriften verletzt worden wären. Die Staats -

anwaltschaft Wien hat daher Anfang September die Anzeige durch Staatsanwältin

Mag. Eva Schmid und Staatsanwalt Hofrat Mag. Heinz Staritzbichler zurückgelegt.

 

Am 27. November 1996 langte bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige

des in der Anfrage genannten Anzeigers gegen die Verantwortlichen der Flughafen

Wien AG ein. Diese Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Wien am 9. Dezember 1996

unter Bezugnahme auf die im vorhin erwähnten Verfahren erzielten Erhebungser -

gebnisse gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.

 

Zu 4 und 5:

Das Bundesministerium für Justiz ist weder mit den genannten Anzeigen noch mit

deren Zurücklegung befasst worden.

 

Zu 7:

 

Der Fortgang des nunmehrigen beim Landesgericht Korneuburg gegen Bedienstete

der Flughafen Wien AG anhängigen Verfahrens wird im Wege der Fachaufsicht

vom Bundesministerium für Justiz überwacht. Weisungen des Bundesministeriums

für Justiz an die staatsanwaltschaftlichen Behörden zur zweckmäßigen Ermittlung

des Sachverhaltes waren bisher nicht erforderlich.