632/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 806/J betreffend überhöhte Buchpreise in Österreich, welche die Abgeordneten DI Prinzhorn, Dr. Preisinger und Kollegen am 14.6.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich zunächst generell fest:

Die, hohen Buchpreise ergeben sich nicht, wie der Fragesteller fälschlich vermeint aus einer Doppelbesteuerung wobei Fragen

der Doppelbesteuerung nicht in den Kompetenzbereich des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen würden) von Büchern in Österreich und Deutschland, sondern aus privat­rechtlichen Verträgen zwischen Verlegern und Buchhändlern.

Die überhöhten Buchpreise in Österreich ergeben sich aufgrund einer Pre4.sbindung der Buchhandlungen durch den sogenannten Drei-Länder-Sammelrevers.  Dieses System stellt eine Wettbewerbs­Beschränkung dar, die von der Kommission der-Europäischen

Gemeinschaften mit Verwaltungsschreiben bis zum 31.7.1994 freige­stellt wurde.  Das Verwaltungsschreiben der Kommission vom 29.7.1994 stellte fest, daß die Europäische Kommission nicht gegen dieses System einschreiten werde, soferne bis zum 30.6.1996 die Nettopreise von Neuerscheinungen zwischen Österreich und Deutschland angeglichen würden.  Tatsächlich wurde eine Preisan­passung von einigen Verlagen auf ein österreichisches Preisniveau von öS 7,40 pro DM bereits durchgeführt, andere Verlage blieben bei ihrem alten Preisniveau von öS 7,80 pro DM.  Nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums ergibt sich eine Preis-Umrechnungsrate von öS 7,26 pro DM, da einerseits die Mehrwertsteuer auf Bücher in Deutschland 7 %, in Österreich 10 % ausmacht und andererseits der Bankwechselkurs- zwischen' Schilling und DM'ÖS. 7,06 beträgt.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Wirtschaftsministerium hat sich in mehreren Schreiben an die Europäische Kommission für eine Durchsetzung der Nettopreisan­passung bei Beihaltung des Sammelreverssystemes ausgesprochen.  Eine formelle Entscheidung wird für Ende d.J. oder Frühjahr 1997 erwartet.  Zur Vermeidung einer unklaren rechtlichen Situation stellte die Kommission in einem Verwaltungsschreiben an die be­teiligten Parteien fest, daß sie bis zur Entscheidung nicht gegen dieses System einschreiten wird und rechtlich auch eine rück­wirkende-Freistellung m@glich sei.

 

Antwort zu Punkt 2, 3 und 5 der Anfrage:

 

Da einerseits in Branchenpublikationen der Verlage und des Buch­handels nunmehr von einer Preis-Umrechnungsrate von öS 7,30 "aus­gegangen wird und andererseits neu kalkulierte Neuerscheinungen tatsächlich einen Preis von öS 7,30 pro DM erreichen, erscheint die eingeschlagene Methode ein überaus wirkungsvoller Weg zur Beseitigung dieser Wettbewer bsbeschränkung zu sein.  Darüber

 

hinausgehende Maßnahmen zur Nettopreisanpassung erscheinen der­zeit nicht notwendig oder sinnvoll.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

In der derzeitigen Ausgestaltung des Sammelreverses sind grenzüberschreitende Direktexporte von Büchern nicht von der Preis­bindung erfaßt.Tatsächlich gibt es einige wissenschaftliche Versandbuchhandlungen, deren Preise unter den gebundenen Laden­preisen liegen.  Diese jedoch mengermäßig kaum in Betracht kommende Ausnahme wird vor allem von wissenschaftlichen Bibliotheken genutzt.

 

Die durch das Sammelreverssystem festgeschriebenen Preisunterschiede waren nicht nur mit den Grundprinzipien der Europäischen Gemeinschaften unvereinbar, sondern benachteiligten österreichi­sche Buchhandlungen gegenüber deutschen, sämtliche österreichi­sche Käufer von Büchern sowie in letzter Konsequenz den Industrie- und Wirtschaftsstandort Österreichs.  Deshalb forderte das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vehement eine Anpassung der Nettopreise als Vorbedingung für eine Verlängerung eines Sammelreverssystems.  Die Preisanpassung erfolgt derzeit.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage-.'

 

Die Nettopreisunterschiede betragen derzeit 1,88 % (bei einem Preis-Umrechnungskurs von öS 7,4) bis zu 7 % (Preis-Umrechnungs­kurs von öS 7,8).  Tatsächlich bestehen jedoch einzelne Ausnahmen in beide Richtungen.  Darüber hinaus besteht ein Unterschied in der Mehrwertsteuer von 3 % zu ungunsten Österreichs.

 

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